Nach jahrelangem Hin- und Her war es nach dem dritten Anlauf so weit: Zum Jahresbeginn 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Langjährige Rentenversicherte mit geringem Einkommen sollen automatisch einen monatlichen Zuschlag auf ihre Altersrente erhalten. In der Bundesregierung hatte man sich darauf geeinigt, dass die Bewilligung der Grundrente von einer Einkommensprüfung abhängig gemacht wird, wobei Rentenversicherung und Finanzverwaltung zusammenarbeiten sollen. Die Rentenversicherung ist mit der Aufgabe allein gelassen worden und bisher ist noch kein Cent an die alten Menschen geflossen, weil langwierig geprüft werden muss, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Eine Mammutaufgabe, bei rund 26 Millionen Menschen im Altersrentenbezug.
Mit ersten Aus- und Nachzahlungen ist erst in diesen Tagen zu rechnen. Die Rentenversicherung beginnt mit den Menschen, die im Juli 2021 neu in Rente gehen. Dann kommen die 1,7 Millionen Rentner an die Reihe, die auch Empfänger von Sozialleistungen, wie Grundsicherung oder Wohngeld sind. Als dritte Gruppe folgen die ältesten Rentenbezieher, die schon vor 1992 eine Rente bekommen haben. Bis Ende 2022 sollen alle Prüfungen abgeschlossen sein.
Der lange Vorlauf liegt an dem komplizierten Datentransfer zwischen der Deutschen Rentenversicherung, den Finanz- und Sozialbehörden, der erst einmal aufgebaut werden musste, um die Zuschläge berechnen zu können. Bei der Berechnung der Grundrente ist das zu versteuernde Einkommen maßgeblich. Nebentätigkeiten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können dazu führen, dass weniger Grundrente gezahlt wird. Der Datentransfer läuft automatisch, allerdings übermitteln die Finanzbehörden die Daten mit zweijähriger Verzögerung. Die ersten Aus- und Nachzahlungen der Grundrente laufen an – sie dient dem weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors weiterlesen →