Übergriffe der Ordnungskräfte gegen die Nordstadtbürger – alles geschieht auf rechtlich dünnem Eis

Am 01. März 2019 durchsuchte die Polizei das Shisha-Café „X-Lounge“ in der Dortmunder Nordstadt. Dabei kam es zum Streit zwischen der Frau des Café-Betreibers und eines ranghohen Polizisten. Kurze Zeit später soll der Beamte die schwangere Frau geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Der Vorgang wurde dokumentiert. Ein Arzt stellte eine Kiefergelenkprellung mit Verdacht auf einen Bruch und eine Jochbeinprellung bei der Frau fest.

Das ist schon schlimm genug, wird aber noch getoppt, als die Polizei ein paar Tage nach dem Übergriff des Beamten erneut in dem Lokal auftauchte und die Herausgabe des Filmmaterials vom 01.03.2019 verlangte. Als dies verweigert wurde, nahm man dann eine Durchsuchung der Räumlichkeiten vor, ohne Durchsuchungsbeschluss.

Die Dortmunder Polizei scheint sich bei ihren Einsätzen in der Nordstadt nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden zu fühlen, auch weil sie sich der Rückendeckung von den meisten der politischen Parteien und den Konzernmedien sicher sein kann. Gleichzeitig spielt ihr die Änderung des NRW-Polizeigesetzes in die Hände, in dem mit der Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“ sogar solche Übergriffe scheinbar legitimiert werden.

Im Folgenden wird aufgezeigt, dass die oben genannten Vorkommnisse nur der vorläufige Höhepunkt von Übergriffen der städtischen und staatlichen Ordnungskräfte gegen den schwächsten Teil der Gesellschaft in Dortmund ist.

In der Kriminalitätsstatistik der Nordstadt gehen die Zahlen kontinuierlich zurück, sie haben den niedrigsten Stand seit vier Jahren erreicht. Gleichzeitig werden die ordnungspolitischen Maßnahmen im Stadtteil hochgefahren.

Stadtteil unter Generalverdacht

Es wird immer mal wieder die seit Jahren schon ständige Präsenz der Ordnungskräfte im Alltagsbild der Nordstadt erhöht und zwar so, dass sich die Einwohner der Nordstadt ständig einschränken müssen und sich unter Beobachtung gestellt fühlen:

