Das Arbeitsrecht verdankt seine Entstehung dem Kampf der Arbeiter um Anerkennung ihrer Rechte. Ohne den Schutz der Beschäftigten gäbe es kein Arbeitsrecht. In Tarifverträgen konnten Gewerkschaften die Verankerung von Rechten der Arbeiter schon Anfang des 20. Jahrhunderts durchsetzen. Aber erst die Novemberrevolution von 1918 brachte den Durchbruch zu einem eigenständigen Arbeitsrecht. Die Nazis vernichteten dieses Recht mit der Zerschlagung der Gewerkschaften und der Einführung des Betriebsführerprinzips. Nach 1945 gelang es, an den Rechtsfortschritt der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen. Vor allem die Tarifverträge wurden zum Motor der Gesetzgebung im Individualarbeitsrecht. Kündigungsschutz, Normalarbeitsverhältnisse, Mindesturlaub und der 8-Stunden-Tag setzten Maßstäbe für die Gesetzgebung. #aufstehen für das #arbeitsrecht ! weiterlesen
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Haben oder nicht haben. Gegenüber Arbeitsrechten besteht ein weltweites Rollback
Von Helmut Weiss und Mag Wompel
Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse des Kapitals, Arbeitsbeziehungen zu verrechtlichen. So gibt es in vielen Ländern verbriefte Arbeitsrechte. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Recht auf menschenwürdige Arbeit. Außerdem sind sie Ausdruck der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Deshalb können sie auch wieder eingeschränkt werden. Haben oder nicht haben. Gegenüber Arbeitsrechten besteht ein weltweites Rollback weiterlesen