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Staat spart mit Hartz-IV-Sanktionen fast 2 Milliarden Euro – mit fatalen Folgen für die Betroffenen

In den vergangenen zehn Jahren haben Deutschlands Jobcenter mehr als zwei Milliarden Euro im Rahmen ihrer Sanktionspraxis einbehalten, die der Bund somit eingespart hat.

Allein im vergangenen Jahr wurden die Zahlungen um mehr als 178 Millionen Euro gekürzt. Rund 137.000 Menschen waren davon betroffen, das entspricht 3,1 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger.

Diese Daten beruhen auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die die Behörde auf Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, DIE LINKE, Sabine Zimmermann, zusammengestellt hat.

Im Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich eindeutig gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.

Dabei sind die Sanktionen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (SGB II) weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten. Auch das Sozialgericht Gotha hatte die Sanktionsregeln bei Hartz-IV als verfassungswidrig eingestuft und den Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dessen Entscheidung steht noch aus.

Die Jobcenter werden also auch weiterhin Sanktionen verhängen, wenn die Erwerbslosen gegen ihre Pflichten verstoßen, mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Staat spart mit Hartz-IV-Sanktionen fast 2 Milliarden Euro – mit fatalen Folgen für die Betroffenen weiterlesen

Durch ALG-II-Sanktionen werden weiterhin tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

Zuletzt lehnte Anfang Oktober 2015 der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei dem HARTZ -IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich eindeutig gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.

Das ändert aber nichts daran, dass die Sanktionen weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten bleiben.

Trotz aktueller Diskussion, in der Vorschläge von der vollständigen Abschaffung der Sanktionen in HARTZ-IV, über die Herausnahme von einzelnen Personengruppen bis hin zu gedämpften Sanktionierungen, werden die Jobcenter auch weiterhin Sanktionen verhängen, wenn die Erwerbslosen gegen ihre Pflichten verstoßen.

Das geschah im vergangenen Jahr rund 953.000 mal. Das waren fast 14.000 Strafen mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzlich mitteilte. Demnach waren ständig rund 3,1 Prozent der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, also knapp 140.000 Menschen, sanktioniert. Tatsächlich mussten 2017 bundesweit rund 420.000 Menschen teils mehrfach jeweils drei Monate mit gekürzter Grundsicherung leben. Das betraf etwa jeden zehnten Leistungsberechtigten zwischen 15 und 65 Jahren.

Es wird aber ein Scheingefecht mit der Abschaffung der Sanktionen im Rahmen der HARTZ- Gesetzgebung geführt. Ohne HARTZ-IV gibt es keine Sanktionen und ohne Sanktionen gibt es kein HARTZ-IV, denn Sanktion ist immer Strafe und Legitimation zugleich. Einmal wird bestraft und zum anderen den Menschen gezeigt, dass der Staat dazu das Recht hat, dass er das tun darf. Ohne Sanktionen würde das HARTZ-IV-System seine Effektivität und Abschreckung als Mittel zur Lohnsenkung verlieren.

Fallen Sanktionen weg, fallen auch die Strafen und die Legitimität von HARTZ-IV weg. Durch ALG-II-Sanktionen werden weiterhin tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation weiterlesen

Initiative Sanktionsfrei: den Betroffenen dabei helfen, sich zu wehren – Sanktionen sind immer Strafe und Legitimation zugleich

Sozialberatungsstellen berichten zunehmend von Menschen, die aufgrund der Sanktionen durch die Jobcenter in Nöte geraten, die ihre Existenz bedrohen oder von jüngeren Ratsuchenden, die eine Zeit lang obdachlos und ganz unten angelangt waren. Wenn man sich deren Biografie genauer anschaut, sind viele von ihnen Opfer der Sanktionen, die von den Jobcentern auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch II (SGB II) ausgesprochen wurden. Da eine Überlappung der Sanktionszeiträume möglich ist, können die zusammengerechneten Sanktionen bewirken, dass gar keine Auszahlung mehr erfolgt und diese jungen Menschen über keinerlei Einkommen mehr verfügen.

Die Initiative Sanktionsfrei will den Betroffenen dabei helfen, schon im Voraus Sanktionen zu vermeiden und gegen verhängte Sanktionen Widerspruch einzulegen. Zusätzlich gibt es einen Solidartopf, aus dem zinslosen Notdarlehen vergeben werden, bis eine Klage gewonnen ist. Initiative Sanktionsfrei: den Betroffenen dabei helfen, sich zu wehren – Sanktionen sind immer Strafe und Legitimation zugleich weiterlesen