Die Bundeskanzlerin stoppt den Referentenentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Bundestag - HaushaltDas Bundesarbeitsministerium hat den lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt.

Bei den vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich zunächst nur um einen ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Dem Referentenentwurf sollte eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung folgen, über die dann in der ersten Jahreshälfte 2016 im Bundestag abgestimmt werden sollte, damit dann das neue Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Doch Pustekuchen.

Angesichts der massiven Kritik des Arbeitgeberlagers an der Vorlage, wieder mit dem Argument der hohen Bürokratie, gemeint ist die Reglementierung durch den Staat überhaupt, spurte die Bundeskanzlerin sofort.

Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf der Arbeitsministerin kurzerhand gestoppt. Die Begründung wurde von der Bundeskanzlerin beim Arbeitgebertag in Berlin geliefert. Ihr gehen die Regelungen, besonders bei den Werkverträgen weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus, und das gehe natürlich nicht.

Dabei wollte die Arbeitsministerin doch nur korrigieren, was bei der HARTZ IV –Arbeits-marktreform im Jahr 2005 vermurkst wurde. Damals hatte die rot-grüne Regierung ins Gesetz geschrieben, dass Leiharbeiter den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden müssten, versehen allerdings mit dem Zusatz, dass die Tarifparteien abweichende Regelungen treffen könnten. Dieses Schlupfloch nutzten die Unternehmen gerne aus. So sind Leiharbeit und Werkverträge das Einfalltor für Lohndumping geworden.

Das da jetzt etwas geändert wird ruft bei den Arbeitgebern Endzeitstimmung hervor.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte die Regierung zu einer grundlegenden Korrektur der Gesetzespläne aufgerufen. Der Gesetzentwurf sei ein Großangriff auf Hunderttausende selbstständige Unternehmen. Kämen die Pläne unverändert, so könnten etwa Caterer kaum mehr auf der Basis von Werkverträgen eine Kantine führen oder IT-Dienstleistungen  nicht mehr ohne weiteres an externe Spezialisten vergeben werden. Doch diese Argumente sind nur Getöse. Es reicht wenn Ingo Kramer die Augenbrauen hochzieht oder die Stirn runzelt. Die Kanzlerin reagiert doch darauf sofort und pfeift die Arbeitsministerin zurück.

Die kuscht und sagt kleinlaut, dass sie doch nur aufgeschrieben habe, was ohnehin geltende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sei. Doch dieser Kotau ist nicht tief genug gemacht, denn die Union sieht Handlungsbedarf, wegen der Stirn und den Augenbrauen von Ingo Kramer, dem Arbeitgeberpräsidenten.

Den Gesetzentwurf der Arbeitsministerin im Kabinett absegnen zu lassen und ihn dann im den Bundestag zu behandeln, ist damit erstmal erledigt. Die Bundeskanzlerin hat den Gesetzentwurf gestoppt und basta.

Und die Gewerkschaften?

Da ist Funkstille. Man wollte wohl doch die weihnachtlich friedliche Sozialpartnerschaftsstimmung im Land nicht vermiesen.

 

 

Quelle:tagesschau.de

Bild: der westen.de