Krisengewinner: Unternehmen im Insolvenzverfahren – Geld und Ware sind nicht weg, sie sind nur woanders

Im Jahr 2019 meldeten in Deutschland 19.005 Firmen Insolvenz an und es gab 86.838 Privatinsolvenzen. Die durchschnittliche Schadenssumme je Insolvenzfall betrug für die privaten Insolvenzgläubiger, dazu zählen beispielsweise Banken, Lieferanten und sonstige Kreditgeber, 910.000  Euro. Zu den Leidtragenden einer Insolvenz zählen fast immer auch die Beschäftigten des insolventen Unternehmens. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze summierte sich deutschlandweit auf  218.000.

Für das Jahr 2020 rechnen Experten mit mindestens zehn Prozent mehr Insolvenzen mit einer Schadenssumme von insgesamt 223,5 Milliarden Euro.  Aber es gibt in den Insolvenzverfahren auch Gewinner, dazu gehören vor allem die Unternehmen selbst.

Die Schulden der einen sind das Vermögen der anderen

Die Binsenweisheit, dass die Schulden der einen das Vermögen der anderen sind, ist zwar allgemein gesehen richtig, allerdings kommt es darauf an, unter welchen sozio-ökonomischen Bedingungen diese Prozesse stattfinden.

In den Gesellschaften, in denen kapitalistische Produktionsverhältnisse dominant sind, entspringt das zinstragende Kapital der Zirkulation des industriellen Kapitals. Eine Bewegung des industriellen Kapitals ist ohne Kredit gar nicht möglich. Immer wenn Waren von einem Unternehmen verkauft werden, fließt vorgeschossenes Kapital, also die Investition in die Herstellung dieser Waren, zurück. Es wird aber nicht sogleich wieder als Kapital in eine nächste Runde der Warenproduktion investiert.

Statt auf die nächste Runde der Warenproduktion zu warten, kann das zurückfließende Kapital zunächst als zinstragendes Kapital verwendet werden. Das ist sogar notwendig, um den Gesamtprozess am Laufen zu halten.

Irgendwer gewährt immer Kredite, um

  • die nächste Runde in Gang zu setzen,
  • die neue Technik zum Einsatz zu bringen,
  • die Produktion auszuweiten

oder die Profitrate zu erhöhen.

Mithilfe des Kredits können sich die Kapitalisten dabei sowohl als Kreditgeber als auch als Kreditnehmer bereichern. Wenn aber die Angehörigen der subalternen, also der niedrigen Klassen zu Kreditnehmern werden, werden Teile ihrer Einkommen dann als Zinszahlungen kapitalisiert und es bilden sich Ausbeutungsverhältnisse. Der Kredit kann somit den einen noch reicher machen und den anderen nie. Es sei denn, er wird auch zum Kapitalisten.

Durch ein Insolvenzverfahren werden nicht Geld und Werte verbrannt, sondern es ändert sich etwas an ihrer Zirkulation. Für die einzelnen finanzkräftigen Unternehmen bieten die Insolvenzen der anderen zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Konkurrenz und der Steigerung des Profits eine privilegiertere Marktstellung zu erhalten.

Das größte Insolvenzverfahren, die Karstadtpleite

Als der Warenhauskonzern Karstadt wegen Zahlungsunfähigkeit 2009 den Insolvenzantrag stellte, begann das größte Insolvenzverfahren der Bundesrepublik Deutschland.

Nach dem Insolvenzantrag herrschte auf den Fluren der Essener Konzernzentrale eine Mischung aus Angst- und Aufbruchstimmung. Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg wollte den Konzern als Ganzes retten. Doch dafür hätten die Großaktionäre – Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und das Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim – noch einmal Geld ins Unternehmen investieren müssen. Insolvenzverwalter Görg legte dann im April 2010 den Insolvenzplan auf den Tisch, der den Verkauf der Karstadt-Warenhäuser als Ganzes und einen hohen Verzicht auf der Gläubigerseite vorsah. Auch sollten die Mieten gesenkt werden. Dies war aber wegen der zersplitterten Gläubigerstruktur bei dem „Highstreet-Konsortium“ äußerst schwierig durchzusetzen. Das Verfahren zog sich deshalb in die Länge,  ein unmögliches Verhalten, war es doch gerade die riskante Anlageform bei den Konsorten von „Highstreet“, die Karstadt ins Schlingern gebracht hatte.

Für seine Bemühungen soll der Insolvenzverwalter Karl-Heinz Görg 50 Millionen Euro Verwalterkosten erhalten haben.

Die Kommunen, in denen es Warenhäuser gab, wurden aufgefordert, auf die Gewerbesteuer zu verzichten. Dies geschah dann auch ohne großen Widerstand.

