In kirchlichen Einrichtungen sind die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften eingeschränkt. Anders, als im Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen, schließen die kirchlichen Regelungen die Gewerkschaften als Teil der Betriebsverfassung aus. In den kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetzen wird ihnen der Zugang zur betrieblichen Interessenvertretung verwehrt. Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Einrichtungen weiterlesen