Die Ampel konstituiert sich, sie haben ein erstes Sondierungspapier rausgegeben, in dem die Ziele der neuen Ziele formuliert werden.
Darin heißt es: „»Abschaffung« von Hartz IV – Anstelle der bisherigen Grundsicherung werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein. Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen. Während der Coronakrise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen. An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können. Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen“. Dazu ein paar Anmerkungen:
Das Papier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/o36e
Der Spiegel hat das ganz gut rausgearbeitet: https://t1p.de/cpea
Dazu ein paar Anmerkungen: Bürgergeld bleibt Hartz IV. Hartz IV ist erst dann abgeschafft, wenn die Sanktionen abgeschafft wurden. Alles andere ist Etikettenschwindel.
- Nicht enthalten ist die Frage der Höhe der Regelbedarfe, diese müssen aus 1000 Gründen deutlich erhöht werden, für alle Leistungsbeziehenden. Besonders aber für die Menschen, die auf lange Sicht auf SGB II-/SGB XII- und AsylbLG-Leistungen angewiesen sind.
- 500.000 Haushalte bekommen alleine im SGB II nicht die vollen KdU, hier muss sich deutlich etwas ändern.
- Die Energiekosten gehen durch die Decke, diese müssen aus den Regelbedarfen rausgenommen und den KdU zugeordnet werden.
- Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt muss wirklich im Mittelpunkt stehen und nicht die Erfüllung von „Integrationsquoten“ der Jobcenter und das Bedienen von Beschäftigungsträgern.
- Unter Achtung der Würde eines jeden Einzelnen fällt mir ein, das die Grundsätze des „Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis“ in Kombination der „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion eingeführt werden könnte.
- Dann sind X Änderungen im SGB XII nötig: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.
- Geplant ist ein „Neustart der Familienförderung und Kindergrundsicherung“. Dies ist gewiss erfreulich, hier wäre auf jeden Fall wünschenswert, dass das Kindergeld der Förderung der Familie zugutekommt und nicht im Sozialleistungsbezug wieder angerechnet wird.
- Die Ausbildungsförderungssysteme und das BAföG sollen reformiert werden, auch ein gutes Vorhaben, der erste Schritt sollte sein, deutliche Änderungen an den Anspruchsvorraussetzungen und eine deutliche Erhöhung vorzunehmen.
Das sind ein paar spontan rausgegriffene notwendige Änderungen. Hier hat die Ampelkoalition einiges zu tun, um ihre Versprechungen aus dem Sondierungspapier umzusetzen.
Der Pari reagiert hat seiner ersten Bedenken geäußert und seine große Sorge zum Sondierungspapier formuliert, mehr dazu: https://t1p.de/0tn2
Quelle: https://harald-thome.de/ Bildbearbeitung: mystipendium.de/L.N