Ende Juni schlug ein Video des offiziellen Accounts der CDU Landtagsfraktion in Hessen hohe Wellen: Der Arzt und langjährige CDU-Abgeordnete des hessischen Landtags Dr. Ralf-Norbert Bartelt sagte in einem 30-sekündigen Video: „Es gibt Menschen, die sind schwer psychiatrisch erkrankt. Sie sind eine Gefahr für sich selbst und die Gemeinschaft. Da müssen wir vom Staat etwas tun. Deswegen bringen wir einen Gesetzentwurf ein, der vorsieht, dass diese Personen den Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen. Zusammengefasst: Es geht um den Schutz der betroffenen Menschen und der Gemeinschaft.“1 Als es für diese Äußerungen viel öffentliche Kritik hagelte, ruderte Bartelt etwas zurück und sagte, dass er so ein Video nicht mehr machen würde, so ein „komplexer Sachverhalt“ sich in 25 Sekunden schlecht darstellen ließe und es sich ja lediglich um „Einzelfälle“ handeln würde. Durch eine bessere Überwachung dieser Personen sollen Amokläufe und Gewalttaten wie in Aschaffenburg oder Magdeburg effektiver verhindert werden können.2 Die CDU scheint sich hier offensichtlich wieder eines altbekannten, gut erprobten Musters zu bedienen: Minderheit auswählen, Feindbild konstruieren und anschließend die Repressionsmaßnahmen Stück für Stück hochzuschrauben aus „Sicherheitsgründen“.
Sehr ungeniert instrumentalisiert wurde beispielsweise hierfür der Anschlag in Magdeburg auf einen Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, bei dem der damals als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie arbeitende Taleb A. mit einem Mietfahrzeug durch eine Menschenmenge raste, dabei sechs Menschen tötete und 329 zum Teil schwer verletzte.3 Noch am selben Tag verbreiteten bekannte rechtsextreme Influencer wie Martin Sellner (Identitäre Bewegung), Naomi Seibt und Markus Krall gezielt Desinformationen, etwa dass es sich bei dem Täter um einen syrischen Geflüchteten handele, er Hamas Anhänger sei und die Tat islamistisch motiviert gewesen sei. Obwohl sich innerhalb kürzester Zeit herausstellte, dass Taleb A. viele extrem rechte und islamfeindliche Inhalte auf seinen Social Media Profilen teilte, offen sehr eindeutig mit der AfD sympathisierte4 und sogar der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, vier Tage später von „gewachsene(r) Radikalisierung mit Extremismusbezügen nach rechts“5 spricht, entwickelte sich die Debatte in eine ganz andere Richtung.
Stigmatisierung und Stilisierung
Zehn Tage nach dem Anschlag, am 30.12.2024, führte der Deutschlandfunk ein Interview mit dem CDU Generalsekretär Carsten Linnemann. Gleich in seinem ersten Satz forderte er, dass es nicht nur Register Islamisten und Rechtsextremisten geben sollte, sondern auch für „Psychisch Kranke Gewalttäter“ und die Behörden in Zukunft mehr Befugnisse bräuchten, um sich besser mit psychiatrischen Kliniken, Fachärzten und -ärztinnen, sowie Psychotherapeut*innen austauschen zu können. Diese, vor allem auch in Anbetracht der deutschen Geschichte hochgradig problematische Äußerung wurde von der Journalist*in im weiteren Verlauf des Interviews nicht kritisch hinterfragt, sondern einfach unkommentiert als Meinungsäußerung stehen gelassen.6 Die angeblich vorhandene psychische Erkrankung des Täters und seine Migrationsgeschichte wurden in den Vordergrund gestellt, nicht seine rechtsextremen Motive, worunter zum Beispiel unter anderem der Hass auf syrische Geflüchtete und die beliebte Verschwörungserzählung vom „großen Austausch“ 7zählen. Nach Linnemanns Äußerung in diesem Interview gab es durchaus öffentliche Kritik zum Beispiel von der Deutschen Depressionsliga, dem Landesverband der LINKEN in Rheinland-Pfalz, der Nachrichtenplattform über tagesaktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik kobinet-Nachrichten, sowie auf verschiedenen Social Media Plattformen.8 9 10 Selbst die alles andere als psychiatriekritische Fachgesellschaft „Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde“ (DGPPN) betont in einer Pressemitteilung diesbezüglich, dass solche