Nachdem die Regierungskoalition auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Herbst 2022 den Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte von 595.000 auf zwei Millionen ausgeweitet hat, warten noch immer Zigtausende Antragsteller auf Bescheide der zuständigen Kommune.
Es liegt dabei gar nicht an der eigentlichen Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge, die liegt nur zwischen zwei und acht Wochen, sondern bis ein Antrag überhaupt zur Bearbeitung kommt, dauert es aktuell z.B. in München neunzehn bis zwanzig Monate.
In ihrer Not experimentieren die Kommunen mit Vorschusszahlungen, Personalaufstockung und Beantragung per Internet. Die Städte erwarten von den Ländern Hilfe und die Länder fordert mehr Geld vom Bund, bewegen tut sich nichts und der Zustand wird andauern.
Für die wohngeldberechtigten Menschen ist diese Situation fatal, sie brauchen das Geld dringend bei den explodierenden Mieten und Wohnnebenkosten, gehen aber erstmal leer aus und rutschen die Schuldenspirale herunter.
Die Wohnungspolitik der Bundesregierung orientiert sich weiter an der Subjektförderung und subventioniert damit die überhöhten Mieten an die Vermieter und gleichzeitig wird die Objektförderung, also der Bau von Sozialwohnungen weiterhin stiefmütterlich behandeln.
Das Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems.
Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft. Das Wohngeld wurde um durchschnittlich 190 Euro monatlich erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifachte sich mit der neuen Regelung von rund 600.000 auf 2,1 Millionen.
Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.
Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen.
In Deutschland haben weit über 15 Millionen Menschen eigentlich Anspruch auf eine Sozialwohnung, aber rechnerisch weniger als ein Zehntel kann diesen Anspruch auch einlösen. Der große Rest muss sich entweder damit abfinden, über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu wohnen oder die Belastungen mittels Wohngeldes einigermaßen in Grenzen zu halten.
Am schlechtesten kommt der Staat selbst dabei weg, er schmeißt mit seinem „Mietanteil“ Unsummen zum Fenster heraus. Im Vorjahr sind über 20 Milliarden Euro an Sozialausgaben für die Unterstützung bedürftiger Menschen beim Wohnen geflossen.
15 Milliarden Euro umfassten 2023 die Kosten der Unterkunft gemäß Sozialgesetzgebung, die überwiegend an den Jobcentern hängenbleiben. Dazu kamen fünf Milliarden Euro an Wohngeld, das Bund und Länder gemeinsam stellen. Inbegriffen sind dabei auch die Mehrbeträge, die der Staat als übervorteilter Mieter zahlt, die beliefen die sich 2022 auf allein 700 Millionen Euro, bei steigender Tendenz. Dagegen hat das Volumen für den sozialen Wohnungsbau in den Vorjahren im Schnitt bei 2,5 Milliarden Euro gelegen. Es ist eine Binsenwahrheit, dass jede einmalige Förderung, durch die eine neue Sozialwohnung entsteht, dem Staat erhebliche Summen erspart, die er sonst auf Dauer für Mietzahlungen ausgeben muss.
Wohnungsmarkt
Wie der Name schon sagt, ist der Wohnungsmarkt nicht nach sozialem Bedarf, sondern nach den Regeln der kapitalorientierten Marktwirtschaft ausgerichtet. Das hat zur Folge, dass der Markt die Preise von Grundstücken, die Miethöhe und die Preisentwicklung von Immobilien bestimmt.
Durch die Mietzahlung wird kein Anteil am Wohneigentum erworben, sondern die Miete ist der Preis für den Gebrauch einer Wohnung für eine festgelegte Zeit. Sie ist so etwas Ähnliches wie eine Zinszahlung für das angelegte Kapital, das in der Immobilie steckt. Im Mietpreis sind enthalten, die
- Zinsen für das investierte Baukapital
- der Anteil der Kosten beteiligter Unternehmen, die den Bau hergerichtet haben
- der Anteil für Verwaltungs- und Erhaltungsaufwendungen
- der Anteil für Kosten der Modernisierung
und ein zusätzlicher Betrag für die Grundstücknutzung.
Besonders der letzte Kostenanteil wird immer wieder für die höheren Mieten des einen Objektes gegenüber einem anderen angeführt, nach dem Motto: „hohe Grundstückpreise verantworten hohe Mieten“. Stimmen tut es aber nicht, denn die Kosten für die Nutzung des Grundstücks und des Grundstückspreises werden hauptsächlich von der Lage des Grundstücks bestimmt.
Ein einfacher Vergleich von gleichartigen Wohnungen, aber in unterschiedlichen Lagen einer Region oder auch innerhalb der gleichen Stadt zeigt dies oder der Vergleich einer älteren Wohnung mit einer jüngeren Wohnung mit gleicher Ausstattung und Lage in einer Stadt. Obwohl hier der Grundstückspreis für die ältere Wohnung im Vergleich mit den heutigen Preisen um einiges niedriger war, sind doch die Mieten identisch.
