Als der Mann das Rezept in der Apotheke einreichte, wurde er doch stutzig. Hatte er erst neulich noch einen längeren Klinikaufenthalt, bei dem er möglichst präzise auf die neuen Psychopharmaka eingestellt wurde. Er bekommt seine passgenauen Tabletten in der Apotheke aber nicht, weil seine Krankenkasse keinen Rabattvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Er muss mit einem anderen Mittelmix Vorlieb nehmen, der zwar die gleichen Wirkstoffe wie die verschriebenen hat, doch gibt es auch Unterschiede, besonders in der Dosierungsform – genau da, wo es für ihn gefährlich werden kann.
Kaum einen Teil der vielen „Gesundheitsreformen“ bekommen die Krankenversicherten so hautnah zu spüren, wie die neuen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen. Arzneimittel-Rabattvertrag: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie … weiterlesen