Ignoranz der Behörde: Der Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen

Von Initiative Adalet Solingen

Im März 2024 wurde in Solingen ein Haus in Brand gesetzt, in dem überwiegend migrantisierte Familien lebten. Vier Menschen kamen dabei ums Leben, viele weitere wurden schwer verletzt. Trotz zahlreicher Hinweise auf eine rechte Gesinnung – darunter Waffen, Hetz­gedichte, NS-Devotionalien und rassistische Chats – erkennen Polizei und Justiz bis heute kein rassistisches Motiv an. Die Ermittlungen blieben unvollständig, wichtige Beweise wurden übersehen oder ignoriert. Für die Betroffenen bedeutet das Urteil nicht nur den Verlust ihrer Angehörigen, sondern auch das Schweigen über den Hass, der hinter der Tat steht.

In den frühen Morgenstunden des 25. März 2024 verteilte der 39-jährige Deutsche Daniel S. mehrere Brandsätze im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Solinger Grünewalder Straße. Innerhalb weniger Minuten breitete sich das Feuer über das gesamte Treppenhaus aus. Jegliche Fluchtwege waren blockiert. Das Haus wurde – bis auf eine Person – von türkisch-bulgarischen Familien bewohnt.

Nur wenige Tage nach der Tat organisierten Aktivist*innen und Unterstützer*innen einen Trauermarsch durch Solingen. Fast 800 Menschen – größtenteils aus der türkisch-bulgarischen Community in Deutschland – nahmen teil. Sie trugen das Wort „Adalet“, türkisch für „Gerechtigkeit“, auf ihren Plakaten und T-Shirts. Doch bislang haben Polizei und Justiz wenig dazu beigetragen, diese Gerechtigkeit herzustellen.[1]

Am 8. April 2024, zwei Wochen nach dem Brandanschlag, wurde der Täter Daniel S. gefasst, nachdem er seinen Freund René S. mit einer Machete angegriffen hatte. Ein Tatzeuge gab bei der Polizei an, dass Daniel S. beim Angriff laut „Sieg Heil!“ gerufen habe.[2] Dies war ein erster Hinweis auf ein rechtes oder rechtsextremes Tatmotiv – der Zeuge wird jedoch nie vor Gericht vernommen werden. Zu Beginn der Ermittlungen wurde mehrfach betont, dass ergebnisoffen und auch in Richtung eines rassistischen Tatmotivs ermittelt werde. Die grausame Tat weckte, insbesondere in der migrantischen Bevölkerung, Erinnerungen an den rechtsextremen Solinger Brandanschlag von 1993, bei dem fünf Mädchen und Frauen in ihrem Zuhause ermordet wurden. Trotz des Wissens um die sensible Parallele und das öffentliche Interesse schienen sich die Behörden schnell sicher zu sein, dass kein rassistisches Tatmotiv vorlag. Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt gab der Presse bekannt, dass die Durchsuchungen bei Daniel S. „keine Erkenntnis auf ein Tatmotiv, auch nicht auf ein etwaig vorhandenes fremdenfeindliches Motiv, ergeben [habe].“[3] Doch erst ein Jahr später – im laufenden Prozess –  zeigte sich, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entsprach und bereits bei der Hausdurchsuchung des Täters, einen Tag nach der Verhaftung, viele Beweismittel gefunden worden waren, die auf eine rassistische bis rechtsextreme Gesinnung schließen ließen.

Rassistisches Hetzgedicht und rechtsextreme Memes

Im Keller des Hauses wurden zahlreiche Schusswaffen, Macheten und Messer, Benzinkanister und dutzende Tabakdosen gefunden, die mit Benzin gefüllt zu Brandsätzen umfunktioniert worden waren. Wie und über wen Daniel S. sich diese Waffen beschafft hatte, wurde im Laufe des Prozesses nicht ermittelt. Während bei einem früheren Tatverdächtigen, der kurzzeitig in Untersuchungshaft war, eine Umfeldermittlung durchgeführt wurde, blieb eine solche bei Daniel S. jedoch aus. In beiden Fällen gab es dafür keine Erklärung. Unklar ist auch, warum ein in dessen Garage hängendes rassistisches Hetzgedicht mit dem Titel „Lied eines Asylsuchenden“, das in mehreren Urteilen als Volksverhetzung eingestuft worden ist, von der Polizei weder erkannt noch als ein starkes Indiz für eine rassistische oder gar rechtsextreme Gesinnung gewertet wurde. Auch wurde es nicht den Akten beigefügt. Hätte nicht Seda Başay-Yıldız, Nebenklagevertreterin von Ayşe und Nihat K., die Fotos der Durchsuchung ausgewertet, wäre davon bis heute nichts bekannt geworden.