So sind für die Mietkalkulation wohl mehr die Marktbewertung von Bedeutung und das Spiel von Angebot und Nachfrage. Wenn z.B. das Wohnumfeld aufgewertet wird, hat sich nichts am ursprünglichen Grundstückspreis geändert, wohl aber etwas am Preis für die Nutzung dieses Grundstücks. Ähnlich ist es, wenn durch starken Zuzug das Wohnungsangebot knapper wird und die Nachfrage steigt.
Wohnungsmarkt von Finanzwirtschaft dominiert
In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die Wohnungsmarktwirtschaft eng mit der allgemeinen Finanzwirtschaft verwoben ist. Da die früheren Renditebereiche für Investoren nicht mehr viel einbringen, haben auch große und internationale Großinvestoren den Wohnungsmarkt aufgemischt, weil die Immobilienpreise in Deutschland als recht niedrig angesehen werden. Die hohen Renditen werden aber nicht nur durch die Mieteinnahmen und die fehlenden Investitionen in den Wohnungsbestand, sondern durch die Weiterverkäufe der Gebäude und Grundstücke mit Aufschlag erzielt. So ein Investor kann sogar mit seiner Verfügungsgewalt über den Wohnungsbestand die wachsende Wirtschaftskraft einer ganzen Region über den Mietzins abschöpfen ohne selbst investieren zu müssen oder ein Risiko zu tragen. Er hat natürlich kein Interesse an einem „entspannten“ Wohnungsmarkt und einkommensschwache Menschen sind für ihn als Mieter völlig uninteressant.
In der Wohnungspolitik bleibt alles beim Alten
Trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt gingen die Empfängerzahlen und Ausgaben für das Wohngeld ständig zurück. Jahr für Jahr hatten sich die Wohngeldansprüche verringert, da von vielen Haushalten die Miethöchstbeträge überschritten wurden und die Wohnkostenbelastung der Bezieher von Wohngeld deutlich angestiegen ist. Sehr viele bisherige Wohngeldempfänger sind inzwischen nur wegen ihrer Wohnkosten auf Leistungen der Grundsicherung gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) angewiesen.
Das Ziel der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, ist wie bei früheren Reformen auch, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten.
Die Wohnungspolitik der Bundesregierung will also weiter bei der Subjektförderung bleiben und den mit der Einführung des Wohngeldes 1965 geschaffenen Wechsel von der Objekt- zur Subjektförderung nicht rückgängig machen und die Objektförderung, also den Bau von Sozialwohnungen weiterhin stiefmütterlich behandeln.
Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, als auch als Lastenzuschuss für Personen, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Bei dem Anspruch auf Wohngeld werden drei Faktoren zu Grunde gelegt, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung von Eigentümern. Diese Höhe der zuschussfähigen Miete hängt vom örtlichen Mietenniveau, den so genannten Mietstufen ab. Diese Mietstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und untergliedern sich von Mietstufe I, für die günstigste Mietstufe bis Mietstufe VI, die teuerste Mietstufe.
Verschiebung innerhalb der Transferleistungen
Jede Wohngelderhöhung bewirkt auch eine Verschiebung in den Transferleistungen und eine Umverteilung innerhalb der einzelnen Rechtskreise.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IBA), hat eine Simulationsrechnung zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vorgenommen.
Man geht davon aus, dass von der Wohngeldreform 2023
- sich die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, von rund 600.000 auf 2,1 Millionen verdreifacht,
- Alleinerziehende und Paarhaushalte mit Kindern im HARTZ-IV-Bezug (SGB II) /Bürgergeld es durch die Reform häufiger gelingen könnte, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und gegebenenfalls in den Kinderzuschlag zu wechseln,
- es kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit HARTZ-IV-Bezug / Bürgergeld führen wird,
- Haushalte aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln werden,
- Haushalte, die durch die Reform erstmals Wohngeld beziehen, zukünftig einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung haben,
- Haushalte von Alleinerziehenden profitieren werden,
- es beim Kinderzuschlag ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte führen wird
und beim SGB II / Bürgergeld sich Einsparungen allgemein und vor allem bei den Kosten der Unterkunft ergeben.
Wohngeld schafft keine Wohnungen
Was die neue Reform nicht erreichen wird, ist aber auch jetzt schon klar, die Mieter bekommen vielleicht etwas Luft, aber den dringend benötigten Wohnraum schafft sie nicht. Doch nur die Schaffung von weiterem Wohnraum mit mindestens jährlich 100.000 neuen Wohnungen kann die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen und die Wohnungsnot eindämmen.
Die Wohngeldreform kann den Mietern, falls der Antrag genehmigt ist, etwas mehr Geld bringen, aber es wird ja nur aufgeholt, was schon seit sieben Jahren wegen der Diskrepanz zwischen Lohnentwicklung und Mietpreisentwicklung eingespart worden ist. Das ganze System der Wohngeldleistung hat den riesigen Fehler, dass es nicht in die Zukunft ausgerichtet ist, sondern es repariert nachträglich und notdürftig die schlimmsten Schäden der vergangenen Jahre. Es hinkt immer der Entwicklung hinterher, denn die Überprüfung des Wohngelds in „bedarfsgerechten Abständen“ sichert nicht eine stabile Leistungsfähigkeit, sondern gleicht bestenfalls die bereits eingetretenen Wirkungsverluste wieder nur für kurze Zeit aus.
