Für das Haushaltsjahr 2019, das Jahr in dem das Grundgesetz seinen 70sten Geburtstag feiert, hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für seine Behörde knapp 421 Millionen Euro beantragt. Das sind etwa sieben Prozent mehr als im Jahr zuvor. 2015 betrug der Haushalt des Inlandsgeheimdienstes noch 230 Millionen Euro. Der veranschlagte Haushalt für 2019 wäre damit fast doppelt so groß wie vor vier Jahren. Dazu kommen noch die Kosten für die anderen im Geheimen arbeitenden Dienste.
Bei so einem Finanzvolumen stellt sich die Frage: Warum sollte der Verfassungsschutz seine ureigensten Aufgaben nicht erfüllen und 100 Prozent seiner Daseinsberechtigung und seines Aufgabenbereichs für den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger einsetzen.
Ein Blick in die Verfassung von NRW und in das Grundgesetz genügt, um dem Verfassungsschutz im Land und im Bund seine zukünftigen, neuen und einzigen Aufgaben aufzuzeigen. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes: neue Aufgaben für den Verfassungsschutz – er sollte sich für den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger einsetzen weiterlesen