Nach einigem Hin und Herr mit den 4 Kaufinteressenten erteilte der Gläubigerausschuss dann der „Berggruen Holding“ den Kaufzuschlag. Nicolas Berggruen wurde als Karstadt-Retter und Hoffnungsträger gefeiert. Auch die Mietsenkung bei der „Highstreet-Konsortium“ wurde erreicht.

Nicolas Berggruen kündigte an, dass Karstadt in eine Dachgesellschaft und drei weitere Untergesellschaften rechtlich aufgeteilt werden müsste: in die Sparten Sporthäuser, Premiumhäuser und sonstige Warenhäuser. Dies war seine Bedingung für die Übernahme von Karstadt.

Auf die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde nun großer Druck ausgeübt. Der Insolvenzverwalter drängte die Gewerkschaft, den Bedingungen Berggruens zuzustimmen oder er werde Karstadt liquidieren. Die ver.di-Tarifkommission hat dann der Anpassung des Fortführungs-Tarifvertrages für den Fall einer Separierung zugestimmt, vorbehaltlich einiger wichtiger Bedingungen, die vertraglich festgehalten wurden:

– die Tarifverträge des Einzelhandels gelten weiter
– Beteiligungen können nur soweit erfolgen, wie die Mehrheitsanteile und Stimmrechte an bzw. bei der Karstadt Warenhaus Holding bleiben
– Gewinne dürfen nicht entnommen werden, sondern werden umgehend und vollständig reinvestiert

und die separierten Unternehmen bleiben als wirtschaftliche Einheit erhalten.

In dem Sanierungstarifvertrag verzichteten die Beschäftigten zur Rettung des Unternehmens auf rund 150 Millionen Euro bis Ende 2012. Es wurde nicht nur ver.di zugesichert, sondern auch öffentlich wiederholt erklärt, dass die Separation nicht erfolge, um Teile zu verkaufen und dass es um ein langfristiges Engagement bei Karstadt im Ganzen gehe.

Im Mai 2013 stieg Karstadt aus der Tarifbindung aus und wechselte in die regionalen Arbeitgeberverbände ohne Tarifbindung. Man wollte eine „Tarifpause“ einlegen. Für die Mitarbeiter hieß das, dass die Gehaltserhöhungen bis 2015, die durch Tarifverträge vereinbart werden, entfielen.

Zu diesem Zeitpunkt steckte Karstadt in der Krise, die 86 Warenhäuser rutschten in die roten Zahlen, nur die 28 Karstadt-Sport-Filialen und die drei Luxus-Kaufhäuser in Berlin, Hamburg und München liefen gut. Mittlerweile hatten die Karstadt-Beschäftigten auf insgesamt 650 Millionen Euro verzichtet.

Im August, drei Monate nach dem Ausstieg aus der Tarifbindung, gab es aber bereits wieder „informelle Sondierungsgespräche“ zwischen Karstadt und ver.di. Die erste Verhandlungsrunde Ende September blieb so, wie auch die zweite im Oktober, ergebnislos.

Im September 2013 wurde bekannt, dass Nicolas Berggruen die Premium- und Sporthäuser zu je 75,1 Prozent an die österreichische Signa Holding des Investors René Benko verkauft. Mit den Einnahmen sollten die Karstadt-Warenhäuser modernisiert werden.

Im November 2013 durften die Beschäftigten darauf hoffen, in Zukunft wieder nach Tarif bezahlt zu werden. Karstadt und ver.di verständigten sich auf „wesentliche Bausteine eines gemeinsamen Zukunftssicherungstarifvertrags“. Der angestrebte Tarifvertrag sollte die Punkte Beschäftigungs- und Standortsicherung, aber auch die Rückkehr von Karstadt in die Tarifbindung regeln. Die Verhandlungen sollten dann im Januar 2014 weiter geführt werden.

Mitte Februar 2014 sprach ver.di noch von Fortschritten in den Verhandlungen mit Karstadt. Eine Woche später sagte Karstadt die geplanten Gespräche ab, da „Management und Besitzer sich erst beraten möchten“. Anfang März wurde die 5. Verhandlungsrunde ohne Erfolg beendet.

Die Sanierungsbemühungen hatten in der Zwischenzeit nur bescheidene Erfolge erzielt. Nicolas Berggruen sagte gegenüber der Presse: „Die Häuser, die wir saniert haben, funktionieren nicht besser als die Häuser, die wir nicht saniert haben.“

Am 7. Juli 2014 teilte Karstadt mit, dass Eva-Lotta Sjöstedt ab sofort von ihrem Amt als Geschäftsführerin zurücktreten wird. Frau Sjöstedt selbst sagte ziemlich genervt: „Nach eingehender Prüfung, den Erfahrungen der letzten Monate und in genauer Kenntnis der wirtschaftlichen Rahmendaten muss ich nun jedoch feststellen, dass die Voraussetzungen für den von mir angestrebten Weg nicht mehr gegeben sind“. Als Frau Sjöstedt Anfang des Jahres bei Karstadt begann, wurde sie als „Hoffnungsträgerin“ und „Retterin“ gefeiert – genau so, wie damals Nicolas Berggruen, als er nach der Insolvenz Karstadt übernahm.

