Von Bündnis „AufRecht bestehen“
Hartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, das ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist kein Almosen, sondern rechtlich garantiert: durch das Grundgesetz, aber auch durch internationale Verträge wie die UN Konventionen.
Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe teilen sich auf in den Regelbedarf (aktuell 416 € für Alleinstehende), Kosten der Unterkunft und eventuelle Mehrbedarfszuschläge.
Wohnen ist Menschenrecht
„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25)
Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Eine Wohnung, in der man sich zuhause fühlt und vor deren Verlust man keine Angst haben muss, ist Menschenrecht und anerkannte Grundvoraussetzung für das psychische Wohl, die Teilhabe an der Gesellschaft und auch die Voraussetzung dafür, einen Beruf auszuüben. Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigte bilden da keine Ausnahme, außer dass hier die Angst vor bzw. die Gefahr der Wohnungslosigkeit viel größer ist.
Die Jobcenter und Sozialämter übernehmen die Miete nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Wenn die Miete darüber liegt, zum Beispiel nach einer Mieterhöhung, werden die betroffenen Mieter*innen aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, in der Regel durch einen Umzug. In vielen Städten besteht allerdings ein großer Mangel an preiswertem Wohnraum, die Mietpreisbremse ist gescheitert. Der vielerorts angespannte Wohnungsmarkt führt dazu, dass man schon sehr großes Glück haben muss, innerhalb der von den Kommunen vorgegebenen Obergrenzen eine Wohnung neu anmieten zu können.
Leben unterhalb des Existenzminimums
Die Konsequenz zu niedrig bemessener Unterkunftskosten ist, dass ein großer Teil der Hilfeberechtigten ihre Bleibe aus den Leistungen zum Lebensunterhalt finanzieren muss, weil das Jobcenter oder das Sozialamt ihre Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernimmt.
Müssen Leistungsberechtigte umziehen, wird die fällige Mietkaution vom Jobcenter darlehensweise übernommen und mit den Regelsätzen der Folgemonate aufgerechnet. Das führt zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums.
Zum menschenwürdigen Wohnen gehört die Versorgung mit Strom. Weil die im Regelsatz enthaltenen Anteile zur Deckung der Kosten für Haushaltsenergie jedoch nicht bedarfsdeckend bemessen sind, kommt es auch hier immer wieder zu Deckungslücken. Das hat zur Folge, dass viele Betroffene ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen können und eine Energiesperre droht oder dass sie sich den Strom vom Munde absparen müssen.
Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, dass die Regelbedarfe zu niedrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 in Bezug auf langlebige Konsumgüter, Strom und Mobilität Nachbesserungen gefordert. Auch Sanktionen stehen in der Kritik, mit „Straf“-Kürzungen zwischen 10% und 100% das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum zu unterlaufen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob Sanktionen überhaupt zulässig sind, wird noch dieses Jahr erwartet.
Unterfinanzierte Wohnungen, aufgezwungene Umzüge und die normale Nutzung von Haushaltsenergie für Kochen, Duschen, Waschen usw. haben in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie Sanktionen: Sie führen zum Teil zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums.
Menschenwürdiges Wohnen ermöglichen!
Das Bündnis AufRecht bestehen* fordert daher die neue Bundesregierung auf, die Sicherung der Unterkunftskosten von Menschen, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, endlich bedarfsdeckend und menschenwürdig auszugestalten.
- Keine Finanzierung der Wohnung aus dem Hartz-IV-Regelsatz und Stopp von „Zwangsumzügen“!
- Verbot der Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit dem Regelsatz!
- Übernahme der tatsächlichen Haushaltsenergiekosten!
Downloadmaterial: Flugi „Wohnen ist Menschenrecht für Alle“
* Das Bündnis „AufRecht bestehen“ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), der Duisburger Initiative „AufRecht bestehen! Kein Sonderrecht im Jobcenter“, der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Bundeserwerbslosenausschuss ver.di, dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ), dem Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), dem Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser Ems e.V., Tacheles e.V. Wuppertal, der Nationalen Armutskonferenz (nak) sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Bild: Stadtmisssion Nürnberg