Register gefährlich sind, zur weiteren Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beitragen und Betroffene nicht wesentlich gewalttätiger sind als Nicht-Betroffene. Dass aber möglichst frühe psychiatrische Interventionen als „Allrounder Lösung“ für psychisches Leiden und Prävention für fremdaggressives Verhalten angepriesen werden11 und nicht die Überwindung von leidbringenden gesellschaftlichen Umständen, war zwar zu erwarten, geht natürlich aber weit an der „Lösung des Problems“ vorbei. Dennoch muss Menschen, die sich in psycho-sozialen Notlagen befinden schnell, barrierearm, diskriminierungsfrei und auf Augenhöhe geholfen werden können. Beispiele für wirksame, selbstbestimmte und antipsychiatrische Möglichkeiten, von denen es in Deutschland leider nur sehr wenige gibt, sind sogenannte Weglaufhäuser in denen Menschen individuelle Unterstützung finden, wenn sie von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind und sich außerdem in einem psychischen Krisenzustand befinden.12 Diese Häuser werden überwiegend aus der Sozialhilfe, welche im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Achten Kapitel „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ geregelt ist, finanziert.13 Wie lange diese Basisfinanzierung für Leistungsangebote der kritischen Sozialarbeit bei einem so weitreichenden Sozialabbau zugunsten von Aufrüstungszielen von mindestens 5% (siehe IMI-Studie 2025/1b Militärausgaben und Sozialabbau)14 noch erhalten bleiben kann, ist ungewiss.
Viele Maßnahmen, kaum öffentlicher Aufschrei
Carsten Linnemanns Forderung nach einer zentralen Erfassung für „psychisch erkrankte Gewalttäter“, war keine übertriebene Einzelforderung eines CDU Hardliners in einem morgendlichen Telefoninterview, sondern spiegelte lediglich die Haltung der Ständigen Innenministerkonferenz (IMK) wider: Weil in der „[…] jüngsten Vergangenheit oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter in Erscheinung getreten sind […], müssen personenbezogene Verhaltensmuster und potentielle Risiken rechtzeitig erkannt, analysiert und bewertet werden. Die IMK ist sich einig, dass es hierzu eines gezielten und ganzheitlichen Ansatzes bedarf und eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden sichergestellt sein muss. […] Um ausreichende Handlungsmöglichkeiten für eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, ist zu prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie den Sicherheitsbehörden ein Zugriff auf gefährdungsrelevante Erkenntnisse zu psychisch Erkrankten bzw. eine Abfrage dieser Informationen ermöglicht werden kann.“15
Dieser Beschluss von Ende Januar, der Patient*innen- und allgemeine Menschenrechte bis zur Unkenntlichkeit zerstört, blieb weitestgehend unbeachtet. Dies führte höchstwahrscheinlich auch dazu, dass Ende Mai Hamburgs SPD Gesundheitssenator*in Melanie Schlotzhauer auf der Gesundheitsministerkonferenz die mangelnden Befugnisse der Sicherheitsbehörden beklagen konnte und die Innenministerkonferenz schließlich im Juni das „Integrierte Risikomanagement durch Gesundheits-,- und Ausländerbehörden“ verabschieden konnte. Statt Menschen ohne Gewalt und Repression zu helfen, werden sie als reines „Gefahrenpotential“ gehandelt und somit unter Generalverdacht gestellt. Noch schlimmer jedoch ist, dass dieser Beschluss nun auch entgültig die Ambulante Zwangsbehandlung, möglichst auf Bundesebene, verankern möchte. Die Einnahme von Psychopharmaka (z.B. Neuroleptika, Selektive-Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs) etc.) soll als „rechtliche Verpflichtung eingeführt“ werden, „mit dem Ziel, dass Patienten bei der Entlassung die Auflage erhalten, ihre Medikamente täglich unter Aufsicht einzunehmen.“16 Bereits Ende 2023 gab es im baden-württembergischen Zwiefalten eine „Ethiktagung zur Ambulanten Behandlungsweisung“, initiiert durch das Zentrum für Psychiatrie (zfp) Südwürttemberg. Hier durften vor allem ärztliche Direktoren, Geschäftsführer von (sozial)-psychiatrischen Einrichtungen oder sogar auch Landesgerichtspräsidenten zu Wort kommen, die vor allem für die Einführung der Ambulanten Zwangsbehandlung, zur „Verhinderung von Leid und selbst- oder fremdaggressiven Verhalten“ warben. Kritische Gegenpositionen von Betroffenen selbst, wie vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg, waren zwar durchaus auch vertreten, jedoch rein verhältnismäßig eher unterlegen.17
