Schlagwort-Archive: Leiharbeit

Zu konkreten Lebenssituation armer Menschen – in der Leiharbeit gefangen

Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es bundesweit 830.000 als sogenannte Leiharbeitskräfte beschäftigte Personen. Das sind 14.000 oder zwei Prozent mehr als im Jahresdurchschnitt 2021.

Bei der Bundesagentur (BA) hatten damals von den gemeldeten offenen Stellen über 28 Prozent ein Leiharbeitsverhältnis, damit war fast jeder dritte über die BA zu besetzende Arbeitsplatz ein Leiharbeitsplatz. Bei den Vollzeitstellen wurden sogar Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.

Die Beschäftigten in der Leiharbeit sind überdurchschnittlich häufig auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Während von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1,6 Prozent ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II aufstocken, liegt die Quote bei den Leiharbeitskräften bei 5,9 Prozent. Die von der Unternehmerseite so hoch gelobte Flexibilität der Leiharbeit bedeutet für die Leiharbeitskräfte, dass das Entlassungsrisiko auf dem Leiharbeitsmarkt fast sechsmal so hoch ist, wie im Durchschnitt aller Branchen.

Was diese Arbeitsverhältnisse mit Menschen machen können, sei hier an einem Beispiel aufgezeigt.  Zu konkreten Lebenssituation armer Menschen – in der Leiharbeit gefangen weiterlesen

Leiharbeit: Menschenverachtende Ausbeutung mit institutioneller Absicherung

Am 21. Juni 1972 beschloss der Deutsche Bundestag das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einstimmig. Bis zu dem Tag war Leiharbeit in Deutschland verboten. Doch war es nicht das Parlament, das die Lawine Leiharbeit ins Rollen brachte, sondern wie so oft in Deutschland, wenn es ums Arbeitsrecht geht, sind die Gerichte maßgeblich. Im Fall der Leiharbeit war es das Bundesverfassungsgericht (BVG), das bereits am 4. 4.1967 die Arbeitnehmerüberlassung legalisierte und das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung aufhob. Allen Ernstes vertrat das höchste Gericht die Ansicht, starke Regeln, die die Leiharbeit einhegen, würden den Leiharbeitsfirmen das Grundrecht auf Berufsfreiheit einschränken, auch weil „kaum eine Lebenserfahrung“ es hergäbe, dass in den Unternehmen über längere Zeit, fremde Beschäftigte arbeiten würden. Eine ziemlich weltfremde Lebenserfahrung des Gerichts, denn schon damals wurden Leiharbeitskräfte über einen längeren Zeitraum beschäftigt.

Mit diesem Freibrief im Rücken und mit Hilfe der „Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010“ der Schröder – Regierung Anfang des Jahrhunderts, bekam die Leiharbeit unglaublichen Aufwind.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich über zentrale Aussagen des Europäischern Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Für alle Nachteile, die Leiharbeitskräften widerfahren, soll es ein genügender Ausgleich sein, wenn nach dem Gesetz die verleihfreie Zeit bezahlt wird, also der Zeitraum, für den sich kein Entleiher findet. Die Vergütung in einsatzfreien Zeiten sei staatlich festgesetzt, der Ausgleich müsse daher auch nicht durch den Tarifvertrag erfolgen. Leiharbeit: Menschenverachtende Ausbeutung mit institutioneller Absicherung weiterlesen

DGB – Gewerkschaften im Sinkflug – sie waren und sind daran beteiligt, dass sich derzeit rund 700.000 Menschen in der Leiharbeit verdingen müssen

Für Gewerkschaften gibt es nichts Wichtigeres als Mitglieder. Wenn sie die Unternehmen nicht mit Mitgliedern beeindrucken können, können sie sie auch nicht mit Streikdrohungen erschrecken. Wer nicht einmal mit Streiks drohen kann, der braucht an den Tischen der Tarifverhandlungen gar nicht erst Platz zu nehmen.

Die Zahl der Mitglieder, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind, ist seit der Wiedervereinigung etwa um die Hälfte eingebrochen. Im Jahr 2017 ist sie erstmals unter die 6 Millionenmarke gesunken. Zum Jahresende 2022 waren es noch 5.643.762 Mitglieder, gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 85.609.