  • Die Nutzer des Nordmarktes müssen sich gefallen lassen, dass immer wieder Personenkontrollen bei ihnen durchgeführt werden, bei denen Einzelpersonen von bis zu 6 Ordnungskräften umringt sind, Befragungen ausgesetzt werden und Platzverweise bekommen. Als friedliche Nutzer der Sitzbänke, werden sie mal vom südlichen, mal vom westlichen Teil des Platzes verjagt und förmlich weg gehetzt. Ganze Teile des Nordmarktes werden ohne Grund geräumt, die Sitzbänke sind leer, nur so.
  • Demonstratives Befahren des Nordmarktes von Polizei und Ordnungsamt sind Alltag. Die sogenannten Problemgruppen werden auf Trapp gehalten. Der Nordmarkt als letzter Rückzugsraum soll für sie unattraktiv gemacht werden, ihr Unerwünscht sein überhaupt soll demonstriert werden.
  • Das Abriegeln ganzer Quartiere mit Personenkontrollen, keiner kommt rein, keiner geht raus, soll die Tatkraft der Ordnungskräfte unter Beweis stellen. Dazu gehört auch das martialische Auftreten von Polizei und Ordnungskräften und das öffentlichkeitswirksame Zelebrieren von Durchsuchungen mutmaßlicher Dealer. Hier werden elementare Grundrechte der Nordstadtbewohner verletzt.
  • Es gibt immer wieder Schwerpunkteinsätze der Ordnungs- und Polizeikräfte in der Nordstadt mit besonderem Fokus auf dem Nordmarkt und der näheren Umgebung. Als Gründe dafür werden genannt, dass nach „überwiegend regelkonformen Verhalten“ der unterschiedlichen Nutzergruppen (Drogenkonsumenten, Alkohol trinkende Menschen, Zuwanderer aus Südosteuropa) das „Verhalten sich zunehmend verschlechtert“ hätte. Bei so viel Bemühen, um eine Verhaltensänderung herbei zu führen und die vollkommene Rückendeckung durch die Politik, schießen die Ordnungskräfte schnell über ihr gesetztes Ziel hinaus.
  • Da schaukeln sich Stresssituationen zwischen Ordnungskräften und alten Menschen hoch zu einem Katz- und Mausspiel, wie das Beispiel der 78 –jährigen Frau zeigt, der förmlich aufgelauert wurde, um ihr immer wieder Ordnungswidrigkeiten vorzuwerfen. Die Vorwürfe lauten: einen Hund verbotswidrig unangeleint ausgeführt zu haben. Geahndet wurde dieses Vergehen mehrfach: z.B. Kassenzeichen 5414301_ _ mit 48,50 € und Kassenzeichen 5450317_ _ mit 73,50 €. Ihr 16 Jahre alter Hund, alterserlahmt, war jedes Mal ohne Leine hinter der Frau her zu ihrer Stammsitzbank auf dem Spielplatz getrottet. Als sie das Tier einige Zeit später ordnungsgemäß angeleint auf dem Bürgersteig führte, wurde dem Hund vorgeworfen, einen Unfall verursacht zu haben und ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 200,00 € – Kassenzeichen 2260055_ _- auferlegt. Der Grund: Sie hatte gegen die Ordnungsverfügung verstoßen, „ihren Hund mit mehr als die erlaubte 1,50 m Leinenlänge geführt zu haben, so dass der Hund ca. 3 Meter in Richtung Straße laufen konnte.“ Die Frau muss ihre kleine Altersrente mit der Grundsicherung aufstocken.
  • Um die angeblichen Regelverstöße auf dem Nordmarkt zu unterbinden, kann der Nordstadtbewohner beobachten, wie Ordnungskräfte mit Hinweis-Tafeln auf rumänisch und bulgarisch ausgestattet über den Platz laufen. Falls die Angesprochenen des Lesens nicht mächtig sind, zücken sie Piktogramm-Tafeln. Die Darstellung von sich in der Öffentlichkeit entleerenden Menschen ist entwürdigend.
  • Selbst auf den Bürgersteigen werden Platzverweise ausgesprochen. Die Personenansammlungen auf den Gehwegen der Mallinckrodtstraße wurden durch die Ordnungskräfte aufgelöst. Fußgänger aus den schrittfahrenden Bullis der Ordnungskräfte angesprochen und gemaßregelt und junge Migranten Personenkontrollen unterworfen, denen eine öffentlichkeitswirksame Körperdurchsuchung vorausging. Was hatten die Jungen verbrochen? Sie sind schneller als üblich gegangen – also scheinbar geflüchtet.