Die drohende Ausweitung der totalen Institution Psychiatrie in den privaten Bereich der Betroffenen hinein tritt auch die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 selbst ratifiziert hat, mal wieder mit Füßen. In einer Staatenprüfung Deutschlands hinsichtlich der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kritisierte die UN 2023, dass die BRD an menschenrechtsverletzenden Praktiken wie „der Verwendung von physischen und chemischen Beschränkungen, Isolationsmaßnahmen und anderen schädlichen Praktiken, insbesondere in Pflege-und Integrationshilfeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen und forensischen psychiatrischen Einrichtungen“ festhält.18
Kriminalisierung Betroffener auf Hochtouren
Anfang Juli 2025 wurde bekannt, dass das hessische Landeskriminalamt Daten von über 1.600 Menschen ausgewertet hat, bei denen in der Datenbank der Marker für „Psychische- und Verhaltensstörung“ (PSYV) gesetzt wurde. Laut einem Bericht von netzpolitik.org schreibt das hessische Innenministerium auf Anfrage, dass die Taskforce die Datensätze der betroffenen Personen hinsichtlich einer „bestehende(n) Gefahr“ oder eines „bestehende(n) Risiko(s) zur Begehung einer schweren Gewalttat“ bewertet hat. Dabei wurde betont, dass es sich um Personen handelt die „bereits polizeilich in Erscheinung getreten“ sind und bei denen „eine ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege.19 Wenn Menschen als schuldunfähig nach §18-21 StGB eingestuft20 oder nach dem hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) zwangsweise untergebracht wurden21, landeten sie in der Datenbank. Personen mit zusätzlichen Markern wie „gewaltaffin, suizidal, gewaltanwendend, psychotisch, wahnhaft, substanzmissbrauchend“ oder wenn Drohungen gegen andere ausgesprochen wurden, standen besonders im Fokus.
Mehr als jede*r dritte Deutsche im Erwachsenenalter, hat in seinem Leben bisher mindestens eine dokumentierte psychiatrische Diagnose erhalten, Tendenz steigend.22 Die Mitglieder der Taskforce beim hessischen Landeskriminalamt hätten eine grundlegende Expertise in der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten und „Erfahrungswissen im Umgang mit psychisch auffälligen Personen“. In der Mitteilung wurde auch betont, dass Hessen schon seit Jahren das „polizeiliche Bedrohungsmanagement“ bei Personen „von welchen konkrete Gefahren für andere Personen oder für die Allgemeinheit ausgehen“ anwendet. Bewertungsvorlagen, mit denen die fallbezogenen Einschätzungen bezüglich Gewalt- und Risikopotential kriteriengeleitet vorgenommen werden sollen, wurden ebenfalls entwickelt. Falls bei ausgewerteten Personen davon ausgegangen wird, dass sie bald womöglich schwere Gewalttaten begehen könnten, sollen andere Institutionen informiert werden, damit diese auch aktiv werden können. Gegebenenfalls sind auch „Gefährder*innenansprachen“ denkbar, sowie das Verhängen von Annährungs-, Kontakt- und, oder Aufenthaltsverbote, als auch Observationen und Ingewahrsamnahmen. Nach der Abarbeitung der 1.600 Personen mit dem Marker „PSYV“ soll die Taskforce aufgelöst und in die Regelorganisation überführt werden. Die Auswertung der Daten von Betroffenen soll also noch weiter gehen…
Mögliche Szenarien in der Zukunft
