Seit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen, flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Hintergrund ist das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG), welches wiederum Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist.
Unabhängig vom Mindestlohn verbleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung zum sittenwidrig geringen Entgelt (§ 138 BGB), d. h. neben dem Mindestentgelt nach § 1 MiLoG bildet die Sittenwidrigkeit eine (weitere) Untergrenze der Vergütung.
Mit dem MiLoG wurde das MiArbG (Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen) aufgehoben.
Der Mindestlohn ist unabdingbar, der Arbeitnehmer kann auf Mindestlohn nicht verzichten (§ 3 MiLoG). Alle Abreden die darauf hinauslaufen, den Mindestlohn freiwillig zu unterschreiten, werden demnach – von den noch zu besprechenden Ausnahmen abgesehen – keine Wirksamkeit erlangen können.
Die nachfolgende Übersicht mit dem Stand vom 06.01.2015 gibt auf über 20 aktuelle Fragen zum Mindestlohn umfangreiche Antworten und einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie den damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen.
Die Zusammenstellung wurde von den Arbeitsrechtlern der ETL European Tax & Law e. V., Verwaltung Berlin, Mauerstraße 86-88, 10117 Berlin, erarbeitet und hier mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.
Zur Kenntnis nehmen sollte der Leser, dass so große Arbeitsrecht-Kanzleien ihr Geld natürlich mit den Ratschlägen für die Unternehmen verdienen. Hier wird das Thema von der anderen Seite her gedacht behandelt.
Aber gerade deshalb ist die Übersicht für Gewerkschafter, Betriebs- und Personalräte so interessant. Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen weiterlesen →