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Jobcenter brüsten sich mit hohen Zahlen bei der Vermittlung und Arbeitsaufnahme von langzeitarbeitslosen Menschen – unterschlagen dabei aber Wesentliches

Bundesweit fahren die Jobcenter eine Kampagne, in denen sie sich als Jobmotoren feiern, so auch das Jobcenter in Dortmund. Dort hat man öffentlichkeitswirksam unter der Überschrift „Zukunft Macher Dortmund“ das Ziel erreicht „1.000 Jobs für Dortmunderinnen und Dortmunder schaffen“, konkret „über 1.000 vermittelte Personen sind aktuell in Beschäftigung über das Teilhabechancengesetz“. Parallel dazu werden die Unternehmen aufgerufen, sich als „Chancengeber und Möglichmacher“ zu sehen und bei „aktuellem Personalbedarf mitzumachen“ bei der „Vermittlung von Langzeitarbeitslosen – die trotz Corona weiterläuft“.

Da es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme nach dem Teilhabechancengesetz handelt, sind die Menschen während der gesamten Laufzeit von maximal fünf Jahren nicht nur ihren Unternehmen, sondern auch der „Betreuung“ durch das Jobcenter unterworfen und stehen unter deren Knute, Sanktionen inklusive. Mit der Maßnahme begründet sich kein Arbeitsverhältnis und Verstöße gegen Arbeitsrechte und Arbeitsschutz sind vorprogrammiert. Die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit wird ebenfalls berührt, wenn die Menschen gezwungen werden, jede Arbeit, Beschäftigung oder Maßnahme anzunehmen. Jobcenter brüsten sich mit hohen Zahlen bei der Vermittlung und Arbeitsaufnahme von langzeitarbeitslosen Menschen – unterschlagen dabei aber Wesentliches weiterlesen

Bundesrechnungshof kritisiert erneut die Jobcenter: hoher finanzieller Aufwand mit wenig Wirkung

Mittlerweile platzt dem Bundesrechnungshof der Kragen.

Schon im Herbst 2015 hatte der Bundesrechnungshof in einem internen Prüfungsbericht die Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Zeitarbeitsfirmen als ungerechtfertigt gerügt.

Einige Monate später im Frühjahr 2016 schrieb er in seiner Abschlussmitteilung an das Bundesarbeitsministerium, dass es den Jobcentern in den meisten Fällen nicht gelungen sei ,,mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Rund drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Arbeitsplatz bei gemeinnützigen Arbeitgebern oder Einrichtungen erhalten, die die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. In mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle handelte es sich um befristete Arbeitsverträge, die in der Regel mit der Förderung auslaufen und die Beschäftigten wieder erwerbslos werden.

Durch die Blume gesprochen wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor, weil es in einigen Jobcentern die Möglichkeit gab, zusätzlich für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel einzubringen. In fast zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber die zusätzliche staatliche Einnahmequelle und nur ein Jobcenter rechnete dies korrekt auf die eigene Förderung an. In der Praxis kam dabei heraus, dass die Unternehmen doppelt kassierten, weil ihnen die Jobcenter aus Bundes- und Landesmitteln sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten erstatteten.

Mitte November 2016 kritisiert der Bundesrechnungshof, die „mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten seien oft nutzlos“. Er macht die Jobcenter dafür verantwortlich, dass diese Mängel ein wesentlicher Grund dafür sind, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben. Bundesrechnungshof kritisiert erneut die Jobcenter: hoher finanzieller Aufwand mit wenig Wirkung weiterlesen

Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern Verschwendung von Steuermitteln im großen Stil vor – auch in Dortmund eine gängige Praxis

UnbenanntDiesmal schien der Bundesrechnungshof (BRH) richtig sauer zu sein.

In seiner 35 Seiten starken Abschlussmitteilung an das Bundesarbeitsministerium schreibt er, dass es den Jobcentern in den meisten Fällen nicht gelungen sei ,,mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Rund drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Arbeitsplatz bei gemeinnützigen Arbeitgebern oder Einrichtungen erhalten, die die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. In mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle handelte es sich um befristete Arbeitsverträge, die in der Regel mit der Förderung auslaufen und die Beschäftigten wieder erwerbslos werden.

Durch die Blume gesprochen wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor, weil es in einigen Jobcentern die Möglichkeit gab, zusätzlich für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel einzubringen. In fast zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber die zusätzliche staatliche Einnahmequelle und nur ein Jobcenter rechnete dies korrekt auf die eigene Förderung an. In der Praxis kam dabei heraus, dass die Unternehmen doppelt kassierten, weil ihnen die Jobcenter aus Bundes- und Landesmitteln sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten erstatteten. Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern Verschwendung von Steuermitteln im großen Stil vor – auch in Dortmund eine gängige Praxis weiterlesen

Jobcenter treiben Erwerbslose in die Armut – die Jobcenter-Darlehens-Falle

Rentnerin 2Niemand weiß genau, wie viele Menschen wegen Rückzahlungen an die Jobcenter unter dem Existenzminimum leben müssen. Sicher ist aber, dass in den vergangen sieben Jahren die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die Jobcenter-Kredite aufnahmen auf fast 19.000 Personen angestiegen ist. Die Höhe der Schulden stieg ebenfalls im Durchschnitt von 216 auf 365 Euro pro Personen an. Immer mehr auf Hartz-IV angewiesene Menschen können ihre alltäglichen Ausgaben nicht mit dem Regelsatz bestreiten und müssen daher ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen. Im vergangenen Jahr wurden dazu jeden Monat 6,8 Millionen Euro verliehen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits fünf Stützpunkte in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel geschaffen, in denen sich Mitarbeiter auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren. Das soll nun noch effektiver werden. Ein neues „Fachkonzept Inkasso“ soll in Zukunft einen „besseren Einziehungserfolg“ erreichen. Von 2015 bis 2020 verspricht sich die Agentur dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Auch überlegt man schon, private Inkassounternehmen zu beauftragen.

Für die betroffenen Menschen hat diese Entwicklung fatale Folgen: Sie erreichen oft schon seit Jahren das Existenzminimum nicht mehr und der gesetzliche Pfändungsschutz gilt für sie nicht, sie werden so zu Schuldnern der Jobcenter gemacht. Jobcenter treiben Erwerbslose in die Armut – die Jobcenter-Darlehens-Falle weiterlesen