Die diesjährige Tarifrunde wurde eindeutig von den sozialversicherungs- und steuerfreien Sonderzahlungen bestimmt, die auf Initiative von Olaf Scholz den Tarifpartnern empfohlen wurden, um hohe tarifwirksame Lohnabschlüsse im Interesse der Arbeitgeber zu vermeiden. Die Gewerkschaftsspitzen waren zuerst gegen Sonderzahlungen, haben dann aber doch in vollem Umfang zugegriffen. Ich habe deswegen zu Eingang meines Artikels isw-muenchen die Frage gestellt: „Wo werden eigentlich – und zu welchen Gunsten – Tarifverträge gemacht?“
Ralf Krämer, der bei ver.di im Bereich Wirtschaftspolitik arbeitet, gibt dazu nur eine allgemeine Antwort wie aus dem Schulbuch für Gewerkschaftsfunktionäre Gegen falsche Kritik an den Tarifabschlüssen
Die ordnungspolitische Bedeutung der „konzertierten Aktion“ verdrängt er vollkommen. Gewerkschaften sind in Bezug auf das Abkommen vollständig unschuldig.
Krämer schreibt: „Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro eine Entscheidung der Bundesregierung und der Ampelkoalition … war“. Und weiter unten: „Andererseits wäre es blauäugig zu erwarten, dass, wenn eine solche Möglichkeit für Sonderzahlungen besteht, diese dann nicht genutzt würde“.
So geht das. Man lehnt die Methode zwar ab, benutzt sie aber als Hauptmittel zum Inflationsausgleich. Für Krämer war das alternativlos. Die Chance zu einem ähnlich guten Abschluss zu kommen, hätte anders nicht bestanden.
Und hierauf meine Antwort: Ich sehe durchaus, dass es den großen Gewerkschaften gelungen ist, mit Sonderzahlungen einen weitgehenden Inflationsausgleich für ihre Mitglieder zu erreichen und erkenne auch, dass im Vergleich dieser Gewerkschaften ver.di deutlich am besten abgeschnitten hat. Gut finde ich, dass bei ver.di mit dem Sockelbetrag von 200 Euro eine soziale Komponente Eingang gefunden hat, die besonders unteren Einkommensgruppen zugutekommt. Aber ich beschäftige mich in meinem Artikel gar nicht in erster Linie mit dem Tarifvertrag von ver.di, sondern betrachte auch die anderen Tarifabschlüsse und vor allem deren gesamtgesellschaftlichen Folgen.
Was ich scharf kritisiere, ist, dass die Gewerkschaften sich im Wesentlichen auf den Reallohnausgleich durch Inflationsausgleichszahlungen konzentrieren und dafür Teile der Absicherung der Lebensrisiken geopfert haben.
Die Tarifpolitik darf sich nie allein auf die Kosten der unmittelbaren Reproduktion der Arbeitskraft beschränken, sondern muss für Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, Rehabilitation und Pflege und vor allem für die Zeit des Alters Vorsorge leisten.
Das ist wesentlicher Bestandteil der Lohnpolitik. Darüber klagen die Arbeitgeber unaufhörlich und möchten die Kosten, die sie fälschlicherweise Lohnnebenkosten nennen, minimieren und am liebsten ganz abschaffen. Dass sie für sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile sind, muss deswegen niemand wundern. Sie sparen dadurch in nicht unerheblichem Maße Lohnkosten. Insofern ist der Verzicht der Gewerkschaften auf solche Lohnbestandteile eine indirekte Subvention für Unternehmer. So erkauft man sich deren Zustimmung.
Was wäre eine Alternative gewesen?
Um die Reallohnverluste der unteren Einkommensgruppen in den Jahren 2022 von 5 Prozent, 2023 von 7 Prozent und 2024 von 4 Prozent auszugleichen, wäre eine sehr hohe Bruttolohnsteigerung nötig gewesen. Krämer nimmt die Teuerung von 2022 als Reallohnverlust einfach hin und mit der Kritik der offiziellen Inflationszahlen befasst er sich nicht. Dabei ist allen klar, dass die Inflationsraten für untere Verbraucherschichten höher ausfallen als für Menschen mit Durchschnittseinkommen. Er begnügt sich mit den offiziellen statistischen Zahlen und beschränkt sich also auf die Tarifrunde für 2023/24. Meiner Meinung nach hätte eine bescheidene Bruttolohnerhöhung von 11 Prozent eine realistische Alternative zu den Sonderzahlungen sein können.