Von offizieller Seite wird diese Entwicklung hauptsächlich auf die demografische Entwicklung, Beschäftigungsabbau allgemein, Strukturwandel in der Berufswelt und neuerdings zusätzlich noch auf die Pandemie, mit ihrer erschwerten Mitgliederwerbung geschoben. Doch diese Sichtweise ist mehr als kurzsichtig, die Gründe sind vielfältiger und durch den DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch hausgemacht.

So waren und sind sie daran maßgeblich beteiligt, dass sich derzeit rund 700.000 Menschen in der Leiharbeit verdingen müssen. DGB – Gewerkschaften im Sinkflug – sie waren und sind daran beteiligt, dass sich derzeit rund 700.000 Menschen in der Leiharbeit verdingen müssen weiterlesen

Auf einer Station in einer Marburger Klinik haben 15 von 16 Pflegekräften auf einmal gekündigt: Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus oder Pflegeheim findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist

Als im vergangenen Jahr die Pflegekräfte noch als Helden der Pandemie bezeichnet und mit lautstarkem Applaus bedacht wurden, konnten sie sich dafür leider nichts kaufen. Ihnen wurde aber signalisiert, dass sie möglichst schnell auch einen großen Schluck aus der Lohnerhöhungspulle nehmen können.

Nun hat das Statistische Bundesamt diesen Schluck beziffert: Im ersten Quartal 2021 bekamen die Pflegekräfte im Krankenhaus der Leistungsgruppe 5 insgesamt 45 Euro brutto monatlich mehr als im ersten Quartal 2020. Die Beschäftigten der Gruppe 4 erhielten 55 Euro und die der Gruppe 3 konnten ein Plus von 68 Euro verzeichnen.

In den Heimen gab es im gleichen Zeitraum für die Pflegekräfte der Leistungsgruppe 5 insgesamt 65 Euro brutto mehr, für die Gruppe 4 lag das Plus bei 24 Euro und die Gruppe 3 bekam 61 Euro dazu.

Für diese Entgelterhöhung können sich die Beschäftigten in der Pflege zwar mehr als nichts kaufen, aber es handelt sich nur um ein paar Euro und von den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ist auch keine Rede mehr. Im Gegenteil: Wie der Hessische Rundfunk berichtete, haben auf einer Station der Gefäßchirurgie einer Klinik in Marburg 15 von 16 Pflegekräften auf einmal gekündigt. Die Kündigungswelle ist Endpunkt und eine Folge dessen, dass niemand die Sorgen und Nöte der Beschäftigten ernst nimmt. Klagen der Pflegekräfte über Arbeitsverdichtung, Personalmangel, Überstunden und das Einreichen von Überlastungs- und Risikoanzeigen zeigten keine Reaktion des Klinkbetreibers. Fast die ganze Station wechselte geschlossen an das Evangelische Krankenhaus in Gießen und wollte nicht, wie derzeit so häufig, in der Leiharbeit arbeiten. Auf einer Station in einer Marburger Klinik haben 15 von 16 Pflegekräften auf einmal gekündigt: Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus oder Pflegeheim findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist weiterlesen

Ein paar Euro mehr für die Pflegekräfte: Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus oder Pflegeheim findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist

Als im vergangenen Jahr die Pflegekräfte noch als Helden der Pandemie bezeichnet und mit lautstarkem Applaus bedacht wurden, konnten sie sich dafür leider nichts kaufen. Ihnen wurde aber signalisiert, dass sie möglichst schnell auch einen großen Schluck aus der Lohnerhöhungspulle nehmen können.

Nun hat das Statistische Bundesamt diesen Schluck beziffert: Im ersten Quartal 2021 bekamen die Pflegekräfte im Krankenhaus der Leistungsgruppe 5 insgesamt 45 Euro brutto monatlich mehr als im ersten Quartal 2020. Die Beschäftigten der Gruppe 4 erhielten 55 Euro und die der Gruppe 3 konnten ein Plus von 68 Euro verzeichnen.