Ebenso unverständlich bleibt, warum in der Wohnung des Täters zahlreiche Datenträger beschlagnahmt, aber nicht ausgewertet wurden – obwohl dies bei einem mehrfachen Mord, weiteren Straftaten des Täters und einer möglichen politischen Motivation Standard sein müsste. Auch hier war es Başay-Yıldız, die das Gericht auffordern musste, die Festplatten zu sichten. Daraufhin wurden bei Nachermittlungen 166 rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Memes und Fotos von FC Köln-Ultras, die mit Pistole und in der rechtsextremen Subkultur beliebten Kleidung der Marke „Lonsdale“ posieren, gefunden.

Sammlung von NS-Devotionalien

Bei der Hausdurchsuchung des Täters fand die Polizei in einer Wohnung im zweiten Geschoss zahlreiche NS-Devotionalien, wie sich erst im laufenden Prozess herausstellt: Hitlers „Mein Kampf“, Tonaufnahmen seiner Reden, Hermann Görings „Werk und Mensch“, „Die besten Soldaten der Welt“ sowie „Die deutsche Wehrmacht aus der Sicht berühmter Ausländer“. Fotos der Hausdurchsuchungen legte die Polizei der Prozessakte nicht bei. Polizei, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten, die Funde seien irrelevant, da Daniel S. und nicht sein Vater angeklagt sei, dem das Haus gehört und dem die Wohnung im zweiten Wohngeschoss zugeschrieben wird.[4] Auffällig ist, dass, auch nach den „NSU“-Morden, nach Hanau und Halle, die Polizei bei rechter Gewalt keinen besonderen Ermittlungseifer an den Tag legte. Dabei bleiben viele Fragen offen: Warum fand sich dort eine Tabakdose jener Marke, aus der Daniel S. seine Brandsätze gebaut hatte? Warum wurde behauptet, die Wohnung sei unbewohnt gewesen, obwohl ein damals aktueller Kalender aus dem Jahr 2024, eine Zahnbürste und ein bezogenes Bett in der Wohnung vorhanden waren? Warum wurden Anträge von Başay-Yıldız abgelehnt, die Jobcenter-Akten einzusehen, um zu klären, für welche Wohnung Daniel S. Sozialleistungen erhielt? Und weshalb gibt es kein offizielles Durchsuchungsprotokoll – nur eine nachträgliche Rekonstruktion „aus der Erinnerung heraus“ über ein Jahr später?[5]

In der Google-Cloud von Daniel S. fanden sich weitere Hinweise auf eine rechte Gesinnung: Er besuchte rechte bis rechtsextreme Kanäle wie Compact und hörte wiederholt NS-Reden, Lieder und Gesänge, in denen „Ausländer raus“ gefordert wurde. Der Staatsschutz wertete dies entweder als „geschichtliches Interesse“ oder relativierte mit der Formulierung: „Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild.“[6] Warum galt dies bei Daniel S. angeblich als „geschichtliches Interesse“, während seinem Vater aufgrund der gefundenen und ihm zugeschriebenen NS-Devotionalien „eine tiefe innere Verbundenheit … mit dem rechten Gedankengut“ attestiert wurde?

