ver.di-Bundesvorstand rudert zurück: Abmahnungen und Ermahnungen werden aus meiner Personalakte entfernt

Von Orhan Akman

Im politischen Konflikt zwischen dem Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di und mir konnten wir einen Vergleich abschließen. Nach langer gerichtlicher Auseinandersetzung musste der ver.di-Bundesvorstand jetzt sukzessive vier Abmahnungen und zwei Ermahnungen aus meiner Personalakte entfernen.

Die Auseinandersetzung reichte inzwischen fast drei Jahre zurück. 2022 wurde ich vom Bundesvorstand zweimal schriftlich ermahnt. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte gegen Anweisungen meiner Vorgesetzten verstoßen. Dabei ging es darum, dass ich in meiner Freizeit für ver.di-Gremien eine Präsentation zu einem Tarifprojekt, in dem ich Verhandlungsführer war, geschrieben und versendet hatte. In einer zweiten Ermahnung wurde mir dann „Missachtung der Autorität der Vorgesetzen“ vorgeworfen.

Am 3. März 2023 erhielt gleich drei Abmahnungen wegen angeblicher „arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen“, die alle mit Veröffentlichungen in der Presse und auf Social-Media-Kanälen begründet wurden. In den Abmahnungen wurde mir „Illoyalität“ sowie die „Gefährdung der Geschlossenheit von ver.di als Gewerkschaft im öffentlichen Ansehen“ vorgeworfen. Auf meiner Homepage www.orhan-akman.de hatte ich darüber bereits berichtet.

Gegen diese ungerechtfertigten Ermahnungen und Abmahnungen habe ich jeweils schriftlich ausführlich Stellung bezogen und ver.di aufgefordert, sie aus der Personalakte zu entfernen. Das lehnte die ver.di-Personalabteilung ab.

Somit blieb mir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Nachdem der Gerichtstermin mehrfach vertagt wurde, fand dann am 19. März 2024 vor dem Berliner Arbeitsgericht die Güteverhandlung zu den Ermahnungen und Abmahnungen statt. Dabei teilte der Vertreter von ver.di mit, dass man keine gütliche Einigung wolle und an den Ermahnungen und Abmahnungen festhalte. Das Gericht lud dann zu einem Kammertermin, der auch wiederum mehrfach vertagt wurde, unter anderem auf Antrag von ver.di. Für den 21. Februar 2025 war nun endlich der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht angesetzt.

Am 12. Februar 2025 teilt die externe Kanzlei, die den ver.di-Bundesvorstand vertritt, dem Berliner Arbeitsgericht mit:

„In Sachen Orhan Akman./. ver.di Bundesverwaltung – 6 Ca 8010/22 – 

teilen wir im Hinblick auf die Ermahnungen vom 15.02.2022 und 13.05.2022 mit, dass diese inzwischen aufgrund Zeitablaufs aus der Personalakte des Klägers entfernt wurden.

Im Hinblick auf die drei Abmahnungen vom 03.03.2023 und die Abmahnung vom 09.06.2023 unterbreitet die Beklagte folgenden Vergleichsvorschlag:

1. Die Abmahnungen vom 03.03.2023 sowie die Abmahnung vom 09.06.2023 werden zum 09.06.2025 aus der Personalakte des Klägers entfernt, sofern bis dahin keine weiteren gleichartigen Verstöße auftreten.

2. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

Zusammen mit meinem Anwalt habe ich zwei Tage später einen etwas anderen Vergleich vorgeschlagen:

„Die Parteien schließen unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung ihres Rechtsstandpunktes zu den streitgegenständlichen Abmahnungen vom 03.03.2023 und 09.06.2023 folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte entfernt die Abmahnungen vom 03.03.2023 ersatzlos zum 03.03.2025 und die Abmahnung vom 09.06.2023 ersatzlos zum 09.06.2025 aus der Personalakte des Klägers.

2. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt.“

Nachdem ver.di diesem Vorschlag zugestimmt hat, wurde der Kammertermin vor dem Berliner Arbeitsgericht aufgehoben. Damit ist dieser Fall abgeschlossen.

Es liegt nun am ver.di-Bundesvorstand, ob er den politischen Konflikt weiterhin mit arbeitsrechtlichen Mitteln führen will oder endlich eine kritische und konstruktive Diskussion über den Weg aus der Krise unserer Organisation einleitet. Ich werbe dafür, dass die Mitgliedsbeiträge nicht verantwortungslos für unnötige rechtliche Auseinandersetzungen aufgewendet werden, sondern wir eine offene und kollegiale Debatte über die Probleme unserer Gewerkschaft einleiten.

 

 

 

 

 

Quelle und weitere Infos: https://orhan-akman.de/

Bildbearbeitung: L.N.