Der Stern des einst gefeierten Milliardärs Berggruen ist dann schnell gesunken. Die Mehrheit an den Kaufhäusern um das Berliner KaDeWe und den Sport-Geschäften hatte der österreichische Investor René Benko übernommen, ein weltweit agierender Immobilienspekulant. Allein aus der Vermarktung der Namensrechte, die Berggruen sich vor 4 Jahren für 5 Millionen Euro sicherte, soll er monatlich von Karstadt etwa rund eine Million Euro kassiert haben. So sind schnell aus den 5 Millionen, wahrscheinlich schon über 48 Millionen Euro geworden.

Mitte Juli 2014 wurde gemunkelt, dass in der Essener Hauptverwaltung und in der Belieferung Stellen wegfallen sollen. So wären aktuell zwischen 3.500 bis 4.000 der insgesamt noch verbliebenen 17.000 Stellen bei Karstadt gefährdet.

Im August 2014 war es so weit: Die österreichische Signa-Gruppe des Immobilien-Investors René Benko übernahm die Karstadt Warenhaus GmbH, also auch noch die 83 Karstadt-Filialen.

Wieder jammerten alle Beteiligte herum, dass ein „klares Konzept“ fehle und vergaßen dabei, dass das Konzept ganz klar war: möglichst viel Geld in möglichst kurzer Zeit aus Karstadt herauszuholen.

Nach den letzten veröffentlichen Zahlen betrug der Verlust im Geschäftsjahr 2011/2012 rund 158 Millionen Euro.

Man sollte nicht vergessen, in diesem Zockerspiel ging es um rund 17.000 Beschäftigte.

Bei dieser Art von Insolvenzverfahren kommt meist ein Investor ins Spiel, der als Retter von den Medien hochgelobt wird. Nach dem Kauf, manchmal für einen symbolischen Euro wird die Verwertung gestartet. Die kurzfristigen Gewinne werden mithilfe der Gewerkschaften erzielt, die um des Ganzen willen dem Abbau von Arbeitsplätzen, Verlängerung der Arbeitszeit, Kürzungen der übertariflichen Leistungen, Lohnsenkungen, nicht vergüteten Überstunden, Auslagerung einzelner Bereiche und dem Einsatz von Leiharbeitern zustimmen. Die folgenden Gewinne generieren sich aus dem Profit oder der Ausschlachtung des Unternehmens.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung gibt es schon länger, sie wurde aber von den Gerichten nur sehr selten angeordnet. Nachdem im Jahr 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” (ESUG) in Kraft trat, bekam das Verfahren einen regelrechten Aufschwung. Mit dem neuen Gesetz wollte die Bundesregierung Firmen ermutigen, rechtzeitig Insolvenz anzumelden.

Die Eigenverwaltung ist kein eigenes Verfahren, sondern eine Sonderregelung zur Verwaltung des Vermögens des Insolvenzschuldners. Sie findet im vorläufigen Verfahren statt und es wird kein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern der Schuldner selbst übernimmt diese Verwaltung.

Die Praxis der Gerichte seit 2012 zeigt, dass die Eigenverwaltung immer dann angeordnet wird, wenn sich das Unternehmen des Schuldners offenbar mittelfristig fortführen lässt und eine positive Fortführungsprognose hat.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist auch deshalb attraktiv, weil sie das Unternehmen für drei Monate finanziell entlastet, denn es gibt Insolvenzgeld, die Umsatzsteuer wird eingespart und die Miet- und Leasingraten werden ausgesetzt. Erleichtert wird, Verträge zu kündigen und sich von den Beschäftigten zu trennen. Nach den drei Monaten arbeitet das Unternehmen wieder unter Vollkosten.

Die Eigenverwaltung endet mit der Anordnung der Überleitung in das reguläre Insolvenzverfahren oder der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Eine vom Schuldner gegebenenfalls während der Eigenverwaltung erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, erlischt gemäß § 117 Abs. 1 InsO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Eigenverwaltung ist konstruktionsbedingt schon anfällig für den Missbrauch, so