Das hätte, gerechnet von 3.800 Euro brutto als Ausgangspunkt, eine Nettolohnerhöhung von 238,60 Euro gebracht. Auf 14 Monate bezogen ergibt das 3.340 Euro. Das ist mehr als die Sonderzahlung von 3.000 Euro. Darüber hinaus hätten die Sozialversicherungen in 14 Monaten 2.296 Euro mehr eingenommen (alle Zahlen: www.nettolohn.de). Die Rentenkasse hätte davon 990 Euro und die Krankenkassen 862 Euro mehr erhalten. Bei 7 Millionen Beschäftigten (IGM, ver.di und IG Chemie) sind das nicht zu vernachlässigende Beträge. Dadurch gehen den Sozialkassen nur in diesen Branchen insgesamt ca. 16 Milliarden Euro verloren. Die Rentenkasse verliert ca. 7 Milliarden und die Krankenkassen ca. 6 Milliarden. Ein Tarifvertrag mit 11 Prozent wäre deutlich günstiger gewesen als der jetzige Abschluss mit Sonderzahlungen. Krämer behauptet einfach, das sei nicht möglich gewesen. Ist das nicht Ausdruck von Kapitulation?
Da die Beschäftigten der drei genannten Gewerkschaften durchschnittlich ca. 2.296 Euro weniger in die Sozialkassen einzahlen, kann man zurecht behaupten: Die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branchen bezahlen die Inflationsausgleichszahlung durch Lohnverluste und Verzicht auf Sozialbeiträge weitgehend selbst.
Besonders erbost hat Krämer, dass ich annehme, dass auch die Mitglieder der großen Gewerkschaften Ende 2024 mit Reallohnverlusten zu rechnen haben. Mit dieser Prognose stehe ich nicht allein. Dass auch Marcel Fratscher. der Präsident des DIW, gleiches voraussagt, wie ich zitiert habe, erwähnt Krämer nicht. Fratscher betrachtet im Gegensatz zu Krämer die gesamte Inflationsperiode von 2022 bis 2024 und klammert 2022 nicht aus.
Der Reallohnverlust für 2022 beträgt laut Statistischem Bundesamt 4,1 Prozent. Hier gestehe ich einen Fehler ein. Ich habe in meinem Artikel mit 9 Prozent gerechnet, da ich die Ausgleichszahlungen, die der Bund zur Inflationsminderung gewährt hat, ausgeblendet habe. Dadurch bin ich zu hohen Kaufkraftverlusten und damit zu höheren Reallohnverlusten gekommen. Ich bestehe aber darauf, dass die Inflationsbelastung für die untere Hälfte der Arbeitnehmerhaushalte deutlich höher als für den Durchschnitt ausfällt. Deswegen nehme ich für 2022 weiter eine Inflationsrate von 9 Prozent an. Für die weiteren Jahre gibt es nur Schätzungen. Zuletzt hat die Deutsche Bundesbank 6,0 Prozent für 2023 und 3,1 Prozent für 2024 prognostiziert (FAZ 17.6.2023 S. 29).
Ausgehend von 9 Prozent Inflation für 2022, 7 Prozent für 2023 und 4 Prozent für 2024, ergibt sich für diese drei Jahre gegenüber 2021 (= 100) eine Inflationsrate von 21 Prozent. Die tariflichen Bruttolohnerhöhungen 2023/24 betragen bei der Chemieindustrie 7 Prozent, bei der Metallindustrie 8,5 Prozent und bei ver.di 11 Prozent. Die Sonderzahlungen entsprechen einer Nettolohnerhöhung von 9 Prozent. Damit ergibt sich für die Chemie ein Minus von 5 Prozent, für Metall ein Minus von 3,5 Prozent und für ver.di ein leichtes Minus von 1 Prozent.
Meine Aussage, dass es den großen Gewerkschaften gelungen ist, mit Hilfe der Sonderzahlungen Reallohnverluste für ihre Tarifbereiche weitgehend gering zu halten, ist damit bestätigt. Dass am Ende der Periode 2024 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser großen Branchen Reallohnverluste drohen, ist aber deswegen nicht falsch. Das Tempo der Inflation wird sich in den Jahren 2023/24 verlangsamen, aber Ende 2024 wird sich das gesamte Preisgefüge gegenüber 2021 wie gesagt eben um 21 Prozent erhöhen. Dem stehen relativ geringe tabellenwirksame Lohnerhöhungen gegenüber und die Sonderzahlungen sind verbraucht. So erklärt sich die Aussage von Marcel Fratscher, dass auch „die Löhne im Öffentlichen Dienst am Ende zirka sechs Prozent weniger Kaufkraft haben.“ Bei den anderen Gewerkschaften ist die Lücke noch erheblich größer. Ich empfehle Ralf Krämer einen öffentlichen Brief an Herrn Fratscher zu schreiben, in dem er dessen „irreführende und falsche Behauptungen“ kritisiert, die er mir unterschiebt.
