Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern Verschwendung von Steuermitteln im großen Stil vor – auch in Dortmund eine gängige Praxis

UnbenanntDiesmal schien der Bundesrechnungshof (BRH) richtig sauer zu sein.

In seiner 35 Seiten starken Abschlussmitteilung an das Bundesarbeitsministerium schreibt er, dass es den Jobcentern in den meisten Fällen nicht gelungen sei ,,mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Rund drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Arbeitsplatz bei gemeinnützigen Arbeitgebern oder Einrichtungen erhalten, die die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. In mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle handelte es sich um befristete Arbeitsverträge, die in der Regel mit der Förderung auslaufen und die Beschäftigten wieder erwerbslos werden.

Durch die Blume gesprochen wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor, weil es in einigen Jobcentern die Möglichkeit gab, zusätzlich für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel einzubringen. In fast zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber die zusätzliche staatliche Einnahmequelle und nur ein Jobcenter rechnete dies korrekt auf die eigene Förderung an. In der Praxis kam dabei heraus, dass die Unternehmen doppelt kassierten, weil ihnen die Jobcenter aus Bundes- und Landesmitteln sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten erstatteten.

Schon im Herbst 2015 hatte der Bundesrechnungshof in einem internen Prüfungsbericht die Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Zeitarbeitsfirmen als ungerechtfertigt gerügt. Die Prüfer hielten damals die sogenannten Eingliederungszuschüsse für „nicht rechtmäßig“, weil Leiharbeiter eingesetzt wurden, die von den Lohnzuschüssen gar nicht profitierten. Begünstigt wurden nur die Zeitarbeitsfirmen selbst.

Die Lohnkostenzuschüsse sollen nach den Richtlinien der BA die sogenannte Minderleistung zwischen einer geförderten Person, die am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar ist und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen.

Die Rechnungsprüfer hatten drei große Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 7.000 Förderanträgen geprüft und gehen davon aus, dass die Unternehmen, die Leiharbeiter einsetzen, diese anlernen und ihnen fehlende Fachkenntnisse vermitteln müssen. Diese Unternehmen haben deshalb einen gewissen Aufwand für die Behebung der „Minderleistung“. Trotzdem kassierten aber die Verleihunternehmen selbst den Lohnkostenzuschuss, ohne einen entsprechenden Aufwand nachweisen zu können.

Ende des Jahres 2015 hat der Rechnungshof die Förderung von Arbeitsverhältnissen langzeitarbeitsloser Menschen erneut kritisiert. Er merkt an, dass die Jobcenter es nicht schaffen, Erwerbslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Rund drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Arbeitsplatz bei gemeinnützigen Arbeitgebern oder Einrichtungen erhalten, die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, kritisieren die Rechnungsprüfer. Dabei soll es sich in mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle um befristete Arbeitsverträge handeln, die in der Regel dann enden, wenn die Förderung ausläuft und die Beschäftigten wieder erwerbslos werden.

In nur vier Prozent der Fälle sei es überhaupt gelungen, die Arbeitnehmer nach der Förderzeit „in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“.

Indirekt wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar eine Verschwendung von Steuermitteln vor. So gab es in einigen Jobcentern die Möglichkeit, für die Einstellung von langzeitarbeitslosen Personen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel abzurufen. In knapp zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber diese zusätzliche staatliche Geldquelle. Doch nur ein Jobcenter rechnete dies korrekterweise auf die eigene Förderung an. Die Unternehmen kassierten für ihre Beschäftigten also doppelt. Dazu heißt es in dem Bericht: „Zwei Jobcenter erstatteten den Arbeitgebern aus Bundes- und Landesmitteln im Ergebnis sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten.“

Weitere schwere Versäumnisse werden von den Rechnungsprüfern beanstandet:

