Militärische Produktionsperspektiven spielen in der Industriepolitik wieder eine zunehmende Rolle.[1] Besonders in Branchen wie Automobilbau, Stahlindustrie, Luftfahrt oder Informationstechnologie geraten zivile Produktionskapazitäten verstärkt in den Fokus militärischer Nutzung.[2] Für Betriebsräte stellt sich damit eine bislang wenig diskutierte Frage: Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann eine militärische Umstellung eines bislang zivil produzierenden Betriebs haben – und welche Rolle kann dabei das Beschwerderecht nach § 85 BetrVG spielen?
Auch grundlegende Veränderungen der betrieblichen Tätigkeit – etwa eine Umstellung ziviler Produktion auf militärische Anwendungen – können Gegenstand einer Beschwerde nach § 85 BetrVG sein, wenn daraus erhebliche persönliche Belastungen oder Risiken für Beschäftigte entstehen können. Militärische Konversion von Industriebetrieben und das Beschwerderecht nach § 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Neue Herausforderungen für Betriebsräte in Zeiten zunehmender Rüstungsintegration der Industrie weiterlesen
