Vorbemerkung: Unter dem Gesichtspunkt von Einflüssen aus der Zeit des Faschismus werden im Folgenden die Leitsätze der Betriebsverfassung in den verschiedenen historischen Phasen miteinander verglichen und es wird unter diesem Gesichtspunkt auch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts von 1955 zum Streikrecht betrachtet.
Wer sich darauf beschränkt, dass Mitbestimmung und Streik dem Kapital immer schon ein Ärgernis waren und daher für die Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte im Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und die Einschränkungen des Streikrechts ab 1952 faschistische Einflüsse als Erklärung nicht herangezogen werden müssen, übersieht, dass der Faschismus eine besonders brutale Herrschaft des Kapitals war[4], und übersieht die besondere historische Situation der Restaurationszeit unter Adenauer, in der die Weichen für die noch heute geltenden Einschränkungen des Streikrechts gestellt wurden.
Der Kampf für mehr Rechte im Betrieb und ein umfassendes Streikrecht ist in Deutschland immer auch ein antifaschistisches Programm unter der Losung “Nie wieder!” Faschistische Einflüsse in Betriebsverfassung und Streikrecht weiterlesen