  • Bei fast jedem vierten geprüften Fall fehlte die Voraussetzung, um überhaupt Geld zuschießen zu können, weil z.B. die Person nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen arbeitslos war und nicht mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse, wie ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Probleme oder fehlende Schul- oder berufliche Qualifikationen, nachzuweisen waren.
  • Der Bericht kritisiert auch die Betreuung der geförderten Beschäftigten. Die Jobcenter hätten in mehr als zwei Drittel der Fälle während der sechsmonatigen Aktivierungsphase keine oder maximal zwei qualifizierte Beratungsgespräche mit den Leistungsberechtigten geführt. Danach habe es meist keine Beratungsgespräche mehr gegeben.
  • Außerdem sei es sehr fragwürdig, dass die Jobcenter in 85 Prozent der untersuchten 370 Fälle stets den vollen Zuschuss von 75 Prozent gewährten, obwohl die Geförderten „zuvor mit einem anderen Förderinstrument zum Teil beim selben Arbeitgeber oder für dieselbe Tätigkeit beschäftigt waren und entsprechende Vorkenntnisse hatten“. Bei einem Jobcenter hieß es dazu, dass man seitens des Anstellungsträgers bzw. der Unternehmen nur ins Geschäft kommt und langzeitarbeitslose Menschen einstellt, wenn die Höchstförderung gezahlt wird.

Das alles scheint nur die Spitze eines skandalösen Eisberges zu sein, bei dem ein seit Jahren eingespieltes Verfahren von Geben und Nehmen bei Lohnkostenzuschüsse mit immer den gleichen gemeinnützigen und privaten Unternehmen und der Arbeitsverwaltung stattfindet.

Ein lukratives Geschäft.

Bis zu 75 Prozent vom Entgelt für maximal 24 Monate für die Beschäftigten können so die Unternehmen erhalten. 2014 gab die Bundesagentur für Arbeit dafür nach eigenen Angaben etwa 95 Millionen Euro aus. Recht üppig bei etwas mehr als 9.000 langzeitarbeitslose Menschen, die so, zumindest für ein paar Monate, den Sprung auf den Arbeitsmarkt schafften.

Die Förderlandschaft am Beispiel Dortmunds bestätigt den BRH

In den vergangenen Jahren wurden ganze Förderketten geschmiedet und Unsummen in Aktivitäten wie z.B.

  • Arbeitsgelegenheiten (AGH),
  • Bürgerarbeit
  • Jobperspektiven
  • DOGELA
  • besondere Förderung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden und Ältere, Migranten,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FdW),
  • Minijobprojekt

und die finanzielle Beteiligung an Integrationsbetrieben gesteckt.

Für die Arbeitgeber/Maßnahmeträger sind besonders attraktiv die Programme wie z.B.

  • Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB – Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für maximal 24 Monate)
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV – Zuschuss zwischen 50 -75 Prozent des Arbeitsentgeltes, bei schwerbehinderten Menschen bis 100 Prozent, Dauer 12 Monate, Verlängerung möglich)
  • Eingliederungszuschüsse (EGZ – hier kann der monatliche Zuschuss für den Arbeitgeber bis zu 50 Prozent des Entgelts betragen und bis zu 12 Monaten gezahlt werden)
  • Einstiegsgeld (ESG – 75 Prozent des Regelsatzes nach § 20 SGB II mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung max. 6 Monate)

und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG – Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme und Weiterleistung von Arbeitslosengeld).

Trotz diesem hohen Einsatz ist die Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund in den letzten 5 Jahren um 2.000 Personen angestiegen.

Vielleicht hat diese Tatsache auch etwas damit zu tun, wie es in der Praxis abläuft, wobei viele langzeitarbeitslose Menschen systematisch vom 1. Arbeitsmarkt ferngehalten werden.  

„Koop-kurenz“ und Kooperationsvereinbarung

Damit alles so weiter gehen kann wie bisher, haben sich die Maßnahme- und Anstellungsträger zusammengeschlossen. Der größte Zusammenschluss ist derzeit die Interessensgemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB). Die Mitglieder der Gemeinschaft haben vereinbart, dass sie sich der „ Koop-kurrenz“, (bezeichnet die Dualität von Konkurrenz und Kooperation auf Märkten) in einer für alle Mitgliedsorganisationen zufriedenstellenden Weise widmen und sich schon in der Planungsphase bei neuen Maßnahmen der Arbeitsverwaltung abstimmen.

