Von Redaktion, Verlag, Genossenschaft
Kritische Berichterstattung unerwünscht: Die junge Welt wird vom Inlandsgeheimdienst bekämpft und soll mundtot gemacht werden. Redaktion und Verlag setzen sich auch juristisch zur Wehr
Der Verfassungsanspruch lässt wenig Raum für Interpretationen, Artikel 5 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Die Realität, zumal in Zeiten von Krise und Krieg, sieht anders aus, das zeigt der staatliche Umgang mit der jungen Welt (jW) auf erschreckende Weise. Mit besonderem Hinweis auf ihre »Wirkmächtigkeit« soll der in Berlin erscheinenden unabhängigen linken Tageszeitung der »Nährboden« entzogen werden, wie die Bundesregierung 2021 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion wissen ließ. Die offizielle Position ist in dem 18seitigen Dokument ausformuliert: Die jW vertritt missliebige politische Ansichten, vor allem aber gewinnt sie entgegen allen Trends an Auflage. Daher wird sie wegen »linksextremistischer Politikvorstellungen« angeprangert. So setzt auch der Inlandsgeheimdienst seine Instrumente gezielt zu ihrer Überwachung und Bekämpfung ein.
Der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die junge Welt erscheint, wehrt sich auch juristisch gegen dieses EU-weit beispiellose Vorgehen und hat vor gut drei Jahren Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Der erste Verhandlungstag in der Hauptsache wurde vom Verwaltungsgericht Berlin für den 18. Juli 2024 angesetzt.
Bereits seit 1998 taucht die jW als einzige Tageszeitung immer wieder im Verfassungsschutzbericht auf. Rufschädigung und Nachteile im Wettbewerb, die sich in jüngster Zeit häufen, sind – siehe oben – ausdrücklich erwünscht. Pressefreiheit unter Beschuss weiterlesen