  • ist die gesetzmäßige Verfahrensleitung und -durchführung vielfach nicht gewährleistet, weil die Berater schlechte Leistungen erbringen.
  • führt die Hälfte der Eigenverwaltungsverfahren später in die Regelinsolvenz.
  • liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Wahrheit bei 763 Tagen anstatt bei den oft beschworenen neun bis zehn Monaten.
  • ist die vielfach beratergesteuerte Auswahl des vorläufigen Sachwalters zu einer echten Unsitte geworden, die auch auf der oftmals manipulativen Zusammensetzung der Gläubigerausschüsse, gesteuert durch den Berater, fußt.
  • ist die Behauptung, dass eher kein Einfluss auf die Unabhängigkeit der Sachwalter ausgeübt wird, schlicht unwahr. Der Sachwalter ist in ein vom Berater gesponnenes Abhängigkeitssystem eingebunden und nimmt seine gesetzlichen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahr, weil er auf die nächste Empfehlung schielt.
  • kann der Schuldner nicht Interessenwahrer der Gläubiger sein, da er bereit sein wird, wirtschaftliche Eigeninteressen dem Gläubigergesamtinteresse unterzuordnen. Das ist eine gesetzlich verursachte Interessenkollision.
  • ist nicht mehr das unabhängige Verhalten des Sachwalters gegeben, es kann allzu häufig zu Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften, etwa der Anzeigepflicht durch den Sachwalter kommen.
  • verbilligt die Eigenverwaltung die Verfahren nicht, im Gegenteil, sie verteuert sie stets dann, wenn sie scheitert, was in fast der Hälfte der Verfahren geschieht.
  • entstehen regelmäßig enorme Beratungskosten, sodass die Gefahr einer kostenträchtigen Nebeninsolvenzverwaltung besteht. Das ist besonders für Kleinunternehmen untragbar, gerade dann, wenn die Eigenverwaltung schlussendlich in die Regelinsolvenz führt. Es stehen dann keine ausreichenden Mittel mehr für die leistungswirtschaftliche Sanierung zur Verfügung.
  • beantragt der Firmeninhaber das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, das heißt, dass bei dieser Form der Pleite er die Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortsetzen kann.
  • bietet das Verfahren in Eigenverwaltung dem Unternehmen größere Spielräume zu Verhandlungen mit seinen Gläubigern und anderen Beteiligten.
  • werden für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert. Dieses Geld wird von anderen Firmen aufgebracht und durch die Arbeitsverwaltung in Höhe von 60 Prozent vom Nettoentgelt ausgezahlt.
  • kann das Unternehmen auch durch die Nichtabführung von Umsatzsteuern, Lohnsteuer und sonstiger Steuern zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Verfahrens zum Teil sehr hohe Kosten einsparen

und werden die Gläubiger mit kleinen Quoten häufig den Rest der Forderung erlassen, was zu einer massiven Stärkung des Eigenkapitals der zahlungsunfähigen Firma führt.

 

Mittlerweile haben sich einige Wirtschaftskanzleien auf die Verfahren in Eigenverwaltung spezialisiert und sich etwas Tolles einfallen lassen. Um an neue Kunden zu kommen, bieten sie Unternehmen an, mit ihrer Hilfe in die Insolvenz zu gehen, ihre Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortzusetzen, um dann bei den Verhandlungen mit den Gläubigern eine Reihe von Sondervergünstigungen herauszuschlagen und für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgelds zu finanzieren. Beißen die Kunden an, wird ihnen das Ganze erläutert:

Zunächst einmal müssen sich die neuen Kunden der Wirtschaftskanzlei von dem eigenen Unternehmen eine, wenn möglich recht hohe Summe auszahlen lassen und diese auf Familienmitglieder übertragen. Die Familienmitglieder würden das Geld dann an den Firmeninhaber zu hohen Zinsen verleihen. Dann fordern sie nach einer gewissen Frist die gesamte Summe des Kredits zurück, wozu der Firmeninhaber, trotz guter Geschäfte, nicht in der Lage ist. Damit wäre dieser jedoch trotz aller Gewinne zahlungsunfähig.

Die Zahlungsunfähigkeit ist die Voraussetzung für die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.

Der Firmeninhaber beantragt das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, will heißen, dass bei dieser Form der Pleite er die Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Geschäftsführer fortsetzen kann. Dieses Verfahren bietet dem Unternehmen größere Spielräume zu Verhandlungen mit seinen Gläubigern und anderen Beteiligten. Nun können, wie bereits erwähnt, für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert werden. Das sind wiederum Mittel, die von anderen Firmen aufgebracht und durch die Arbeitsverwaltung in Höhe von 60 Prozent vom Nettoentgelt ausgezahlt werden.  Zur „Gesundung“ des Unternehmens kann auch die Nichtabführung von Umsatzsteuern, Lohnsteuer und sonstigen Steuern zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Verfahrens beitragen.

 

So ist es kein Wunder, dass die Insolvenzverfahren immer häufiger beantragt und  durchgeführt und mit gesetzlichem Segen völlig „krumme Geschäfte“ getätigt werden, bei denen Geld und Ware, auch öffentliche Mittel, in die Taschen von Firmeninhabern und Rechtsanwälten umverteilt werden.

 

 

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