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Politischer Streik – von der Obrigkeit nicht gewünscht!

Der politische Streik ist in der BRD irgendwie verboten. Jedenfalls halten sich die Gewerkschaften daran. Eine neue Publikation greift diesen Konsens an. Eine Rezension.

Von Johannes Schillo

Bekanntlich sind Arbeitskämpfe in der BRD bei den maßgeblichen Instanzen nicht beliebt. Sie sollen möglichst rasch über die Bühne gehen und von Seiten der Gewerkschaften kompromissbereit abgewickelt werden, ohne dass diese große Erwartungen bei den Mitgliedern schüren, vielmehr für einen geordneten Ablauf sorgen. Daher sind auch verbandsfreie, wilde Streiks verboten und solche mit politischen Inhalten sowieso. Das wäre ja noch schöner, wenn sich im politischen Betrieb die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einfach so – ungefiltert durch die Rücksichtnahme auf staatliche Notwendigkeiten – zu Wort melden würden. Und das auch noch mit einiger Macht, die sie im Prinzip ja haben, weil sie den Laden am Laufen halten.

Seitdem sich in den Gewerkschaften eine antimilitaristische Opposition bemerkbar macht, die auch noch an alte friedenspolitische Ideale der Arbeitervertretung anknüpfen kann, wird diese Beschränkung aber nicht mehr unwidersprochen hingenommen. Wer sagt denn, dass solche Streiks verboten sind? Warum sollen sich Arbeitsniederlegungen nur um Arbeitsplätze kümmern und nicht um die Bedingungen, unter denen sie geschaffen, betreut und abgebaut werden, also Objekt der politischen Ordnungsstiftung sind? Sind durch die laufende Kriegsvorbereitung nicht die Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung in massiver Weise betroffen? Solche kritischen Nachfragen werden jetzt von einer Neuerscheinung unterstützt, die im PapyRossa-Verlag erschienen ist. Politischer Streik – von der Obrigkeit nicht gewünscht! weiterlesen

Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952

Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufzurufen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand die Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft, was vehement von den Unternehmerverbänden und den Regierungsparteien, der CDU/CSU und der extrem kapitalorientierten FDP verweigert wurde.

Doch nach der Demonstration gewerkschaftlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit in den Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung war es für die Gewerkschaft klar, dass es nur durch harte und offene Konflikte zwischen der Arbeiterbewegung und den reaktionären, teils offen faschistischen Kräften eine Restauration der Machtverhältnisse zu verhindern war.

Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht.

Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist. Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952 weiterlesen

Blick in die Gewerkschaftsgeschichte: Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952

Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufzurufen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand die Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft, was vehement von den Unternehmerverbänden und den Regierungsparteien, der CDU/CSU und der extrem kapitalorientierten FDP verweigert wurde.

Doch nach der Demonstration gewerkschaftlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit in den Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung war es für die Gewerkschaft klar, dass es nur durch harte und offene Konflikte zwischen der Arbeiterbewegung und den reaktionären, teils offen faschistischen Kräften eine Restauration der Machtverhältnisse zu verhindern war.

Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht.

Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist. Blick in die Gewerkschaftsgeschichte: Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952 weiterlesen

Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952

Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufzurufen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand die Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft, was vehement von den Unternehmerverbänden und den Regierungsparteien, der CDU/CSU und der extrem kapitalorientierten FDP verweigert wurde.

Doch nach der Demonstration gewerkschaftlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit in den Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung war es für die Gewerkschaft klar, dass es nur durch harte und offene Konflikte zwischen der Arbeiterbewegung und den reaktionären, teils offen faschistischen Kräften eine Restauration der Machtverhältnisse zu verhindern war.

Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht.

Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist. Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952 weiterlesen