Laut Einschätzungen von netzpolitik.org können die Daten von Betroffenen zukünftig in das Datenanalysesystem der hessischen Polizei „Hessendata“ überführt werden, welches auf der Gotham Software von Palantir basiert. Die Nutzung von Gotham bei der Polizei soll dazu dienen, z.B. den Standort, Kontakte (z.B. Anrufe, Nachrichten etc.), Datensätze bei anderen Behörden (z.B. Ausländerbehörden), Bewegungs- und Verhaltensprofile, sowie Inhalte auf sozialen Netzwerken fallspezifisch zusammenzuführen und „schwere Straftaten zu verhindern“. Eine Form von visualisierter und KI-gestützter Echtzeitüberwachung, die auch als „Predictive policing“ (dt.: Vorhersagende Polizeiarbeit) bezeichnet wird. Diese automatisierte Datenauswertung, auch Data-Mining genannt, verletzt grundlegende Daten- und Persönlichkeitsrechte und wurde 2023 am Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil für verfassungswidrig erklärt.23 Das Hessische Landespolizeigesetz (Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz HSOG), wurde trotzdem diesbezüglich nur geringfügig novelliert und ermöglicht weiterhin Big-Data-Analysen, auch von völlig unbeteiligten Menschen.24 In den USA wird Palantir-Software vor allem dazu genutzt, um Migrationsbewegungen zu kontrollieren und der Abschiebeeinheit der Immigration and Customs Enforcement (ICE) die Arbeit zu erleichtern. Palantirs CEO und promovierter Sozialphilosoph Alex Karp, sprach auch davon, das Ziel zu verfolgen, „Amerika tödlicher zu machen“.25 All diese hochgradig bedenklichen Fakten und Äußerungen bezüglich dieses Cybersicherheitsgiganten aus den USA, trugen leider nicht dazu bei, dass Deutschland sich von der Nutzung abschrecken ließ. Neben Hessen, Bayern und Nordrhein-Westphalen unterzeichnete Baden-Württemberg voreilig einen millionenschweren, fünfjährigen Nutzungsvertrag für Palantir-Software, jedoch ohne davor eine rechtliche Grundlage für die Erlaubnis der Nutzung geschaffen zu haben.26
Wie geht es weiter?
Am 26.06.25 fand die erste Lesung und Beratung zur Novellierung des Hessischen PsychKGH im Landtag statt, die von der Regierungskoalition aus CDU und SPD eingebracht wurde. Ein Schwerpunkt der Novellierung soll vor allem die Meldung von Personen an Polizei- und Ordnungsbehörden sein, die aus der Psychiatrie entlassen wurden, deren Aufenthalt mit Fremdgefährdung begründet wurde und bei denen „bei Entlassung weiterhin aus medizinischer Sicht eine Gefahr für Dritte bestehen könnte. Dieser Informationsaustausch dient dem Schutz der Bevölkerung und zugleich dem Wohl der Betroffenen, die bei Bedarf erneut Unterstützung erhalten sollen.“27 Interessante Fragestellungen hierbei könnte sein: Was wird als „Gefahr für Dritte“ eingestuft und wer genau fällt letztendlich diese Entscheidung?
Am 03. September tagte der gesundheits- und familienpolitische Ausschuss (GFA) des Hessischen Landtags und behandelte vor allem die öffentliche Kritik. Die SPD Fraktion Hessen, vertreten durch Dr. Daniela Sommer, bezeichnete die drohende Einführung von Registern und Listen über Betroffene, die z.B. Carsten Linnemann öffentlich forderte und die ständige Innenministerkonferenz zunehmend forciert haben, als Unterstellungen, die „schlichtweg falsch“ seien. Ohnehin stelle dies „keine Verschärfung der Mitteilungspflichten“ dar, sondern präzisiere lediglich „bereits bestehende Verfahren, ohne die Rechte der Betroffenen zu beeinträchtigen“.28
Ein kleiner Lichtblick inmitten dieser düsteren Debatten, war der erste „Mad Pride Day 2025“ in ganz Süddeutschland am 11.10.2025 in Stuttgart. Viele Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung zogen „für ein Morgen ohne Stigma“ laut und bunt durch die Straßen.29 Auf den Zwischenkundgebungen gab es zahlreiche Berichte über Leid, welches oft durch jahrelange Gewalt von Angehörigen verursacht wurde. Einige berichteten auch von Diskriminierungserfahrungen, weil sie eine Migrationsgeschichte haben oder machten deutlich, dass die Polizei oft gewalttätig mit Menschen in psycho-sozialen Notlagen umgeht, sowie immer mehr Menschen in diesen, welche durch Polizeibeamt*innen getötet werden. Im Jahr 2024 gab es mit 17 Menschen, die in Deutschland offiziell als Polizeitote galten, sogar einen neuen Jahrhunderthöchststand.30
Anmerkungen:
1 Instagramaccount der CDU – Landesverband Hessen „cdu_hessen“, Reel vom 26.06.2025, instagram.com
