Initiative Sanktionsfrei: den Betroffenen dabei helfen, sich zu wehren – Sanktionen sind immer Strafe und Legitimation zugleich

Sozialberatungsstellen berichten zunehmend von Menschen, die aufgrund der Sanktionen durch die Jobcenter in Nöte geraten, die ihre Existenz bedrohen oder von jüngeren Ratsuchenden, die eine Zeit lang obdachlos und ganz unten angelangt waren. Wenn man sich deren Biografie genauer anschaut, sind viele von ihnen Opfer der Sanktionen, die von den Jobcentern auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch II (SGB II) ausgesprochen wurden. Da eine Überlappung der Sanktionszeiträume möglich ist, können die zusammengerechneten Sanktionen bewirken, dass gar keine Auszahlung mehr erfolgt und diese jungen Menschen über keinerlei Einkommen mehr verfügen.

Die Initiative Sanktionsfrei will den Betroffenen dabei helfen, schon im Voraus Sanktionen zu vermeiden und gegen verhängte Sanktionen Widerspruch einzulegen. Zusätzlich gibt es einen Solidartopf, aus dem zinslosen Notdarlehen vergeben werden, bis eine Klage gewonnen ist.Rund 6 Millionen Menschen in Deutschland leben ganz oder teilweise von Hartz IV. Der Regelbedarf beträgt derzeit 409,00 Euro.

Was viele nicht wissen: die Jobcenter können Sanktionen in Form von Geldkürzungen verhängen. Das passiert rund 1 Million mal jährlich. Damit gibt das Hartz IV-System den Beschäftigten in den Jobcentern Macht über das Leben von Millionen von Menschen. Die hohe Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen gegen Sanktionen (rund 40 Prozent) spricht dafür, dass sie oft sogar ganz ohne rechtliche Grundlage verhängt werden. Derzeit liegt die Frage, ob das Sanktionssystem verfassungskonform ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende 2017 erwartet.

Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter mehr Hartz IV-Bezieher mit Sanktionen belegt, 2016 waren im Schnitt monatlich 134.390 Menschen von Leistungskürzungen betroffen, im Jahr zuvor waren es nur 131.520. In jedem dritten betroffenen Haushalt leben Kinder. Auch die Zahl der Kinder ist um 1.700 auf 44.400 im Monatsdurchschnitt gestiegen.

Die einzelnen Regelungen in den Jobcentern sehen vor, dass Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen möglich sind:

Zu den Pflichtverletzungen gehören beispielweise

  • Weigerung zur Erfüllung der Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wurden
  • nicht genug Bewerbungen schreiben
  • Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dürfen nicht abgelehnt werden. Ablehnung, Abbruch oder Vereitelung der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder geförderten Arbeit
  • Ablehnung, Abbruch oder Veranlassung für den Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Arbeitseingliederung.

Weitere Minderungstatbestände sind beispielsweise

  • Zielgerichtete Verarmung
  • Forstsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens

und Sperrzeiten.

Für die unter 25-Jährigen wird das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung beschränkt, bei der ersten Wiederholung wird die Regelleistung ganz gestrichen. Nach Ermessen kann wieder für Unterkunft und Heizung gezahlt werden, wenn der junge Mensch sich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.

Sanktionen für ein Meldeversäumnis können ausgesprochen werden, wenn der Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder beim ärztlichen oder psychologischen Dienst ohne wichtigen Grund versäumt. Hier werden für drei Monate um zehn Prozent und bei weiterem Verstoß weitere zehn Prozent für weitere drei Monate einbehalten.

Da eine Überlappung der Sanktionszeiträume möglich ist, können auch die zusammengerechneten Sanktionen keine Auszahlung mehr bewirken. Auch wenn man die Meldung nachholt, führt das nicht zur Beendigung des Sanktionszeitraums. Die Meldeversäumnisse haben den größten Anteil mit 68 Prozent an den Sanktionen.

Mit https://plattform.sanktionsfrei.de/  können Leistungsempfänger derzeit

  • Sanktionen im Voraus abwenden und verhängten Sanktionen online widersprechen. Das funktioniert über einen leicht verständlichen und rechtssicheren online Faxversand
  • gleichzeitig wird der direkte Kontakt zu den Anwälten hergestellt. Sie arbeiten eine individuelle Begründung aus

und es gibt einen spendenfinanzierten Solidartopf, aus dem zinsfreie Notdarlehen vergeben werden können.

Alles ist menschenfreundlich, kostenlos, schnell, unbürokratisch und von überall online erreichbar. Betroffene können unter anderem mit wenigen Klicks auf Sanktionsandrohungen antworten oder bei bereits verhängten Sanktionen innerhalb der Frist automatisiert per Fax Widerspruch einlegen. Unterstützung erhalten sie dabei von auf das Sozialrecht spezialisierten Anwälten.

Wird doch eine Sanktion verhängt, wird der sanktionierten Betrag mit Notdarlehen aus dem spendenfinanzierten Solidarfonds ausgeglichen. Wenn erfolgreich gegen die Sanktion geklagt wurde, fließt das Geld in den Solidarfonds zurück und kann dem nächsten Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Seit dem Start der Plattform im Februar 2016 haben Betroffene bereits in knapp 100 Fällen Widerspruch gegen ihre Sanktion eingelegt, 9 Menschen hat der Verein über den Solidarfond ihre gekürzten Leistungen ausgeglichen.

Die Plattform Sanktionsfrei ist eine der wenigen Möglichkeiten, die Betroffenen offensteht, sich zu wehren. Es gibt deshalb nur wenige Möglichkeiten, sich zu wehren, weil Sanktionen immer Strafe und Legitimation zugleich sind. Einmal wird bestraft und zum anderen den Menschen gezeigt, dass der Staat dazu das Recht hat, dass er das tun darf.

Ohne Sanktionen würde das HARTZ IV-System seine Effektivität und Abschreckung als Mittel zur Lohnsenkung verlieren.

Fallen Sanktionen weg, fallen auch die Strafen und die Legitimität von HARTZ IV weg. Auch deshalb gibt es für das Ende der Sanktionen auf der politischen Ebene derzeit keine Mehrheiten.

 

Weitere Informationen: https://plattform.sanktionsfrei.de/

Quellen: tacheles, Sozialgericht Gotha, BA
Bild: Sozialberatung Kiel