Erst gegen Ende des Prozesses wurde öffentlich: Zu Beginn der Ermittlungen stufte die Polizei den Anschlag zunächst als „rechtsmotiviert“ ein – der Vermerk wurde jedoch handschriftlich gestrichen. In die Akte gelangte er lange nicht: Das Dokument sei zwar ausgedruckt und zu einer Besprechung der Mordkommission gebracht worden, dort aber „verloren“ gegangen. Erst über ein Jahr später erfuhren Gericht und Nebenklage durch eine Intervention des Innenministeriums unter Herbert Reul davon. Warum und auf wessen Anordnung die Streichung der rechten Tatmotivation geschah, bleibt ebenso unklar wie die Ablehnung eines Unterstützungsangebots aus dem Innenministerium durch das LKA.[7]

Rassistische Chats, Konflikte mit Migrant*innen und NS-Bezüge

In privaten Chats an seine Partnerin äußerte Daniel S. den Wunsch, dass sich „Ausländer“ an Silvester selbst „wegböllern“ sollten. Durch Nachforschungen von Başay-Yıldız kam im laufenden Prozess heraus: Am Abend des von Daniel S. organisierten Auszuges seiner Partnerin aus ihrer damaligen Wohnung in der Wuppertaler Normannenstraße, brach auch dort am 5. Januar 2022 ein Feuer aus. Die Bewohner*innen mussten mit Drehleitern gerettet werden. Das Gutachten eines Brandsachverständigen, das erst im Prozess 2025 in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass der Brand vorsätzlich gelegt wurde. Laut Zeugenaussage eines damaligen Nachbarn mit marokkanischer Migrationsgeschichte, hatte Daniel S. diesen zuvor über Monate belästigt, beschimpft und angegriffen. Dem Nachbarn wurde in dieser Zeit mehrmals eine benzinartige Flüssigkeit vor die Tür gekippt. Der spätere Brand wurde direkt neben seinem Kellereingang gelegt. In seiner Solinger Nachbarschaft geriet Daniel S. ebenfalls wiederholt mit zwei Nachbar*innen italienischer Herkunft in Konflikt. Eine ehemalige Nachbarin gab zudem vor Gericht an, Daniel S. habe im Garten NS-Musik gehört und ihr gesagt: „Mach‘ das so wie ich. Ich mache mir hier Musik aus der NS-Zeit an. Das hat früher im Dritten Reich funktioniert, das funktioniert auch heute …“.[8] Für das Gericht reichten all diese Hinweise nicht aus, um ein mögliches rassistisches oder rechtsextremes Motiv des Täters näher zu prüfen.

Nicht sehen, was man nicht sehen will

Daniel S. Partnerin Jessica B. wurde vom Staatsschutz als „politisch links“ eingestuft, weil sie Beiträge von BSW teilte und die einer SPD-Politikerin positiv kommentierte; angeblich ein Beleg dafür, dass eine Beziehung zwischen einer Linken und einem Rechten „nicht funktionieren könne“.[9] Nicht gesehen wurde, dass es sich bei dieser Politikerin um ihre Schwester handelte – und dass Jessica B. gleichzeitig Inhalte von pro-russischen, rechten, rechtsextremen und verschwörungsideologischen Kanälen teilte. Während des Prozesses rief sie in sozialen Medien zudem zur Teilnahme an einer Demonstration der rechten Organisation „Gemeinsam für Deutschland“ auf.[10]

Eine Nachbarin von Daniel S. und Jessica B. berichtete zudem von regelmäßigen Treffen in der Garage des Vaters von Daniel S. in der geteilten Hofschaft, bei denen abfällig über Menschen mit Migrationsgeschichte gesprochen wurde und ein Klima mit normalisiertem rechten Gedankengut herrschte. So gab Marcel L., ebenfalls Nachbar und Freund von Daniel S., der Nachbarin gegenüber preis, in der NPD gewesen und nun in der Identitären Bewegung aktiv zu sein. Jessica B. wiederum habe den Bruder von Daniel S. ihr gegenüber als „echten Nazi“ bezeichnet.[11]

All das spielte für Polizei und Justiz keine Rolle. Stattdessen wurde immer wieder betont, dass Daniel S. einen „internationalen Freundeskreis“ habe, weshalb er kein Rassist sein könne. Staatsanwalt Christopher Bona unterstellte Başay-Yıldız sowie kritischen Medien und der Zivilgesellschaft eine „große Verschwörungskampagne“, denn eine „fremdenfeindliche Gesinnung [sei] völlig fernliegend“.[12] Obwohl die Nachbarin von Daniel S. in der Nacht vor ihrer Gerichtaussage von Jessica B. und Marcel L.‘s Partnerin bedroht wurde, war Bona in seiner Befragung ausschließlich darum behüht, Informationen über mögliche Beeinflussung durch Unterstützer*innen der Überlebenden zu bekommen, während das Umfeld des Täters ihn nicht interessierte.[13] In seinem Abschlussplädoyer ging Bona dann sogar so weit, die menschenfeindliche Chat-Aussage von Daniel S., er wünsche sich, dass sich Ausländer an Silvester mit Böllern in die Luft sprengten, mit der öffentlichen Kritik an den Ermittlungs- und Verfahrensfehlern und Başay-Yıldız‘ Arbeit im Sinne ihrer Mandant*innen gleichzusetzen: „Die einen nutzen unflätige Worte, andere werfen Vertuschung vor.“[14]

