Das Bundesarbeitsministerium hat den lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt.
Bei den vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich zunächst nur um einen ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Dem Referentenentwurf sollte eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung folgen, über die dann in der ersten Jahreshälfte 2016 im Bundestag abgestimmt werden sollte, damit dann das neue Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.
Doch Pustekuchen.
Angesichts der massiven Kritik des Arbeitgeberlagers an der Vorlage, wieder mit dem Argument der hohen Bürokratie, gemeint ist die Reglementierung durch den Staat überhaupt, spurte die Bundeskanzlerin sofort.
Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf der Arbeitsministerin kurzerhand gestoppt. Die Begründung wurde von der Bundeskanzlerin beim Arbeitgebertag in Berlin geliefert. Ihr gehen die Regelungen, besonders bei den Werkverträgen weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus, und das gehe natürlich nicht. Die Bundeskanzlerin stoppt den Referentenentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen weiterlesen