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Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Deutschland 1,3 Milliarden Überstunden, 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt – Auf die Reform des Arbeitszeitgesetzes muss noch immer gewartet werden

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leisteten die Beschäftigten in Deutschland 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt und  gesetzliche Höchstarbeitszeiten blieben ebenso unbeachtet wie Mindestruhezeiten. Die Summe der im vergangenen Jahr geleisteten Überstunden entspricht umgerechnet 835.000 Vollzeitstellen. Auf jeden Beschäftigten entfielen 2023 durchschnittlich 31,6 Überstunden, davon 18,4 unbezahlt.

Diese Horrorzahlen konnten nur entstehen, weil Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz erst bei Kontrollen auffallen und diese werden bekanntlich kaum durchgeführt.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) und zuletzt auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Verpflichtung zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems festgestellt haben, hat sich auch die Bundesregierung bewegt und will den Unternehmen vorschreiben, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten, in der Regel noch am selben Tag, systematisch und elektronisch zu erfassen und aufzuzeichnen.

Bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Reform des Arbeitszeitgesetzes und anders als geplant, wird im ersten Halbjahr 2024 wohl nicht mehr mit dem Gesetz zu rechnen sein.

Es wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis der Betrug mit den Überstunden endlich aufhören könnte. Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Deutschland 1,3 Milliarden Überstunden, 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt – Auf die Reform des Arbeitszeitgesetzes muss noch immer gewartet werden weiterlesen

Nahles vergiftetes Geschenk für die Gewerkschaften – die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sollen überschritten werden

Als Andrea Nahles Anfang des Jahres das „Weißbuch Arbeiten 4.0“ öffentlichkeitswirksam vorstellte,  war zum ersten Mal „die probeweise Abschaffung des Acht-Stunden-Tages“ auf dem Tisch.

Nun 8 Monate später ist sie mit der Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ konkreter geworden. Den Unternehmen sollen dabei „Lern- und Experimentierräume“ gestellt werden, in denen experimentell die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden.

Die Gewerkschaften sollen dadurch geködert werden, dass Arbeitzeitgesetzesänderungen nur durch einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft oder mit einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geändert werden können. Die Gewerkschaften oder die Betriebsräte sollen selbst aktiv bei der Veränderung der fast 100-jahrigen Gültigkeit des Acht-Stunden-Tages Hand anlegen.

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