Ein recht geschlossenes System also auf der Fördermittelnehmerseite.

Damit das alles so bleibt, haben Jobcenter, Agentur für Arbeit und die Wohlfahrtsverbände in Dortmund im Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit getroffen. Die beteiligten Wohlfahrtsverbände sind: Der Paritätische, die Caritas Dortmund, die AWO, die jüdische Kultusgemeinde Dortmund, das Rote Kreuz und die Diakonie.

Die Kooperationsvereinbarung manifestiert die seit Jahren gute Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit und Freien Wohlfahrtsverbänden. Die Wohlfahrtsverbände sind sowohl als große Arbeitgeber, als auch durch ihre Beratungs- und Fördermöglichkeiten wesentliche Kooperationspartner beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ sagt der Geschäftsführer des Jobcenters Dortmund. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dortmund betont: „Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wird nur Fortschritte machen, wenn wir uns in Dortmund mit vereinten Kräften engagieren. Dazu zählen insbesondere Arbeitgeber, die bereit sind, diesen Menschen ohne Vorbehalte eine Perspektive geben. Die Wohlfahrtsverbände setzen hier ein wichtiges Zeichen.“

Wen wundert es da, dass niemand so recht etwas an der bisherigen Förderpraxis ändern möchte und froh ist, dass diese Beschäftigten nicht auf den 1. Arbeitsmarkt abwandern können, da dort schlicht die Arbeitsplätze fehlen. Die Vereinbarung gewährleistet den Beteiligten, dass alles in Zukunft noch besser flutscht.

Beispiele für die Auswüchse der Förderungspraxis

  • Es gibt Menschen in Dortmund, die seit Jahren immer noch unter besonderen „Vermittlungshemmnissen“ leiden. Sie haben seit 7 – 8 Jahren immer die gleiche Beschäftigung beim gleichen Maßnahme- bzw. Anstellungsträger. Sie haben auch alle Programme durchlaufen, wie z.B. die AGH/1Euro-Jobs, über AGH-Entgeltvariante, DOGELA und Jobperspektive und sind letztlich in der Öffentlich Geförderten Beschäftigung z.B. (FAV) gelandet. Flankierend wurden sie über den § 16 SGB 2 entschuldet. Vom ersten Arbeitsmarkt werden sie immer noch strikt ferngehalten, auch weil sie für die Maßnahmeträger gut eingearbeitete, vollwertige Arbeitnehmer sind.
  • Der Einsatz der „Programmkräfte“ hat dazu geführt, dass der Maßnahme- bzw. Anstellungsträger Dienstleistungen für sich selbst nicht mehr bei Fremdfirmen mit tarifgerechten Entgelt einkaufen muss, sondern z.B. die Reinigungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die „Programmkräfte“ erledigen lässt.
  • Diese Menschen werden dann noch in privaten Haushalten eingesetzt, die dann für eine Stunde Reinigungsarbeit 17,00 Euro zuzüglich Fahrtkosten, wie bei der AWO üblich, an den Maßnahme- bzw. Anstellungsträger zahlen müssen.
  • Bei einigen Maßnahmen werden monatlich pro Teilnehmer bis zu 500 Euro „Regiekosten“ an die Maßnahme- bzw. Anstellungsträger gezahlt. Wer dann diese Summe pro Träger und Teilnehmer zusammenrechnet und dann noch schaut, wie viele „Regisseure“ in Wirklichkeit tätig sind, sieht, wie lukrative diese Förderketten sind.
  • Da wundert es nicht, dass es, wie in anderen Städten schon geschehen, es den Beschäftigten der Arbeitsverwaltung in den Fingern juckt, sie selbst Maßnahmeträger werden und ihre Kontakte und ihr know how nutzen können.
  • Wenn die Zusätzlichkeit nach den etwas verschärften Kriterien nicht gegeben ist, müssen „Projektbezüge“ hergestellt werden. Dann kann auch z.B. eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für alle Gewerbe, die im Aktionsraum liegen, vom Einzelhandelsverband bereitgestellt und der Arbeitsverwaltung vorgelegt werden.
  • In Läden in denen Ware verkauft wird, kann eine Erklärung abgegeben wird, dass nur an Bedürftige verkauft wird oder für eine Zeit lang werden Waren nicht mehr verkauft, sondern gegen eine Spende ausgegeben.
  • Wenn einige geförderte Maßnahmen nicht anlaufen, kann man immer noch auf die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) umschalten (Förderung durchschnittlich 65 Prozent).
  • Wenn es eng wird und alles nicht mehr gegenüber der Arbeitsverwaltung beeinflussbar ist, kann die Rettung dann eine Umwandlung des Ganzen in einen Integrationsbetrieb sein. Dass dieser Tipp nicht immer gut ist, wurde deutlich, als am 01.08.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonischen Integrationsbetriebe Dortmund-Bochum-Lünen gGmbH eröffnet (AZ: 255 IN 45/14). 34 Menschen, davon über die Hälfte mit Beeinträchtigungen, die in den „CAP-Märkten“ gearbeitet hatten, mussten entlassen werden. Die Folge von Missmanagement und vor allem mangelhafter Kontrolle der eigenen Aufsichtsgremien und öffentlicher Mittelgeber.
  • Einer jungen Frau wurde zur Arbeitsaufnahme noch kurz vor ihrem Insolvenzverfahren ein Kredit für die Anschaffung eines KFZ durch das Jobcenter gewährt, der Arbeitsplatz selbst wurde mit 75 Prozent Lohnkostenzuschuss gesponsert und der Arbeitgeber bestand frech auf deren KFZ, weil die Frau als Vertreterin für Medizintechnik Arztpraxen anfahren musste – so etwas geben die Richtlinien für die freie Förderung her. Das Arbeitsverhältnis wurde nach 3 ½ Monaten beendet.

