In der vergangenen Woche wurde hitzig über zu Unrecht bezogenes Kindergeld von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft debattiert. Statt ausländerfeindliche Vorurteile zu nähren muss es endlich mehr soziale Gerechtigkeit für Familien mit Kindern geben, fordert der DGB-klartext. Dazu gehört auch die Abschaffung des Kinderfreibetrags.
Viel Hysterie, wenig Sachlichkeit
Allein der Verdacht, dass in einzelnen deutschen Großstädten Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit zu Unrecht Kindergeld bezogen hätten, löste in der vergangenen Woche hysterische Medienberichte aus. Eine sachliche Berichterstattung war hingegen kaum wahrzunehmen. So fehlte fast durchgängig die Aufklärung darüber, dass bis auf wenige gerechtfertigte Ausnahmen, der Bezug von Kindergeld stets die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zur Voraussetzung hat. Kein Wort darüber, dass ein in Deutschland lebender, aber nicht erwerbstätiger Elternteil, hier keinen Anspruch auf Kindergeld für sein in der Heimat beim anderen Elternteil lebendes Kind hat.
Keine neuen Gesetze nötig
Natürlich ist klar, dass Kindergeldkassen, Kommunen und Justiz den aktuellen Betrugsvorwürfen nachgehen und Gesetzesverstöße im gegebenen Fall ahnden müssen. Dafür braucht es keine neuen Gesetze, sondern handlungsfähige und mit ausreichend Personal ausgestattete Behörden. Stattdessen fordern nun einige Politiker und Journalisten Gesetzesverschärfungen, durch die viele Steuerpflichtige zu Unrecht abgestraft würden, wenn die Kinder im Ausland leben. Demnach sollen Zahlungen für im Ausland lebende Kinder künftig nur noch gestaffelt nach der Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten erfolgen.
Höhere Ausgaben für Besuche und Unterkunft
Dabei wird ignoriert, dass auch der Kontakt der Eltern zu ihren Kindern deren gutes Recht ist. Gerade für Bauarbeiter und Pflegekräfte aus Osteuropa sind die Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders hoch. So fallen beispielweise häufig mehr Kosten an, um die Kinder zu besuchen oder um diese nach Deutschland zu Besuch kommen zu lassen. Fazit: Von Gesetzes wegen gibt es beim Kindergeld keine Ungerechtigkeit zwischen deutschen und anderen europäischen Bürgern, die hier leben und arbeiten.
Kinderfreibetrag sorgt für Ungerechtigkeit
Dringender steuerrechtlicher Handlungsbedarf besteht vielmehr bei der – je nach Einkommenshöhe der Eltern – sehr unterschiedlichen Behandlung von Kindern. Zahlen des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2016 zeigen, dass verheiratete Alleinverdiener mit einem Kind bei Bruttolöhnen bis ca. 70.000 Euro ausschließlich Kindergeld in Höhe von 190 Euro pro Monat erhielten. Wer mehr verdiente, profitierte darüber hinaus von einer Zusatzentlastung durch den Kinderfreibetrag. Dadurch erhielt ein Spitzenverdiener mit einem Kind und einem Jahresbrutto von 150.000 Euro eine zusätzliche Entlastung von rund 64 Euro pro Monat (siehe Grafik).
Mehr Kindergeld für alle
Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden! Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Deshalb sollte der Kinderfreibetrag abgeschafft und das dadurch eingesparte Geld auf ein für alle gleichmäßig erhöhtes Kindergeld umgelegt werden. Zusammen mit der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Kindergeldes um 10 Euro ab Mitte des kommenden Jahres ließe sich so sogar eine Anhebung um mindestens 30 Euro pro Kind und Monat finanzieren. Statt ausländerfeindliche Vorurteile zu nähren, muss sich die Politik endlich um mehr soziale Gerechtigkeit für Familien mit Kindern kümmern!
Quelle: dgb.de