Bei der derzeitigen Diskussion um die Grundrente wird für viele Menschen erstmals das Ausmaß von Altersarmut deutlich. Dabei wird die Armut im Alter häufig daran gemessen, wie viele alte Menschen tatsächlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.
In dieser Betrachtung bleiben diejenigen Personen unberücksichtigt, denen Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – XII zustünde, die aber, sei es aus Unwissen, Scham oder einem anderen Grund diese nicht in Anspruch nehmen. Grundsicherung im Alter wird von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten – hochgerechnet sind das etwa 625.000 Privathaushalte – nicht in Anspruch genommen. Bei voller Inanspruchnahme würde das verfügbare Einkommen dieser Haushalte, die Grundsicherung aktuell nicht beziehen, aber beziehen könnten, um rund 30 Prozent steigen.
Ist die Grundsicherungsquote niedrig und gleichzeitig die Anzahl der älteren Menschen hoch, die Grundsicherungsleistungen nicht beanspruchen, ist die Altersvorsorgepolitik nur scheinbar erfolgreich. Das Gleiche gilt für die derzeit auf den Weg gebrachten Reformen zur Bekämpfung von Altersarmut. Wenn ein erheblicher Teil der für den Bezug von Grundsicherung berechtigten Menschen diese nicht in Anspruch nimmt, dann hat eine Ausweitung der Grundsicherungsleistung nur einen geringen Effekt auf deren finanzielle Lage. Verdeckte Altersarmut: rund 60 Prozent der Personen in Privathaushalten, denen die Grundsicherung zustünde, nehmen diese nicht in Anspruch weiterlesen →