Polizei ermittelt gegen Polizei

Ein Bericht der Staatsanwaltschaft Wuppertal an den Innenausschuss des Landtages führte dazu, dass die polizeiliche Arbeit in Wuppertal überprüft werden sollte. Mit der Prüfung wurde aus „Neutralitätsgründen“ die Polizei Hagen beauftragt. Doch wie neutral kann diese Überprüfung tatsächlich sein? Seit Jahren ermitteln die Polizeipräsidien Wuppertal und Hagen immer wieder gegeneinander – ohne dass jemals Konsequenzen folgten. In Wuppertal gab es in den vergangenen Jahren mehrere Todesfälle und Gewaltereignisse im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen: Am 1. November 2021 starb Georgios Ziantiotis unter ungeklärten Umständen im Polizeigewahrsam. Im Juni 2021 wurde Alexander (Familenname unbekannt) in seiner Wohnung erschossen – durch eine Maschinenpistole, abgefeuert durch die geschlossene Tür. Am 7. Dezember 2019 wurde Max M. erschossen, nachdem er Autos beschädigt hatte. Auch ein beinahe tödlicher Taser-Einsatz 2025 gegen einen gebrechlichen alten Mann wurde untersucht – ebenfalls durch die Polizei Hagen. Ein Messer, das den Einsatz rechtfertigen sollte, wurde nicht gefunden.

In keinem dieser Fälle hatte das Handeln der Polizei Wuppertal disziplinarische oder strafrechtliche Folgen. Die Polizei Hagen kam stets zu dem Schluss, dass ihre Wuppertaler Kolleg*innen „richtig gehandelt“ hätten. Eine beunruhigende Konstellation, zumal Recherchen des WDR zeigen: Der in Hagen zuständige Kriminaldirektor war zuvor viele Jahre in Wuppertal tätig, während der Leiter der Wuppertaler Kriminaldirektion lange in Hagen beschäftigt war.[15] Unter diesen Bedingungen erscheint eine wirklich unabhängige Untersuchung kaum möglich.

Zur politischen Dimension dieser Rechtsprechung

Das Gericht erkannte kein politisches oder rassistisches Motiv an. Für die Urteilsbegründung fehlten „hinreichende Beweise“ auf eine rechtsextreme Gesinnung. Ein tiefer Schlag für die Familien und Überlebenden: Monate des Zeugnisabgebens und Hoffens schienen plötzlich entwertet, weil das Gericht nicht nur die Tat, sondern auch die dahinterstehende Haltung – den Hass gegen Menschen, die anders aussehen oder leben – nicht benennen wollte. Stattdessen blieb der Anschlag in der öffentlichen Wahrnehmung ein tragisches Verbrechen, ein Einzelfall, losgelöst von der Kontinuität rechter Gewalt.

Der Brandanschlag steht nicht allein. Er reiht sich ein in eine Kette von Gewalttaten – von Duisburg 1984 über Mölln 1992, Solingen 1993 und 2021 bis zu den „NSU“-Morden und den Anschlägen in Halle, München und Hanau – und zeugt davon, wie oft Menschen, die in Deutschland zu Hause sind, dennoch nicht als dazugehörig betrachtet werden. Wiederholt erleben Betroffene, dass der rassistische Hintergrund ihrer Erfahrungen angezweifelt oder relativiert wird. Diese strukturelle Blindheit gegenüber rechter Gewalt zeigt sich in Ermittlungen, die in die Irre gehen, in einer Justiz, die ideologische Motive nur schwer erkennt oder gar benennt, und in einer Erinnerungskultur, die rassistische Kontinuitäten verdrängt statt anzuerkennen.