In den Heimen gab es im gleichen Zeitraum für die Pflegekräfte der Leistungsgruppe 5 insgesamt 65 Euro brutto mehr, für die Gruppe 4 lag das Plus bei 24 Euro und die Gruppe 3 bekam 61 Euro dazu.

Für diese Entgelterhöhung können sich die Beschäftigten in der Pflege zwar mehr als nichts kaufen, aber es handelt sich nur um ein paar Euro und von den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ist auch keine Rede mehr. Ein paar Euro mehr für die Pflegekräfte: Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus oder Pflegeheim findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist weiterlesen

Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist

Die Anzahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen bleibt trotz aller Kontakteinschränkungen durch die Regierung auf hohem Niveau. Es ist zu befürchten, dass die Kapazität der  Intensivmedizin nicht mehr ausreichen.

Nach offiziellen Angaben sind in vielen Orten derzeit die Intensivbetten in den Krankenhäusern belegt, der Anteil der Coronavirus-Erkrankten liegt bei rund 30 Prozent. Zwar gibt es noch viele für die Intensivmedizin mit modernsten Mitteln ausgestattete Betten, nicht aber das Fachpersonal für die Intensivpflege, 3.500 bis 4.000 Fachkräfte fehlen bereits in der Intensivpflege. Gleichzeitig haben sich Ende November etwa 2.800 Fachkräfte in den Krankenhäusern mit Corona angesteckt. Allein in der letzten Woche sind 3.500 Infizierte hinzugekommen.

Diese Situation hat dazu geführt, dass sich die Leiharbeit in den Krankenhäusern ausbreitet und bisher Gültiges umkehrt: Mittlerweile wechselt das Stammpersonal zu einer Leiharbeitsfirma, weil es dort höher bezahlt und die Arbeitsbedingungen besser sind. Immer mehr Leiharbeitsagenturen weigern sich, dass ihre Pflegekräfte auf Stationen arbeiten, in denen die Gefahr besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und auch die Leiharbeitskräfte wollen zunehmend von sich aus nicht mehr auf einer Covid-19-Station eingesetzt werden. Neuerdings können die Krankenhäuser die Leiharbeitskräfte gar nicht mehr einplanen, weil diese sich auf dem Pflegemarkt bestimmte Schichten und Stationen aussuchen können und immer öfter kurzfristig ihren Einsatz absagen. Etwas Besseres als eine Anstellung im Krankenhaus findest du überall – und wenn es die Leiharbeit ist weiterlesen

Heute hier, morgen dort… – die menschenverachtenden Auswüchse der Leiharbeit

Befristete Arbeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs und andere Formen der atypischen Beschäftigung haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zugenommen. Offiziell gingen 7,7 Millionen Menschen im Jahr 2017 einer solchen Tätigkeit nach, das sind 63.000 Beschäftigungsverhältnisse mehr als 2016.

Im Jahresdurchschnitt 2017 stammten von den knapp 731.000 bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur (BA) gemeldeten offenen Stellen etwa 234.000 aus der Leiharbeitsbranche. Mit einem Anteil von über 30 Prozent war damit fast jeder dritte über die BA zu besetzender Arbeitsplatz ein Leiharbeitsverhältnis. Bei den Vollzeitstellen werden sogar Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.

Was diese Arbeitsverhältnisse mit Menschen machen können, sei hier an einem Beispiel aufgezeigt. Heute hier, morgen dort… – die menschenverachtenden Auswüchse der Leiharbeit weiterlesen

DGB-Gewerkschaften und Leiharbeit: Mißstände bekämpfen, betriebliche Spaltung gestalten und Niedriglöhne tariflich veredeln

