In den vergangenen zehn Jahren haben Deutschlands Jobcenter mehr als zwei Milliarden Euro im Rahmen ihrer Sanktionspraxis einbehalten, die der Bund somit eingespart hat.
Allein im vergangenen Jahr wurden die Zahlungen um mehr als 178 Millionen Euro gekürzt. Rund 137.000 Menschen waren davon betroffen, das entspricht 3,1 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger.
Diese Daten beruhen auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die die Behörde auf Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, DIE LINKE, Sabine Zimmermann, zusammengestellt hat.
Im Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich eindeutig gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.
Dabei sind die Sanktionen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (SGB II) weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten. Auch das Sozialgericht Gotha hatte die Sanktionsregeln bei Hartz-IV als verfassungswidrig eingestuft und den Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dessen Entscheidung steht noch aus.
Die Jobcenter werden also auch weiterhin Sanktionen verhängen, wenn die Erwerbslosen gegen ihre Pflichten verstoßen, mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Staat spart mit Hartz-IV-Sanktionen fast 2 Milliarden Euro – mit fatalen Folgen für die Betroffenen weiterlesen