Für die Betroffenen war die Nicht-Anerkennung des politischen Motivs nicht nur eine juristische Frage, sondern eine erneute Verletzung. Das Urteil bestrafte zwar den Täter, aber es entkoppelte die Tat ihres gesellschaftlichen Kontextes. In einem Viertel, in dem das Wohnhaus der Ermordeten als „Ausländerhaus“ galt, blieben zentrale Beweggründe unerwähnt – aus einem gezielten Angriff wurde so ein bloßes Verbrechen, das zufällig geschah. Dieses Schweigen über das Warum trifft viele schwerer als das Strafmaß selbst. Die Folge ist ein wachsendes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen. Viele Überlebende hatten das Gefühl, der Staat wolle nicht sehen, was sie sehen, nicht hören, was sie sagen. Ein Riss entstand zwischen denen, die schützen sollen, und denen, die Schutz brauchen. Politisch wirkte die Nicht-Anerkennung lähmend: Der Anschlag wurde zum „Einzelfall“, ohne Debatte, Aufarbeitung oder sichtbare Konsequenzen. Und die Angst bleibt. Die Furcht, es könne wieder und wieder geschehen – ohne, dass jemand den Namen des Motivs nennt –, lastet weiter auf den Betroffenen. Die Nicht-Anerkennung der rassistischen Einstellungen und Motive von Daniel S. lässt die Erzählungen der Opfer ungehört verklingen, nimmt ihnen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen als Teil einer größeren Wahrheit über Rassismus und Kontinuität zu erzählen.

Vor dem Gerichtsgebäude standen nach dem Urteil Überlebende und Angehörige: Manche weinten, andere schwiegen. Eine Frau fasste es leise zusammen: „Wir haben verloren, nicht nur unsere Kinder, sondern auch die Wahrheit.“ Für die Betroffenen war der Anschlag mehr als Mord – er war ein Angriff auf ihr Leben, ihre Zugehörigkeit und ihre Würde. Solange das rassistische Motiv nicht anerkannt wird, bleibt dieser Angriff unvollständig benannt und damit unvollständig erinnert. Die Überlebenden und Angehörigen tragen nicht nur die Erinnerung an das Feuer, sondern auch an das Schweigen danach.

Schwere Versäumnisse von Polizei und Justiz

Die mangelhafte Aufklärung, das Ignorieren offensichtlicher Indizien und Belege und das fehlende Bewusstsein für ein rechtes Tatmotiv offenbaren strukturelle Probleme. Schon der frühere Brandanschlag von Daniel S. in Wuppertal 2022 hätte ein Warnsignal sein müssen. Die Ermittlungen blieben oberflächlich – die Akte umfasste kaum 20 Seiten, Betroffene wurden nicht vernommen, keine Spurensicherung durchgeführt, kein Brandgutachten erstellt. Nach einem Monat wurde das Verfahren eingestellt, angeblich war ein Kabelbrand Ursache des Feuers gewesen. Erst im Prozess 2025 stellte ein Gutachter fest, dass es sich um vorsätzliche Brandstiftung handelte. Hätten die Behörden damals sorgfältig gearbeitet, wäre Daniel S. verurteilt worden – und die Opfer von Solingen könnten heute leben.

Auch im Prozess wiederholten sich dieselben Muster: Keine konsequente Umfeldanalyse, kaum Zeug*innenbefragungen, Datenträger wurden nicht ausgewertet, rechtsextreme Inhalte als „geschichtliches Interesse“ abgetan. Fachwissen über Radikalisierungsprozesse und Täterprofile fehlte und wurde auch nicht durch externe Expert*innen vor Gericht eingeholt. Innenminister Herbert Reul erklärte am 15. Mai 2024: „Wenn auch nur der kleinste Verdacht einer politischen Motivation besteht, dann muss dem nachgegangen werden.“[16] Genau das ist nicht geschehen, und vieles ist noch offen. Die Hintergründe der Versäumnisse dieser Ermittlungen müssen jedoch vollständig aufgeklärt werden – unabhängig, transparent und öffentlich nachvollziehbar. Herbert Reul muss sein Versprechen einlösen, dass der Fall „hundertprozentig aufgeklärt werden [muss], und zwar beide Teile: die Motivlage und die Frage, ob irgendetwas nicht gut gelaufen ist – und wenn ja, warum.“[17]