Von Mag Wompel

Ostern 2018 jubelt die IG Metall “Tariferhöhung in der Leiharbeit: Mehr Geld für Leihbeschäftigte” und meint damit die nächste Stufe des Abschlusses von Ende 2016, mit der nun 9,49 Euro in der Stunde im Westen und 9,27 Euro im Osten fällig sind – weit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Was wie ein verfrühter Aprilscherz erscheint, ist in Wirklichkeit eine Tragödie für die mittlerweile über eine Million Menschen in Leiharbeit. Dabei hätten sie von der ersten Einsatzminute an „equal Pay“, also gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die am Einsatzort Stammbeschäftigten haben können, wenn die DGB-Tarifgemeinschaft einfach die Finger vom Tarifvertrag gelassen hätte, wie es viele GewerkschafterInnen in einem Offenen Brief des LabourNet Germany erneut gefordert hatten. Es ist die alte Haltung der Gewerkschaften “Hauptsache mit uns”, die sie nicht zum ersten Mal dazu bewegt, die Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu nutzen, mit der Verschlechterung mit Tarif ermöglicht werden. DGB-Gewerkschaften und Leiharbeit: Mißstände bekämpfen, betriebliche Spaltung gestalten und Niedriglöhne tariflich veredeln weiterlesen

Leiharbeit blieb auch 2017 stramm auf Expansionskurs

Von Markus Krüsemann

Seit ihrer weitgehenden Deregulierung 2003 ist die Leiharbeit auf Expansionskurs gegangen, von dem spätere Gesetzesnovellen sie bislang nicht abzubringen vermochten. Das war im Jahr 2017 nicht anders. Neue Rekordmarken wurden erreicht, und ein Ende ist nicht in Sicht – auch weil die Reform vom April des Jahres eine Mogelpackung darstellt. Leiharbeit blieb auch 2017 stramm auf Expansionskurs weiterlesen

Das Aktenzeichen 1 Ca 2686/17 sollten sich Leiharbeiter und Equal Pay-Umgeher merken. Ein wahrlich wegweisendes Urteil

Von Stefan Sell

Die angeblich so drangsalierte Leiharbeit boomt vor sich hin und (nicht nur) die Kassiererinnen einer Supermarktkette erleben die niederen Realitäten des Geschäfts am eigenem Leib. Darin ging es zum einen um den neuen Beschäftigungsrekord der Leiharbeitsbranche – trotz der im vergangenen Jahr, als am 1. April 2017 die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten ist, von manchen an die Wand gemalten Horrorszenarien angesichts des Würgegriffs der Regulierung. Darüber hinaus wurde in dem Beitrag auch kritisch die Erfolgsversprechen der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Prüfstand gestellt: »1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des „Equal Pay“-Grundsatzes („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) nach neun Monaten. 2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.« So die verheißungsvolle Ankündigung aus dem Bundesarbeitsministerium. Das Aktenzeichen 1 Ca 2686/17 sollten sich Leiharbeiter und Equal Pay-Umgeher merken. Ein wahrlich wegweisendes Urteil weiterlesen

Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB – BAP von 2003

Von Dieter Vogt

Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur Nachteile, wie ich dies im Folgenden noch näher darlegen werde. Beispielsweise werden in einsatzfreien Zeiten ohne jede Grundlage unbegrenzt Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ich war selbst 23 Jahre lang Betriebsrat bei einem großen Verleiher und weiß, über was ich schreibe. Darüber hinaus bin seit September 1984 Mitglied der IG Metall. (…) Für mich ist es trotz Anspannung meiner gesamten Vorstellungskraft bis heute nicht nachvollziehbar, wie sich die Gewerkschaften haben dazu breitschlagen lassen, mit einer zwielichtigen Branche wie der Leiharbeit, in der ein rüpelhafter Umgang mit den Leiharbeitern an der Tagesordnung ist, neben einem Entgelttarifvertrag mit garantierter finanzieller Unterversorgung auch noch das Arbeitszeitkonto mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen zu Lasten Leiharbeiter in den MTV zu zementieren. Die segensreiche Wirkung des Arbeitszeitkontos zu Gunsten der Leiharbeitsbranche ist mittlerweile in das 14te Kalenderjahr eingetreten, ohne das dessen unzulässige Bestandteile bislang beseitigt wurden. Es bedarf keineswegs eines besonderen Sachverstands, um zu erkennen, dass sich Leistung und Gegenleistung in den Tarifverträgen in einem aufdringlichen Missverhältnis zu Ungunsten der Leiharbeiter befinden.

