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Insolvenz als Geschäftsmodell

Mittlerweile geschieht es fast täglich: Ein Unternehmen meldet ein Insolvenzverfahren beim örtlichen Amtsgericht an und entscheidet sich für das Verfahren in Eigenverwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren.

Das Ganze entpuppt sich als zwielichtiges Manöver, zugunsten der Bilanz des in der Regel im vollem Umfang weiterarbeitenden Unternehmens und zuungunsten der bisher geflossen öffentlichen Mittel und der vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Beschäftigten.

In der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik wird nur auf die wachsende Zahl der Unternehmensinsolvenzen geschaut, die ein Beleg für die wirtschaftliche Talfahrt im Lande sei und sie ignorieren völlig, dass die Verfahren in Eigenverwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren schlicht und ergreifend ein gut funktionierendes Geschäftsmodell der Unternehmen ist.

Niemand prangert dieses volkswirtschaftliche Desaster an und will wahrhaben, dass die Insolvenzordung nach und nach für solche Spielchen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung geändert wurde.

Im Folgenden soll der Blick auf das Insolvenzrecht in Deutschland gerichtet werden, das solche Betrugskonzepte zur Profitsteigerung, auf dem Rücken der Beschäftigten, erst ermöglicht. Insolvenz als Geschäftsmodell weiterlesen

Insolvenz als Geschäftsmodell – Das Beispiel Karstadt macht Schule

Nach dem für den Konzerneigentümer erfolgreiche Galeria Karstadt Kaufhof – Insolvenz im Schutzschirmverfahren haben auch andere Handelshäuser die Insolvenz als neues Geschäftsmodell entdeckt.

Der Modehändler Peek & Cloppenburg hat Anfang März 2023 einen Insolvenzantrag gestellt und wird das Verfahren zunächst als Schutzschirmverfahren durchlaufen. In der drei Monate laufenden Insolvenz in Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren kann sich das Unternehmen für drei Monate finanziell entlasten, denn es gibt Insolvenzgeld für die Beschäftigten, die Umsatzsteuer wird eingespart und die Miet- und Leasingraten werden ausgesetzt. Erleichtert wird in dieser Zeit, Verträge zu kündigen und sich von den Beschäftigten zu trennen. Nach den drei Monaten arbeitet das Unternehmen wieder unter Vollkosten, hat aber einiges an Geld gespart. Insolvenz als Geschäftsmodell – Das Beispiel Karstadt macht Schule weiterlesen

Das neue Geschäftsmodell für Firmeninhaber: Insolvenz auf Kosten der Beschäftigten, Steuerzahler und Gläubiger

Da hatte sich die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp etwas Tolles einfallen lassen. Um an neue Kunden zu kommen, boten sie Unternehmen an, mit ihrer Hilfe in die Insolvenz zu gehen, ihre Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortzusetzen, um dann bei den Verhandlungen mit den Gläubigern eine Reihe von Sondervergünstigungen herauszuschlagen und für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgelds zu finanzieren. Das neue Geschäftsmodell für Firmeninhaber: Insolvenz auf Kosten der Beschäftigten, Steuerzahler und Gläubiger weiterlesen