 

Und was sagt die BA zur Kritik der Rechnungsprüfer?

Sie will nun genau prüfen, „wie sie die Förderpraxis durch intensivere Schulungen der Beschäftigten und eine intensivere Fachaufsicht verbessern kann“. Die eigenen Beschäftigten in der Agentur sind also die Übeltäter.

Um den schludrigen Umgang mit Fördermitteln zu beenden, muss aber mehr passieren. Die Jobcenter sind vollkommen unterfinanziert und es müssen mehr Mittel für Maßnahmen und Personal zur Verfügung stehen. Zu wenig Personal, zu viel Vermittlungsdruck und eine extrem hohe Arbeitsbelastung beim „Fördern und Fordern“ dürften zu den Hauptursachen für die bescheinigten Mängel gehören.

Vor 14 Jahren wurde die BA umgebaut, sie sollte näher mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen.

Die Auswirkungen kann man heute gut erkennen.

Damals hat die rot-grüne Regierung die Arbeitsmarktpolitik irgendwelchen Verbands- und Wohlfahrtsfunktionären überlassen. Diesen Leuten, die ohne demokratischer Legitimation und Fachwissen mit darüber mit entscheiden, wer das Recht auf Arbeit in Anspruch nehmen kann, wer erwerbslos bleibt oder nach temporärer Beschäftigung es wieder wird, ob eine Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit für ihn vorhanden ist oder eben nicht.

Die Gewerkschaften müssen dafür sorgen, dass Beschäftigung oder Erwerbslosigkeit jedes einzelnen Menschen zur Frage der politische Alltagspraxis der Parteien wird, vor allem der Parteien die sich auf die Arbeiterbewegung berufen.

Es ist an der Zeit, dass die Arbeitsmarktpolitik wieder in die Hände der politischen Parteien und der betroffenen Menschen fällt.

Die Kungelei von Arbeitsverwaltung und den sogenannten Beschäftigungsträgern in den Hinterzimmern muss aufhören. Auch weil gerade diese „gemeinnützigen“ Betriebe in der Regel sich überhaupt nicht an Tarifverträge halten, nicht das Betriebsverfassungsgesetz anwenden, keine Mitbestimmung der Beschäftigten zulassen, sondern die Arbeitnehmerrechte mit Füßen treten.

 

Quelle: WAZ; Süddeutsche, Bundesrechnungshof

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