Darüber hinaus springt ins Auge, das der MTV DGB-BAP sehr feinfühlig und passgenau auf die Bedürfnisse der Zeitarbeit zugeschnitten wurde. Wer böse denkt, könnte auf die Idee kommen, als haben die Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche eine lukrative Einnahmequelle verschaffen wollen. (…) Aber auch ohne das Arbeitszeitkonto  garantieren die Tarifverträge den Leiharbeitern für ihr späteres Rentendasein immerhin einen Lebensabend in Würde und Altersarmut. Mit Tarifverträgen auf Ramschniveau kann jedenfalls nicht verhindert werden, dass die betroffenen Leiharbeiter nach wie vor zu den ewigen Verlierern des Arbeitsmarktes zählen… Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB – BAP von 2003 weiterlesen

Die Leihkeule – unabhängige Zeitung für Leiharbeiter

„Über 50.000 Sklavenhändler verleihen inzwischen rund eine Million Arbeitskräfte, so viele, wie noch nie. Migranten steht auf dem Arbeitsmarkt fast nur der Niedriglohnsektor offen. Die Bundesregierung beschloss eine Ausnahmeregelung für Zugewanderte, um für sie den Mindestlohn unterschreiten zu können, wenn ein ausländischer Berufsabschluss nachqualifiziert wird.

Der Niedriglohnsektor ist ein geschlossener Arbeitsmarkt, in dem die Beschäftigten kaum eine Chance haben, jemals eine Anstellung mit besseren Bedingungen zu erhalten. Viele hangeln sich von einem miesen Job zum nächsten, gelegentlich unterbrochen von Arbeitslosigkeit, bis man in der nächsten trostlosen Klitsche wieder anfängt. Die Leihkeule – unabhängige Zeitung für Leiharbeiter weiterlesen

[Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage vor dem EuGH für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland

Von der Politik zugunsten der Wirtschaft vernachlässigt und an die Gewerkschaften verwiesen, von diesen zugunsten der Stammbelegschaften und der Wettbewerbsfähigkeit verraten und an abhängige Betriebsräte verwiesen… Die LabourNet-Rubrik zum Sklavenhandel ist voll von Belegen: Wer gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen will, kann sich auf niemanden verlassen und muss dafür durch mehrere Instanzem klagen – wir helfen dabei! Unter der Mailadresse prof.daeubler@labournet.de  können sich an einer Klage interessierte Leiharbeiter (bzw. Ex-Leiharbeiter einer Leiharbeitsfirma) an Herrn Prof. Däubler wenden. Geplant sind juristische Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwälten sowie eine Spendenkampagne. [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage vor dem EuGH für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland weiterlesen

Bundesarbeitsgericht urteilt: Leiharbeiter zählen bei der Aufsichtsratswahl mit

Zoonarwww.BilderBox.com Gerichtshamme4rDas Bundesarbeitsgericht hat die Stellung von Leiharbeitnehmern im Betrieb gestärkt. Bei der Feststellung des Wahlverfahrens für die Aufsichtsratswahl zählen Leiharbeitnehmer nun genauso wie Stammbeschäftigte mit. Ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten müssen Unternehmen in Deutschland mitbestimmte Aufsichtsräte einrichten, in denen auch Arbeitnehmervertreter sitzen. Grundsätzlich sind nun auch Leiharbeiternehmer mitzuzählen, wenn es um den mitbestimmten Aufsichtsrat geht. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt.
Bis zu dem Urteil war es nach bisheriger Rechtsprechung so, dass Leiharbeitnehmer zwar bei der Größe des Betriebsrates mitzählen, aber nicht bei den Schwellenwerten der Unternehmensmitbestimmung, also bei der Wahl von Aufsichtsräten.
Erstmals hat ein Gericht in höchster Instanz entschieden, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich auch dann mitzuzählen sind, wenn es um den mitbestimmten Aufsichtsrat geht. Bundesarbeitsgericht urteilt: Leiharbeiter zählen bei der Aufsichtsratswahl mit weiterlesen