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IAB Studie: Zu viele Menschen sitzen dauerhaft in Hartz IV fest – viel gefordert, wenig gefördert

Als im Jahr 2005 das Arbeitslosengeld II eingeführt wurde, wurde das mit dem Slogan „Fördern und Fordern“ begleitet. Aus dem Slogan hat sich mittlerweile eine Drohungs- und Strafinstrument entwickelt, wobei das Fordern an erster Stelle liegt und unglaublich viele Menschen in Hartz-IV festsitzen.

Die neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt heraus, dass von den 6,2 Millionen Leistungsbeziehern bei der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung 2005 sich rund eine Million bis Dezember 2014 durchgehend in der Grundsicherung befand. 1,5 Millionen Menschen beendeten den Bezug innerhalb eines Jahres. Innerhalb von fünf Jahren ist dies vier Millionen gelungen.

Die Studie zeigt auch, dass langer Leistungsbezug nicht automatisch gleichzusetzen ist mit langer Arbeitslosigkeit, da rund 30 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher erwerbstätig sind. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren ca. 6,1 Mio. Personen, etwa 9,5 Prozent der Bevölkerung bis 65 Jahre im Leistungsbezug.Von 2005 bis Ende 2014 erhielten insgesamt 16,7 Mio. Personen zumindest zeitweilig Leistungen.

Die Studie zeigt erneut, dass das Hartz-IV gescheitert ist und wir einen kompletten Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik brauchen. IAB Studie: Zu viele Menschen sitzen dauerhaft in Hartz IV fest – viel gefordert, wenig gefördert weiterlesen

Rechtsver(einfachungs) -schärfungsgesetz tritt in Kraft – weitere Verschlechterungen für SGB II-Bezieher und -Berechtigte

hartz4_materialienDie gesetzlichen Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden am 01. August 2016 in Kraft treten. Das „Rechtsvereinfachungs- (Rechtsverschärfungs-)gesetz wird dann eine weitere Verschärfung gegen SGBII -Bezieher und Berechtigte bringen und mit der Ausweitung des Kostenersatzes eine zweite Sanktionsebene einführen.

Diese mittlerweile 75. Änderung des SGB II bildet den vorläufigen Höhepunkt der Verschlechterung der Betroffenen in der „HARTZ IV-Gesetzgebung“. Hervorzuheben ist z.B. die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft (KdU), Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf 4 Jahre.

Ohne die Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen der betroffenen Menschen und ihren Initiativen und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, hat der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem 9. SGB II-Änderungsgesetz zugestimmt.

Die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes war eher verhalten und beschränkte sich auf kosmetische Korrekturen.

Hier nun ein kurzer Überblick der neu verabschiedeten Regelungen von Harald Thome und Frieder Claus: Rechtsver(einfachungs) -schärfungsgesetz tritt in Kraft – weitere Verschlechterungen für SGB II-Bezieher und -Berechtigte weiterlesen

Eine Reform, die sich als Anleitung zur Auflösung einer Gesellschaft lesen lässt

hartz4_materialienImmer noch wissen zu wenig Menschen darüber Bescheid, was es heißt, auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II/HARTZ IV angewiesen zu sein.

Auch durch die herrschende öffentliche Meinung ist es für Viele selbstverständlich geworden, dass Menschen unter  der HARTZ IV- Gesetzgebung, nun schon über 10 Jahren zu leiden haben. Diesen Menschen wird ihre Lebensgrundlage entzogen, um Zwang auszuüben und um die besonders Benachteiligten, die über keine sonstigen Mittel verfügen, gefügig zu machen.

Doch jeder konnte sich darüber informieren, wie die Hartz-Reform insgesamt wohl unbestreitbar der schwerwiegendste Angriff auf den Sozialstaat und auf die Beschäftigten in der Geschichte der Bundesrepublik war und ist.

Für diejenigen, die dies nachholen wollen, hat Jascha Jaworski noch einmal seine Vortragsfolien überarbeitet und bietet nun die neue Version als Datei an. Die darin enthaltenen Informationen liefern eine nützliche Grundlage dafür, mit anderen, bislang skeptischen Menschen ins Gespräch zu kommen, um sie davon zu überzeugen, dass es einen grundlegenden sozialfortschrittlichen Wandel in diesem Land braucht und ein entscheidender Hebel dafür eben die Sozialgesetzgebung wäre. Eine Reform, die sich als Anleitung zur Auflösung einer Gesellschaft lesen lässt weiterlesen

Forderungskatalog von Tacheles e.V. mit Änderungsvorschlägen in zentralen Bereichen des SGB II

hartz4_materialienTacheles e.V. legt einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor, der Änderungsvorschläge in zentralen Bereichen des SGB II und angrenzender Rechtsbereiche formuliert.

„Im November 2012 hatte die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hat die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts“ im SGB II beschlossen. Nach dem die Vorschläge von Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge eingeholt waren hat die Arbeitsgruppe im Juni 2013 unter der Bezeichnung „AG Rechtsvereinfachung im SGB II“ ihre Tätigkeit aufgenommen. In drei Workshops wurde bereits ein Großteil der Vorschläge auf den verschiedenen Fachebenen diskutiert und bewertet.

Die Bundesregierung hat nun die Änderungen im Rahmen des 9. SGB-II-Änderungsgesetzes mit dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf wurde am 3. Februar 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet, soll am 18.03.2016 erstmals im Bundesrat beraten und am 14.04.2016 in erster Lesung dem Bundestag vorgelegt werden.

Nach der derzeitigen Planung soll das Gesetz am 09.06.2016 im Zuge der zweiten und dritten Lesung beschlossen und am 08.07.2016 dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. In Kraft treten sollen die SGB-II-Änderungen nach dem Willen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum 01.08.2016.

Wie so oft wird hier wieder das Zauberwort „Entbürokratisierung“ bemüht, um weitere Einschnitte in die Hartz IV Gesetzgebung vorzunehmen, aber in Wahrheit ist es in weiten Teilen ein SGB II -Verschärfungsgesetz. An vielen Stellen wird deutlich, dass die Bundessozialgerichts–Rechtsprechung ausgehebelt werden soll, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen nicht umgesetzt und in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für Hartz-IV-Bezieher als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden. Es handelt sich um ein Gesetz, mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von Menschen, die dem SGB II unterliegen, weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Nun legt Tacheles e.V. einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor, der zahlreiche Änderungsvorschläge in zentralen Bereichen des SGB II und angrenzender Rechtsbereiche formuliert. Forderungskatalog von Tacheles e.V. mit Änderungsvorschlägen in zentralen Bereichen des SGB II weiterlesen