Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufzurufen.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand die Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft, was vehement von den Unternehmerverbänden und den Regierungsparteien, der CDU/CSU und der extrem kapitalorientierten FDP verweigert wurde.
Doch nach der Demonstration gewerkschaftlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit in den Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung war es für die Gewerkschaft klar, dass es nur durch harte und offene Konflikte zwischen der Arbeiterbewegung und den reaktionären, teils offen faschistischen Kräften eine Restauration der Machtverhältnisse zu verhindern war.
Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht.
Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist. Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952 weiterlesen