Keiner solle frieren: Mit diesem Versprechen sicherte die Bundesregierung Bedürftigen die Übernahme ihrer gestiegenen Heizkostenabschläge mittels Bürgergeld und Sozialhilfe zu. Manch ein Jobcenter sieht das anders und kürzt den Menschen munter die Hilfen. Die mit kommunaler Sparvorgabe erzeugte Existenznot sollen private Tafeln ausgleichen. Doch die sind selbst am Limit.
Die längst auf Vorkriegsniveau gesunkenen Gaspreise an der europäischen Börse und die „Energiepreisbremsen“ sind bei vielen Mietern in Deutschland noch nicht angekommen. Vor allem arme Menschen leiden weiter unter hohen Abschlägen für Heizung und Warmwasser. Wie viel sie abdrücken sollen, liegt am Versorgungsunternehmen, nicht an ihnen.
Laut politischem und medialem Tenor sollen Sozialämter und Jobcenter Bedürftige nicht auf diesen Kosten sitzen lassen. Doch vielerorts passiert das Gegenteil: Behörden verweigern unter Berufung auf undurchsichtige Berechnungen, schwammige Kann-Regelungen oder alte Richtlinien die Übernahme der Heizkostenabschläge ― und treiben Menschen in teils dramatische Existenznot. Die Kaltschnäuzigen – Die Sozialbehörden lassen Bedürftige auf den hohen Heizkosten sitzen weiterlesen