Als am 01.08.2013 der Rechtsanspruch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres auf einen Kindertagesstätten-Platz eingeführt wurde, hatte Dortmund, wie andere Städte auch, noch nicht genügend Plätze in den Tageseinrichtungen geschaffen.
Um mögliche Klagen der Eltern, deren Kindern keinen Platz erhielten, zu vermeiden, wurden auf die Schnelle zusätzliche Betreuungsplätze bei den Tagesmüttern geschaffen bzw. die Tätigkeit Tagesmutter beworben.
In der Broschüre von den Familienergänzenden Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO), die rund 1 000 Plätze in Kindertagespflege im gesamten Stadtgebiet anbieten, heißt es: „Jede Tagesmutter, jeder Tagesvater arbeitet individuell und selbstständig, bietet bestimmte Betreuungszeiten an und hat eigene inhaltliche Schwerpunkte. Für alle mit der Kindertagespflege zusammenhängenden organisatorischen, formalen und pädagogischen Fragen stehen Ihnen unsere 18 sozialpädagogischen Fachberatungen in zwei Teams mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung“.
Es scheint, dass der erste Satz seitens der Stadttochter FABIDO zu wörtlich interpretiert, der zweite Satz in der Praxis wohl nicht ernsthaft genug ausgefüllt wurde.
Heute steht fest, dass einige der Tagemütter nicht die erforderliche Unterstützung in organisatorischen und formellen Fragen erhalten haben. Sie konnten nicht nur individuell und selbständig arbeiten, ihnen fehlte es schlichtweg an elementare Unterstützung; mit der Folge, dass einige Frauen, die als selbständig tätige Tagesmütter arbeiten, sich überschuldet haben. Sie führten Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht oder nur teilweise ab und es häuften sich Steuerschulden beim Finanzamt an. Sie sind in die Schuldenfalle geraten und in ihrer materiellen Existenz bedroht.
Ihnen fehlte die Unterstützung durch ihre Vertragspartner und den Aufsicht führenden Stellen der Stadt Dortmund.
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