2 Müller, Sandra; Schulmayer, Christiane & Kurth, Timo: CDU-Video über Psychisch Kranke löst Welle der Empörung aus, hessenschau.de, 02.07.2025
3 Neues Gutachten – Anschlag in Magdeburg: Tatfahrzeug fuhr offenbar kurze Zeit fast Tempo 50, mdr.de, 09.07.2025
4 Gilbert, Max: #Faktenfuchs – Wie Rechtsextreme die Tat von Magdeburg umdeuten, br.de, 23.12.2024
5 Magdeburg: Extremismusbezüge nach Rechts, zdfheute.de, 24.12.2024
6 Schulz, Sandra: Anschlag in Magdeburg – Linnemann (CDU) spricht sich für schneller Ausweisungen aus, deutschlandfunk.de, 30.12.2024
7 Engert, Marcus: Radikalisierungsforscher – Tat von Magdeburg in einer Reihe mit Halle und Hanau, mdr.de, 22.12.2024
8 Deutsche Depressionsliga: Stellungnahme: CDU-Generalsekretär Linnemann fordert Register für psychisch Kranke – ein gefährlicher Vorschlag, depressionsliga.de, 06.01.2025
9 DIE LINKE Landesverband Rheinland-Pfalz: Ein Register für psychisch kranke Menschen ist zutiefst menschenfeindlich, dielinke-rhlp.de, 31.12.2024
10 Ottmar, Miles-Paul: Kritik an Vorschlag zu einem Register psychisch auffälliger Menschen, kobinet-nachrichten.org, 03.01.2025
11 DGPPN: Kein Zentralregister für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dgppn.de, 07.01.2025
12 Weglaufhaus Villa Stöckle: Konzeption der Kriseneinrichtung, weglaufhaus.de, Oktober 2022
13 SGB XII: Achtes Kapitel „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de (letzter Abruf 18.10.2025)
14 Wagner, Jürgen: Militärausgaben und Sozialabbau: Rüstung statt Rente – Kanonen statt Butter, IMI-Studie 2025/01b, imi-online.de, 25.06.2025
15 Ständige Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder: Beschlussniederschrift über die Sondersitzung am 27.01.2025, innenministerkonferenz.de, 27.01.2025
16 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder: Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 223. Sitzung vom 11. bis zum 13.06.2025 in Bremerhaven: TOP 83 – Integriertes Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, innenministerkonferenz.de, 18.06.2025
17 ZfP Südwürttemberg: 33. Ethiktagung befasst sich mit komplexer Problemlage, zfp-web.de, 13.10.2023
18 Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.: Stellungnahme und Faktencheck zur ambulanten Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg, bpe-online.de, 03.11.2023
19 Hessen: Polizei überprüft 1.600 psychisch erkrankte Menschen, netzpolitik.org, 08.07.2025
20 Schuld, §§ 18-21 StGB, Universität Potsdam, uni-potsdam.de (letzter Abruf: 18.10.2025)
21 Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG Hessen vom 04. Mai 2017), rv.hessenrecht.hessen.de (letzter Abruf: 18.10.2025)
22 RKI: Psychische Störungen – Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre), gbe.rki.de, 20.11.2024
23 BVerfG: Urteil vom 16. Februar 2023, bundesverfassungsgericht.de, 16.02.2023
24 GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Gesetzesnovelle: Hessen setzt verfassungswidrige Big-Data-Analyse fort, Gesellschaft für Freiheitsrechte, freiheitsrechte.org, 25.06.2024
25 Schwaiger, Tobias: Palantir: Die Firma, die Amerika „tödlicher machen“ soll, Der Standard-Analyse, derstandard.de, 30.06.2025
26 Steuerzahlern in BW droht Millionenverlust durch Kauf von Polizei-Software, SWR-Aktuell, swr.de, 24.07.2025
27 SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: PsychKHG: Bessere Versorgung für Menschen mit Doppeldiagnosen und mehr Sicherheit bei Entlassungen, spd-fraktion-hessen.de, 26.06.2025
28 SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Hessen bietet Prävention und Hilfe – Öffentliche Diskussion geprägt von Missverständnissen, spd-fraktion-hessen.de, 03.09.2025
29 Warrlich, Siri: „Mad Pride Day“ – Demo psychisch kranker Menschen in Stuttgart: Habt keine Angst vor uns!“, swr.de, 11.10.2025
30 Monroy, Matthias: Höchststand bei Polizeitoten – Polizeilicher Schusswaffengebrauch auf Jahrhunderthoch, neues deutschland, nd-aktuell.de, 28.10.2024
Der Beitrag erschien auf Informationsstelle Militarisierung (IMI) Bild: pixabay ccs