Ein wirklich bedarfsgerechtes Wohngeld müsste die klaffende Lücke zwischen realem Einkommen und Mietsteigerungen wirklich schießen.
Wachsende Antragszahlen trafen auf kaputt gesparte Verwaltungen
Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte hat sich gemäß den Prognosen des Bundes und Landes verdreifacht und führte zu einem erheblichen personellen und räumlichen Mehrbedarf in den Städten und Gemeinden.
Die personelle Ausstattung in den kommunalen Verwaltungen ist seit Jahren kaputtgespart worden. In der Regel werden die Wohngeldantragsteller, die die Auskunfts- und Beratungspflicht der Ämter in Anspruch nehmen wollen und persönlich ihre Unterlagen einreichen weggeschickt, der Antrag und Unterlagen wegen „Personalmangel, Krankheitsfälle und Überlastung“ gar nicht erst angenommen und die Leute auf die Online-Antragstellung verwiesen. Seit rund 8 Jahren gibt es z.B. in den Ruhrgebietskommunen keine aktuelle Antragsbearbeitung mehr. Es gibt „Wartezeiten“ bis zur Auszahlung des dringend benötigten Geldes von mindestens einem halben bis zu einem ganzen Jahr, weil trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Bearbeitung in § 17 Abs. 1 SGB I seit langem nicht genug Personal zur Verfügung steht.
Die Wohngeldanträge in NRW sollen von den Kommunen, als Pflichtaufgabe zur Erfüllung, nach Weisung bearbeitet werden. Die Finanzierung des Wohngeldes erfolgt zu je 50 Prozent vom Bund und vom Land, doch wird das Wohngeld nicht von den Kommunen, sondern von „IT NRW“, ausgezahlt. Diese Institution sagt nun, dass sie aufgrund der Kurzfristigkeit der Reform die Fachverfahren noch nicht neu programmieren konnte und die Arbeiten aktuell andauern werden. Bis dahin können keine abschließenden Wohngeldberechnungen erstellt und Bescheide erlassen werden.
Verzögerungen bei den Wohngeldzahlungen wird für viele wohngeldberechtigte Menschen fatale und dramatische Folgen haben und sie permanent von der Wohnungslosigkeit bedroht werden.
Was kann Wohngeld überhaupt bewirken?
Ursprünglich war bei der Einführung des Wohngeldes der Effekt eingeplant, dass die Verschiedenartigkeit von Wohnquartieren erhalten bleibt, einer „Ghettobildung“ vorgebeugt und der Prozess, dass ganze Stadtteile abgehängt werden, gestoppt wird. Dafür waren die bisherigen Reformen nicht geeignet. Auch konnten sie nicht den Anspruch der vollen Wahlfreiheit bezüglich der eigenen Wohnung erfüllen.
Positive Ergebnisse würde die Reform des Wohngelds nur dann bringen, wenn
- Menschen mit Anspruch auf Wohngeld unter Berücksichtigung angemessener Wohnungsgröße und -ausstattung nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben müssten,
- der Wohngeldanspruch sich aus der tatsächlich zu zahlenden Bruttowarmmiete ableiten würde, d.h. dass alles, was im Zusammenhang mit dem Wohnen aufgebracht werden muss, auch Grundlage für die Wohngeldberechnung sein würde. Denn steigende Kosten für Energie und öffentliche Abgaben führen auch zu spürbaren Mehrkosten für Mieter,
- der Höchstbetrag des Wohngeldes sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. dem Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde ableiten ließe,
- alle Mieter faktisch die Wahlfreiheit bekommen würden, wo sie wohnen wollen, in allen Stadtteilen und bei allen Anbietern von Wohnraum. Nur so werden Segregation und Ghettoisierung verhindert,
- die Einkommensgrenze für den Wohngeldanspruch und die zu berücksichtigende Wohnungsgröße sich an den Bemessungsgrenzen für Wohngeldberechtigungsscheine nach dem Wohnraumförderungsgesetz orientieren
und die regionalen Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt in der gesamten Republik tatsächlich berücksichtigt würden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass jederzeit diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um das Wohngeld künftig bedarfsgerecht, dauerhaft und auskömmlich auszustatten.
Vor allen Dingen muss der Bund sich wieder mehr einbringen, für den notwendigen Bau von Wohnungen sorgen, für die Wohnungspolitik Verantwortung zeigen und nicht nur eine Flickschusterei mit der Wohngelderhöhung betreiben.
Hatte die Ampelkoalition nicht das regierungsamtlich ausgerufene Ziel, 100.000 Sozialwohnungen jährlich zu errichten?
Quellen: IAB, Bundespresseamt, Stat.Bundesamt, pestel-institut Bild: flickr / L.N