Bundesweit fahren die Jobcenter eine Kampagne, in denen sie sich als Jobmotoren feiern, so auch das Jobcenter in Dortmund. Dort hat man öffentlichkeitswirksam unter der Überschrift „Zukunft Macher Dortmund“ das Ziel erreicht „1.000 Jobs für Dortmunderinnen und Dortmunder schaffen“, konkret „über 1.000 vermittelte Personen sind aktuell in Beschäftigung über das Teilhabechancengesetz“. Parallel dazu werden die Unternehmen aufgerufen, sich als „Chancengeber und Möglichmacher“ zu sehen und bei „aktuellem Personalbedarf mitzumachen“ bei der „Vermittlung von Langzeitarbeitslosen – die trotz Corona weiterläuft“.
Da es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme nach dem Teilhabechancengesetz handelt, sind die Menschen während der gesamten Laufzeit von maximal fünf Jahren nicht nur ihren Unternehmen, sondern auch der „Betreuung“ durch das Jobcenter unterworfen und stehen unter deren Knute, Sanktionen inklusive. Mit der Maßnahme begründet sich kein Arbeitsverhältnis und Verstöße gegen Arbeitsrechte und Arbeitsschutz sind vorprogrammiert. Die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit wird ebenfalls berührt, wenn die Menschen gezwungen werden, jede Arbeit, Beschäftigung oder Maßnahme anzunehmen. Jobcenter brüsten sich mit hohen Zahlen bei der Vermittlung und Arbeitsaufnahme von langzeitarbeitslosen Menschen – unterschlagen dabei aber Wesentliches weiterlesen