Tacheles e.V. legt einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor, der Änderungsvorschläge in zentralen Bereichen des SGB II und angrenzender Rechtsbereiche formuliert.
„Im November 2012 hatte die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hat die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts“ im SGB II beschlossen. Nach dem die Vorschläge von Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge eingeholt waren hat die Arbeitsgruppe im Juni 2013 unter der Bezeichnung „AG Rechtsvereinfachung im SGB II“ ihre Tätigkeit aufgenommen. In drei Workshops wurde bereits ein Großteil der Vorschläge auf den verschiedenen Fachebenen diskutiert und bewertet.
Die Bundesregierung hat nun die Änderungen im Rahmen des 9. SGB-II-Änderungsgesetzes mit dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf wurde am 3. Februar 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet, soll am 18.03.2016 erstmals im Bundesrat beraten und am 14.04.2016 in erster Lesung dem Bundestag vorgelegt werden.
Nach der derzeitigen Planung soll das Gesetz am 09.06.2016 im Zuge der zweiten und dritten Lesung beschlossen und am 08.07.2016 dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. In Kraft treten sollen die SGB-II-Änderungen nach dem Willen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum 01.08.2016.
Wie so oft wird hier wieder das Zauberwort „Entbürokratisierung“ bemüht, um weitere Einschnitte in die Hartz IV Gesetzgebung vorzunehmen, aber in Wahrheit ist es in weiten Teilen ein SGB II -Verschärfungsgesetz. An vielen Stellen wird deutlich, dass die Bundessozialgerichts–Rechtsprechung ausgehebelt werden soll, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen nicht umgesetzt und in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für Hartz-IV-Bezieher als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden. Es handelt sich um ein Gesetz, mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von Menschen, die dem SGB II unterliegen, weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.
Nun legt Tacheles e.V. einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor, der zahlreiche Änderungsvorschläge in zentralen Bereichen des SGB II und angrenzender Rechtsbereiche formuliert.
Mit diesem Papier möchte der Verein Tacheles die Diskussion fortführen und vertiefen sowie die aus Sicht von Leistungsbeziehenden zentralen und notwendigen Änderungsbedarfe beim Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Gewährungspraxis durch die Jobcenter in die politische Debatte einbringen.
Der Verein wünscht sich, dass diese Forderungen von Erwerbslosengruppen und -verbänden, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialpolitischen Akteuren aufgriffen und öffentlich diskutiert werden und dass diese Meinung von den Bundestagsabgeordneten und den verantwortlichen Landespolitikern, die über das Gesetz beschließen müssen, zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Die Forderungen sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil behandelt gesetzliche Veränderungen im Bereich des Leistungsrechts (v.a. im SGB II).
Der zweite Teil ist eine Konkretisierung von selbstverständlichen Umgangsformen und -regeln, die im „Hartz-IV-Alltag“ aber leider keine Selbstverständlichkeit darstellen und deren Fehlen damit einen Teil der alltäglichen Entrechtung von Leistungsberechtigten ausmacht”
Hier geht es zu Forderungskatalog:
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf
Forderungskatalog von Nadine Austermann, Frank Jäger und Harald Thomé, Tacheles e.V., Wuppertal, vom 13.02.2016
Bild: winboard. org