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Rechtsver(einfachungs) -schärfungsgesetz tritt in Kraft – weitere Verschlechterungen für SGB II-Bezieher und -Berechtigte

hartz4_materialienDie gesetzlichen Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden am 01. August 2016 in Kraft treten. Das „Rechtsvereinfachungs- (Rechtsverschärfungs-)gesetz wird dann eine weitere Verschärfung gegen SGBII -Bezieher und Berechtigte bringen und mit der Ausweitung des Kostenersatzes eine zweite Sanktionsebene einführen.

Diese mittlerweile 75. Änderung des SGB II bildet den vorläufigen Höhepunkt der Verschlechterung der Betroffenen in der „HARTZ IV-Gesetzgebung“. Hervorzuheben ist z.B. die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft (KdU), Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf 4 Jahre.

Ohne die Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen der betroffenen Menschen und ihren Initiativen und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, hat der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 dem 9. SGB II-Änderungsgesetz zugestimmt.

Die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes war eher verhalten und beschränkte sich auf kosmetische Korrekturen.

Hier nun ein kurzer Überblick der neu verabschiedeten Regelungen von Harald Thome und Frieder Claus: Rechtsver(einfachungs) -schärfungsgesetz tritt in Kraft – weitere Verschlechterungen für SGB II-Bezieher und -Berechtigte weiterlesen