Die Lohnentwicklung der Branchen mit den stärksten Gewerkschaften ist aber nur eine Nebensache meines Artikels. In der Hauptsache habe ich die Folgen der Sonderzahlungen für andere Arbeitnehmer und Rentner untersucht. Es ist merkwürdig, dass Ralf Krämer sich damit kaum auseinandersetzt. Deswegen betone ich nochmal: Der Reallohnausgleich wurde nur durch Sonderzahlungen erreicht. Das betrifft ca. 7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt aber insgesamt 34,653 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2023). Die Tarifabschlüsse von IGM, IG BCE und ver.di haben für sie eine gewisse Bedeutung, sind aber nicht maßgebend.
Kanzler Scholz hat keineswegs allen Beschäftigten 3.000 Euro netto in Aussicht gestellt, sondern die Realisierung dieser Möglichkeit der Verhandlungsmacht anheimgestellt. Die ist aber sehr unterschiedlich. Die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet ohne Tarifvertrag, ca.10 Prozent haben nur eine betriebliche tarifliche Bindung. Daraus folgt, dass Sonderzahlungen bei nahezu allen Verhandlungen zwar eine Rolle spielen werden, allerdings kaum im Umfang von 3.000 Euro. Das Interesse an niedrigen Tariflohnabschlüssen bleibt, der „Inflationsausgleich“ jedoch tritt weit zurück. Die Reallöhne für 80 Prozent der ArbeitnehmerInnen werden also in breitem Umfang sinken. Da in geringerem Umfang auch sozialversicherungsfreie Zahlungen geleistet werden, werden die Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen zunehmen und vermutlich 20 Milliarden deutlich übersteigen. Ich habe dazu das Notwendige geschrieben und muss mich nicht wiederholen, zumal Krämer sich damit auch nicht beschäftigt. Die Ausfälle in der Sozialversicherung werden allerdings kompensiert werden. Die aktuelle Diskussion um die Erhöhung er Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Einsparungen bei Leistungen spricht dazu eine deutliche Sprache.
Zuletzt ein Wort zu den Renten. Hier kritisiert Ralf Krämer meine Zahlen zurecht. Ich habe mit einer Rentenerhöhung für das Jahr 2023 von 2,3 Prozent gerechnet. Die Erhöhung beträgt aber im Jahresdurchschnitt 5 Prozent. Auch für 2022 habe ich Ausgleichszahlungen (Energiekostenbeihilfen usw.) des Bundes ausgeklammert. Dadurch habe ich die Verluste der Rentnerinnen und Rentner übertrieben.
Richtig ist: Im Jahr 2022 erhielten die Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen und eine Ausgleichszahlung von 300 Euro 5,2 Prozent mehr Geld. Ihr Kaufkraftverlust beträgt 3,8 Prozent. Im Jahr 2023 steigen die Renten im Jahresdurchschnitt um 5 Prozent. Der Kaufkraftverlust wird ca. 2 Prozent betragen. Damit verlieren die Renten in den Jahren 2022 und 2023 ca. 5,8 Prozent an Wert. Bezogen auf die durchschnittliche Bestandsrente von 1.066 ist das ein Verlust von ca. 62 Euro monatlich. Rentnerinnen und Rentner erhalten dafür keinen Inflationsausgleich.
Hat die Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlungen einen Einfluss auf die Höhe der zukünftigen Renten?
Ralf Krämer streitet das ab. Er weist darauf hin, dass die Sonderzahlungen in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) aller Lohneinkommen einfließen, die die Grundlage der Rentenerhöhungen bilden. Das ist aber nur die Hälfte der Wahrheit. „Um der tatsächlichen Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich neben der Lohnentwicklung nach der VGR die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt.“ Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Rentenberechnung/rentenanpassung.