  • Nachdem vor einigen Jahren schon die Drogenabhängigen aus der Innenstadt verdrängt wurden und sich nicht mehr öffentlich treffen können, da ihr letzter Treffpunkt auf dem Nordmarkt systematisch zerschlagen wurde, sind viele von ihnen völlig aus dem öffentlichen Bild verschwunden. Sie mussten sich dem Verfolgungsdruck beugen. Kommt es zu größeren Ansammlungen, wie manchmal auf dem Nordmarkt, dem Schleswiger Platz oder der Heroldwiese, wird sofort der Verfolgungsdruck wieder erhöht. Die Menschen sind dann den Drogenfahndern und Strafverfolgern mit den immer neuen Grundrechten einschränkenden Fahndungsmethoden, die das Betäubungsmittelgesetz und die Rechtsprechung mehr oder weniger bieten, ausgesetzt.
  • Schon seit einigen Jahren ist man in der Dortmunder Nordstadt nicht mehr im „Kampf den Drogen“, sondern kämpft jetzt angeblich gegen die Dealer und die Drogenkriminalität. Die Polizei will dem Drogenhandel in einem Verbund aus Bürgern, Stadt, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei den Nährboden entziehen. Bei der Polizei wurden die verschiedenen Kommissariate und Einheiten besser vernetzt, wie die Mitarbeiter der Wache Nord, der Schwerpunkteinheit Nordstadt, zivilen Einsatztrupps und den Beamten des Rauschgiftkommissariats. Stadt und Polizei gehen gemeinsam vor, nutzen repressive Maßnahmen der Polizei parallel zu ordnungsrechtlichen-, baurechtlichen- und gewerberechtlichen Maßnahmen der Stadt.
  • Nach dem die Sperrbezirksverordnung seit Mai 2011 gilt, wurden Hunderte von Anzeigen gegen Prostituierte, die ihren Drogenkonsum so finanzieren müssen, ausgesprochen – einzelne Frauen erhielten mehr als 20 Anzeigen. Im Verbund mit typischen Drogendelikten wurden Frauen zu Haftstrafen von mehreren Monaten bis hin zu vier Jahren verurteilt. Im Durchschnitt sind rund 20 Frauen, die als Prostituierte arbeiteten, inhaftiert.
  • Die praktische Handhabe des Betäubungsmittelgesetzes bietet den Strafverfolgern mittlerweile eine Vielzahl von erlaubten und nicht erlaubten Mitteln, wie Funkzellen-Auswertungen, elektronische Auswertung von Datenströmen, Trojanereinschleusung, Zugriff auf ausländische Server, Handy-Überwachungen, Bewegungsbilder, Wanzeneinsatz, Positionsbestimmung per GPS, IMSI-Catcher (Geräte zum Auslesen von Handys), Observationen, Innenraum-Überwachungen, heimliche Durchsuchungen, Strukturermittlungsverfahren, Video-Überwachungen, Finanzermittlungen, Verfallsanordnungen von Geld und Wertsachen, Einsatz von V-Leuten, vorgefertigte Sperrerklärungen zur Aktenunterdrückung und vieles mehr. Hierbei sind nicht mehr die Staatsanwälte und Richter die Herren des Verfahrens, sondern der Zoll und die Polizei. Bei ihren konspirativen Aktionen entziehen sie sich weitgehend der Kontrolle. Die „Bekämpfung der Drogenkriminalität“ rechtfertigt für sie all das, was sie machen und wie sie es machen.
  • Im Juni 2014 wurde bekannt, dass die Überwachung mit „stiller SMS“ erheblich zugenommen hat. Dortmund ist Spitzenreiter in NRW: Unglaubliche, knapp 30.000-mal wurde diese umstrittene Methode in Dortmund im Jahr 2013 angewandt – wie viele Handy- Anschlüsse damit erreicht wurden, liegt im Dunkeln. Weder das Innenministerium in Düsseldorf noch der Polizeipräsident in Dortmund äußern sich dazu. Die Partei Piraten in Dortmund geht nach einer großen Anfrage allerdings davon aus, dass vom Polizeipräsidium Dortmund vom 01.01. bis zum 20.03.2014 allein 20.512 „stille SMS“ entsandt wurden.
