Mittlerweile geschieht es fast täglich: Ein Unternehmen meldet ein Insolvenzverfahren beim örtlichen Amtsgericht an und entscheidet sich für das Verfahren in Eigenverwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren.
Das Ganze entpuppt sich als zwielichtiges Manöver, zugunsten der Bilanz des in der Regel im vollem Umfang weiterarbeitenden Unternehmens und zuungunsten der bisher geflossen öffentlichen Mittel und der vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Beschäftigten.
In der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik wird nur auf die wachsende Zahl der Unternehmensinsolvenzen geschaut, die ein Beleg für die wirtschaftliche Talfahrt im Lande sei und sie ignorieren völlig, dass die Verfahren in Eigenverwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren schlicht und ergreifend ein gut funktionierendes Geschäftsmodell der Unternehmen ist.
Niemand prangert dieses volkswirtschaftliche Desaster an und will wahrhaben, dass die Insolvenzordung nach und nach für solche Spielchen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung geändert wurde.
Im Folgenden soll der Blick auf das Insolvenzrecht in Deutschland gerichtet werden, das solche Betrugskonzepte zur Profitsteigerung, auf dem Rücken der Beschäftigten, erst ermöglicht. Insolvenz als Geschäftsmodell weiterlesen