Jedes Kind weiß, dass im Straßenbau bei der Asphalterneuerung immer neuer Straßenaufbruch anfällt und alter Aufbruch wiederverwendet wird. Es weiß auch um die Gefährlichkeit der Wiederverwendung von altem Straßenaufbruch. Deshalb ist die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen bzw. bei teerhaltigem Straßenaufbruch in den Richtlinien der einzelnen Landesinnenministerien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau streng geregelt.
Nicht geregelt scheint, wenn wegen der Vernachlässigung der Straßeninstandhaltung durch die Kommune seit Jahrzehnten flächendeckend Schlaglochpisten entstanden sind bei der die schützende, luftdichte Asphaltdecke gar nicht mehr vorhanden ist und die Giftstoffe aus dem pechhaltigem Straßenaufbruch ungehindert in die Umgebung abgegeben werden und nachweislich zu Vergiftungen führen können. Dunsten auf Dortmunds Straßen aus den Schlaglöchern Giftstoffe aus? weiterlesen