  • Die Stadt ist sehr daran interessiert, dass innerhalb des Walls bzw. rund um die Konsummeile Hellweg Armut nicht sichtbar wird. Auch hier geht es um Vertreibung, damit die Konsumenten ohne schlechtes Gewissen die Kassen der Geschäftsleute klingeln lassen. Damit dies ungestört gewährleistet ist, kommt es immer wieder vor, dass Obdachlose mit einem Bußgeld überzogen werden. So geschehen zuletzt, als ein Mann an einem Kiosk am Wall übernachtete und von Mitarbeitern des Ordnungsamts aufgeweckt wurde. Man verpasste ihm ein Knöllchen wegen „Lagern und Campieren“ in Höhe von 20 Euro, zu überweisen innerhalb von 7 Werktagen. Geht das Geld bei der Stadt nicht ein, droht dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe.
  • Im März 2014 gegen 21.00 Uhr taucht in der Münsterstraße in Höhe des „Nordpol“ ein bulliger junger Mann mit Hooligan-Outfit auf, wirft sich unvermittelt auf einen jungen schwarzen Mann und schlägt ihn zu Boden.
    Drei junge Leute mischen sich ein und wollen dem Überfallenden helfen. Da gibt der Angreifer sich als Zivilpolizist aus und eine junge Frau, die sich ebenfalls als Zivilpolizist ausgibt, kommt dazu. Der junge Mann am Boden wird weiter geschlagen und dann verhaftet. Die drei jungen Leute, die dem Opfer helfen wollten, fahren zum Polizeipräsidium, um eine Anzeige gegen den Zivilpolizisten zu stellen. Während die Anzeige aufgenommen wird, bimmelt das Telefon im Polizeipräsidium. Nach dem Telefonat wird dem jungen Mann vorgeworfen, sich in einen Konflikt zwischen dem schwarzen jungen Mann und Zivilpolizisten eingemischt haben und versucht haben, den Verhafteten zu befreien. Es wurde Anzeige erstattet. Gegen den jungen Mann, der der Gefangenenbefreiung angezeigt war, wurde im November 2014 verhandelt. Er wurde freigesprochen. Der Richter und der Staatsanwalt lobten ihn noch für seine mutige und uneigennützige Hilfe für das Opfer dieser Polizeiaktion. Das Verfahren gegen den prügelnden Zivilpolizisten wurde schon vorher eingestellt!
  •  Nach Änderung des NRW-Polizeigesetzes hat der Dortmunder Polizeipräsident auch weitergehende Videobeobachtungen in der Münsterstraße ins Spiel gebracht und dafür viel Beifall erhalten. Dem Präsidenten reicht das alles nicht, er droht: „Wir wollen weitere Verbesserungen für die Nordstadt erzielen und auf keinen Fall bei dem Erreichten stehen bleiben.“
  • Im Kampf gegen die „Clan-Kriminalität“ werden fragwürdige Durchsuchungen
    durch Polizei im Verbund mit Zoll, Ordnungs- und Gesundheitsbehörde durchgeführt. Kritiker weisen darauf hin, dass die Polizei hier eigentlich nicht tätig werden darf. Bei genau einer solchen Aktion soll ein Beamter, wie eingangs erwähnt, eine schwangere Frau geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Dieser Übergriff macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern die „Körperverletzung im Amt“ ein strukturelles Problem der Polizei geworden ist, die für den einzelnen Beamten meistens ohne Folgen bleibt, weil die Anzeigebereitschaft gering und Beweisführung bei dem Geschädigten schwerlich ist. Erstmalig konnten die Übergriffe gegen die schwangere Frau dokumentiert werden, was für den Ausgang des Verfahrens ungeheuer wichtig ist.

 

Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen und zwar eine Bilanz von der rechtsstaatlichen Art.

Es muss dringend geprüft werden, inwieweit das Vorgehen gegen Bürger der Nordstadt mit Recht und Gesetz, mit der Verhältnismäßigkeit sowie mit der aktuellen Rechtsprechung überhaupt in Einklang zu bringen ist.

Außerdem sollte in der Nordstadt schnellstmöglich eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet werden, die diese Vorfälle dokumentiert und öffentlich macht. Bis dahin können sich die geschädigten Nordstädter gerne vertrauensvoll an das www.gewerkschaftsforum-do.de wenden, ihre Erlebnisse anonym schildern und mit an der Dokumentation zu den Übergriffen der Ordnungskräfte in Dortmund arbeiten.

 

 

Quellen: Stadt Dortmund, waz, wdr, Berichte von betroffenen Menschen 

Bild: pixabay -cco