Am Prozess gegen Daniel S. zeigt sich zudem, was passiert, wenn die bestehenden Institutionen nicht in der Lage sind, interne Ermittlungen auch gegen Kolleg*innen ergebnisoffen zu führen: Die Aufklärung der Hintergründe und personelle wie strukturelle Konsequenzen für die Zukunft bleiben auf der Strecke. Darüber hinaus sehen wir, was passiert, wenn es in Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz an Sensibilität im Umgang mit rechter Gewalt und ihren Opfern fehlt: Anstatt dass proaktiv auf Vorwürfe und Zweifel reagiert wird, waren die Behörden noch immer primär mit Schuldabwehr und Gesichtswahrung beschäftigt. Anzuerkennen, dass Menschen in diesem Land ein Recht darauf haben zu erfahren, was bei den Ermittlungen schiefgelaufen ist und aus welchen Gründen, kam ihnen nicht in den Sinn. So lange all diese Defizite bestehen, fordern wir unabhängige Kontroll- und Beschwerdestellen für Polizei und Justiz, deren Leitlinien und Standards zum Umgang mit rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt verbindlich und unter Beteiligung von Betroffenen und entsprechenden Fachstellen entwickelt werden.

Doch die Verantwortung darf nicht allein auf Institutionen abgewälzt werden. Es braucht eine politische Kultur, die rechte Gewalt nicht relativiert, sondern klar benennt – und eine Gesellschaft, die Rassismus nicht nur in Uniform, sondern in ihren eigenen Strukturen erkennt. Prävention bedeutet auch, Betroffene konsequent zu schützen, zivilgesellschaftliche Initiativen zu stärken und Räume zu schaffen, in denen Menschen über Diskriminierung sprechen können, ohne Repression oder Abwehr zu fürchten.

Bis dahin gilt es, wachsam zu sein und besonders genau hinzuschauen, wenn Wohnhäuser brennen, Ermittlungen und Prozesse öffentlich-kritisch zu begleiten und solidarisch an der Seite der Betroffenen zu stehen.

 

Anmerkungen:

[1]      Die Autor*innen haben den Prozess begleitet und umfassend unter https://adaletsolingen.org dokumentiert. Auf die entsprechenden Berichte wird im Folgenden Bezug genommen.

[2]      LT NRW Vorlage 18/2498 v. 29.4.2024.

[3]    www.youtube.com/watch?v=LSjJFJYNTEA&t=10s.

[4]    www.ardmediathek.de/video/monitor/brandanschlag-in-solingen-rechtsextremes-motiv-vertuscht/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtZmM0YjIwMz QtNDI5MS00ZTc1LThiZmQtM2E1N2JlMDRmZGRm.

[5]    https://adaletsolingen.org/2025/04/21/15-april-2025-sitzung-13.

[6]    Vgl. Abschlussplädoyer von Seda Başay-Yıldız am 30.7.2025.

[7]    Was weiß Herbert Reul?, taz.de v. 27.5.2025.

[8]    https://adaletsolingen.org/2025/07/26/25-juli-2025-sitzung-19.

[9]    https://adaletsolingen.org/2025/07/21/partnerin-des-taters-teilte-inhalte-aus-rechten-und-verschworungs-ideologischen-quellen.

[10]    Vgl. Hintergrundrecherchen zum Umfeld von Jessica B. und Daniel S.: https://adaletsolingen.org/hintergrund.

[11] https://adaletsolingen.org a.a.O. (Fn. 8).

[12]    https://adaletsolingen.org/2025/07/29/28-juli-2025-sitzung-20.

[13] https://adaletsolingen.org a.a.O. (Fn. 8).

[14] https://adaletsolingen.org a.a.O. (Fn. 12).

[15] Ermittlungspanne bei Brandanschlag: Strafverfolger nehmen Stellung, wdr.de v. 17.9.2025.

[16]    LT NRW Ausschussprotokoll 18/911 v. 15.5.2025, S. 47.

[17] Ebd., S. 49.

 

 

 

 

 

 

Quelle und weitere Infos: https://www.cilip.de

Bild: wdr