Dunsten auf Dortmunds Straßen aus den Schlaglöchern Giftstoffe aus?

Jedes Kind weiß, dass im Straßenbau bei der Asphalterneuerung immer neuer Straßenaufbruch anfällt und alter Aufbruch wiederverwendet wird. Es weiß auch um die Gefährlichkeit der Wiederverwendung von altem Straßenaufbruch. Deshalb ist die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen und Abfällen bzw. bei teerhaltigem Straßenaufbruch in den Richtlinien der einzelnen Landesinnenministerien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau streng geregelt.

Nicht geregelt scheint, wenn wegen der Vernachlässigung der Straßeninstandhaltung durch die Kommune seit Jahrzehnten flächendeckend Schlaglochpisten entstanden sind bei der die schützende, luftdichte Asphaltdecke gar nicht mehr vorhanden ist und die Giftstoffe aus dem pechhaltigem Straßenaufbruch ungehindert in die Umgebung abgegeben werden und nachweislich zu Vergiftungen führen können.

Alter teerhaltiger Asphalt bzw. Straßenaufbruch

Der Straßenaufbruch fällt bei der Asphalterneuerung von Straßen an. Er besteht aus mineralischen Stoffen, wie Splitt, Kies und Schotter, die hydraulisch, mit Bitumen oder Teer gebunden oder auch ungebunden im Straßenbau verwendet werden.

Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt aus Erdöl, beim Teer hingegen spricht man von einem durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden flüssigem bis halbfesten Stoff.

Bitumen enthält Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in der Regel zwischen 2,5 und 100 mg/kg. Die PAK-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK-Gehalt von 200 mg/kg wird der Abfall als gefährlich eingestuft. Teer wurde bis in die 1980er Jahre im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen teilweise beide Materialien gemischt als Abfall an.

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Unter der Abkürzung PAK werden Kohlenwasserstoffverbindungen zusammengefasst, deren Molekülgerüst aus miteinander verbundenen Benzolringen besteht.

  • PAK kommen in der Umwelt als sehr komplexe Gemische aus mehr als hundert verschiedenen Verbindungen vor. Stellvertretend für die ganze Stoffgruppe werden üblicherweise 16 einzelne PAK analysiert. Der bekannteste Vertreter ist Benzopyren, der als Leitsubstanz bei der Erfassung und Bewertung von PAK herangezogen wird.
  • PAK sind nur sehr gering wasserlöslich, je größer Anzahl der Ringe bzw. mit zunehmender Molekülgrösse werden PAK schwerer flüchtig und schwerer löslich in Wasser. Fast alle PAK, die aus mehr als vier Benzolringen bestehen, sind nachweislich krebserregend.
  • PAK können gasförmig, an Staub gebunden oder in einer Feststoffmatrix in der Umwelt auftreten.
  • PAK entstehen immer bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material, wie Kohle, Heizöl, Treibstoff, Holz, und Tabak. Sie sind an Russpartikel gebunden und geraten mit dem Russ in die Umgebungsluft.
  • PAK kommen aber auch als natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl vor. Bei der Destillation von Erdöl reichern sie sich Bitumen, auch Erdpech genannt, an. Somit kommen auch PAK in deren Folgeprodukten wie im Asphalt, in teerhaltigen Klebstoffen (Parkettkleber), in Abdichtungsstoffen (Teerpappe), in bitumenhaltigen Beschichtungen (Eisenbahnschwellen) und in Isoliermaterialien (Teerkork) vor.
Gefährlichkeit von PAK

PAK werden durch Einatmen, über die Haut und die Nahrung im menschlichen Körper aufgenommen. Sie können Schleimhautreizungen, Hautschäden, Kopfschmerzen und Entzündungen der Atemwege hervorrufen. Zahlreiche PAK-Verbindungen sind krebserzeugend, erbgutverändernd, immunsystemschädigend und wirken lebertoxisch. Das wurde nachgewiesen und ist wissenschaftlicher Standart. Zudem besteht die Möglichkeit der Embryonenschädigung oder einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit.

Teerhaltiger Straßenaufbruch als PAK-haltiger Abfall

Die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen bzw. bei teerhaltigem Straßenaufbruch ist in den Richtlinien der einzelnen Landesinnenministerien geregelt, besonders die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau. Für die Beurteilung der Ablagerbarkeit sind die jeweiligen Deponiegenehmigungen und die Handlungshilfen der Umweltministerien unter dem Gesichtspunkt der PAK-Gehalte des Straßenaufbruchs verbindlich.

Grundlage zur Bewertung des Asphaltaufbruches bzw. Asphaltfräsgutes, seine Wiederverwertung sowie der Lagerung und Verwertung von bituminösem Straßenaufbruch sind ebenfalls klar geregelt.

Die Einteilung in die verschiedenen Verwertungsklassen erfolgt aufgrund des PAK-Gehaltes:
  • Ausbauasphalt ohne Verunreinigungen: (PAK ≤ 10 mg/kg) – kann ohne Auflagen im Straßenbau Verwendung finden.
  • Gering verunreinigter Asphalt (PAK > 10 bis ≤ 25 mg/kg) – darf nur gebunden ohne Auflagen verwendet werden. Ungebunden kann der Einbau nur unter dichter Deckschicht erfolgen.
  •      Pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK > 25 < 1.000 mg/kg) – die Aufbereitung von pechhaltigem Straßenaufbruch (PAK > 25 mg/kg) muss im Kaltmischverfahren durchgeführt werden. Grundsätzlich darf der Einbau nur unter dichter Deckschicht erfolgen.
  •      Gefährlicher pechhaltiger Straßenaufbruch (PAK > 1000 mg/kg) – ab einem PAK-Gehalt von > 1.000 mg/kg (und/oder einem Gehalt an Benzo(a)pyren ≥ 50 mg/kg) ist der Straßenaufbruch als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 03 01) einzustufen und unterliegt daher grundsätzlich den Pflichten der Nachweisverordnung (NachwV). Gefährlicher pechhaltiger Straßenaufbruch darf entsprechend der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden.

 

Wenn man davon ausgeht, dass es Gang und Gäbe ist, beim Straßenbau gefährlichen pechhaltiger Straßenaufbruch wieder zu verwenden und davon ausgeht, dass auf zusammengerechnet bestimmt einigen Quadratkilometer Schlaglochflächen in der Stadt die schützende luftdichte letzte Deckasphaltschicht fehlt, wäre es angebracht, gezielt  Messungen durchzuführen, um das gesundheitliche Risiko der Anwohner möglichst gering zu halten.

 

Quellen: AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“, ETI Informationsbroschüre Bauschadstoffe, WAZ, LANUV, Stadt Dortmund

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