Da diese durch die Sonderzahlungen aber um mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen, haben die geringen tariflichen Abschlüsse einen negativen Einfluss auf die jährliche Rentenanpassung. In welchem Umfang lässt sich gegenwärtig schwer voraussagen. Genauer lässt sich der Rentenverlust durch Sonderzahlungen für einzelne Personen bestimmen. Ralf Krämer spielt das herunter, obwohl er sagt, dass der Verlust immerhin 2,60 Euro im Monat beträgt. Dazu schreibt der Rentenspezialist Reiner Heyse: „Die Einmalzahlungen werden sich auch negativ auf die zukünftigen Renten auswirken. Das geschieht folgendermaßen: Auf die Einmalzahlung wird kein Rentenversicherungsbeitrag erhoben und damit auch keinerlei Rentenanwartschaft erworben. Würden die 3.000 Euro dauerhaft in die Tariftabellen eingearbeitet, würden sie pro Jahr einen Anspruch von 0,074 Rentenentgeltpunkten bewirken. Das wäre mit dem aktuellen Rentenwert von 36,02 Euro (West) multipliziert ein Betrag von 2,70 Euro. Eine Erhöhung der monatlichen Rente von 2,70 Euro klingt erst einmal bescheiden. Im realen Arbeitsleben wirkt es sich aber erheblich aus. Dazu zwei Rechenbeispiele auf Grundlage der aktuellen Werte, die die gegenwärtige Kaufkraft der Löhne und Renten widerspiegeln: Eine heute 57-Jährige würde bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch zehn Jahre Beiträge zahlen. Damit würde sich die monatliche Rente um 27 Euro erhöhen. Ein 22-Jähriger käme nach 45 Versicherungsjahren auf ein Mehr von 122 Euro“. („Kein Cent für die Rente“, UZ vom 24.3.2023)
Ein Lieblingswort unter „Linken“ ist Solidarität.
Ralf Krämer beschäftigt sich nahezu ausschließlich mit dem Tarifvertrag von ver.di und behauptet: „Indem die Gewerkschaften diese Sonderzahlungen tariflich vereinbart haben und damit nicht der Willkür der Arbeitgeber überlassen, wurde das Tarifsystem gestützt und nicht geschwächt“. Wie Zahlungen, die nicht in Lohntabellen Eingang finden, das Tarifsystem stärken, ist mir unerklärlich.
Außertarifliche Boni (Sonderzahlungen) gibt es schon länger. In der Autoindustrie und in anderen starken Branchen beteiligt man mit Boni „MitarbeiterInnen “ am Unternehmenserfolg. Oft werden auch Sachleistungen, z.B. die Nutzung von Firmenwagen, als Treueleistungen an Stelle tariflicher Zahlungen angeboten. Das alles schwächt das Tarifsystem und fördert Gemauschel und individuelle Abhängigkeit vom einzelnen Unternehmen. Es besteht eine klare politische Tendenz, Lohnbestandteile der Tarifierung zu entziehen. Die Sonderzahlungen sind jetzt ein trauriger Höhepunkt. Boni und Sonderzahlungen werden aber nur in prosperierenden Branchen und bei starken Verhandlungspartnern gewährt. Die Schwächeren gehen leer aus. Damit driftet das Einkommensgefüge der Arbeitnehmerschaft als Ganze auseinander. Der Zusammenhalt wird schwächer und Solidarität schwindet.
Eine weitere beliebte Formel der „Linken ist: „Die Reichen sollen ihre Krise bezahlen“.
Wie soll das aber gehen, wenn die Gewerkschaften nicht konsequent gegen Reallohnverluste der Erwerbstätigen angehen? Mit der Akzeptanz von Reallohnverlusten und der egoistischen Beschränkung der Sichtweise nur auf die eigene Gewerkschaft ist damit nicht viel gewonnen. Die Arbeiterklasse schließt Geringverdiener, Arbeitslose, Erwerbsgeminderte und RentnerInnen ein. Die Folgen der tariflichen Abschlüsse sollten für alle diese Gruppen bedacht werden. Ansonsten wird die oben genannte Parole zur hohlen Phrase. Die Abschlüsse mit Hilfe von sozialversicherungsfreien Sonderzahlungen sind unsolidarisch mit den von Sozialversicherungen abhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schonen, indem sie den Unternehmern Lohnkosten ersparen, die Reichen.
Ralf Krämer qualifiziert zu Ende seines Beitrags meine Einlassungen als „unterirdisch“.
Dazu fällt mir die Moritat des Mackie Messer ein:
„Denn die einen sind im Dunkeln
und die andern sind im Licht
Und man siehet die im Lichte
die im Dunkeln sieht man nicht.“
B.Brecht, 1930
Krämer lobt die Sonderzahlungen. Er findet sich in guter Gesellschaft.
Ich zitiere aus der ZEIT: „Grundsätzlich lobte (der Arbeitgebenpräsident) Dulger die Möglichkeit der steuer- und abgabenfreien Einmalzahlungen … . Sie seien gut für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite“ https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/arbeitgeberpraesident-rainer-dulger-entlastungspaket-einmalzahlung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Olaf Scholz fand die Idee sowieso blendend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Krämer, ein Arbeitnehmervertreter, findet sie alternativlos. Das ist die Harmonie im Konzert der „Überirdischen“.
Mein Interesse und mein Einsatz gilt denen, die für „Überirdische“„unterirdisch“ d. h. im Dunkeln sind.
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