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Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte hebeln demokratische Rechte aus, Staaten und Kritiker müssen Schadensersatz leisten und Gerichtsurteile werden zum Spekulationsobjekt

In Coronazeiten haben sich einige Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer angeschaut. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfallmaßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen nach. Sie bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadensersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die realen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft.

Nun ist eine neue Form der Prozessfinanzierung auf dem Vormarsch, Investoren haben die Urteile der Schiedsgerichte für sich entdeckt. Sie übernehmen die Gerichtskosten und kassieren im Gegenzug den Großteil der Entschädigungs­zahlungen. Vor allem ärmere Länder geraten ins Visier solcher Klagen. Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte hebeln demokratische Rechte aus, Staaten und Kritiker müssen Schadensersatz leisten und Gerichtsurteile werden zum Spekulationsobjekt weiterlesen

Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln – Staaten und Kritiker müssen Schadensersatz leisten

In der nächsten Zeit werden sich Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer anschauen. Das haben einige Kanzleien schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfallmaßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen. Sie bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadensersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft. Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln – Staaten und Kritiker müssen Schadensersatz leisten weiterlesen

Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demo-kratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen – auch im Fall „Deutsche Wohnen & Co. enteignen”

In den vergangenen Monaten haben Konzerne, Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer angeschaut. Einige Kanzleien haben das schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen und bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadenersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft. Im Gegensatz zum Investitionsrecht sehen andere Rechtssysteme in der Regel keinen Schadensersatz für völlig hypothetisch entgangene zukünftige Gewinne vor, deshalb sind die Schiedssprüche im Streit zwischen Investoren und Staaten für die Unternehmen in jedem Fall lukrativer, weil im Ergebnis der Schadensersatz viel höher ist, als bei Entscheidungen ordentlicher Gerichte.

Die Corona-Pandemie könnte nun eine Klagewelle auslösen, weil den Regierungen unterstellt wird, dass sie auf Covid-19 mit einer Reihe von Maßnahmen, wie Reisebeschränkungen, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und Steuervorteile reagiert haben, die sich negativ auf die Unternehmen auswirkten, weil sie die Rentabilität verringerten, den Produktionsablauf verzögerten oder die Betriebe nicht mit staatlichen Leistungen bedacht wurden.

Aber auch nach der erfolgreichen Volksabstimmung in Berlin, dort sprachen sich über 56 Prozent der Berliner für die Ziele der Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” aus, könnten im Vorfeld von konkreten Maßnahmen Investoren der Deutsche Wohnen Schadensersatz fordern und ein Schiedsgericht anrufen. Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demo-kratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen – auch im Fall „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” weiterlesen

Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen

In den nächsten Monaten werden sich Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer anschauen. Das haben einige Kanzleien schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen. Sie bastelten daran,  welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadenersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft. Im Gegensatz zum Investitionsrecht sehen andere Rechtssysteme in der Regel keinen Schadensersatz für völlig hypothetisch  entgangene zukünftige Gewinne vor, deshalb sind die Schiedssprüche im Streit zwischen Investoren und Staaten für die Unternehmen in jedem Fall lukrativer, weil im Ergebnis der Schadensersatz viel höher ist, als Entscheidungen ordentlicher Gerichte. Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen weiterlesen

Wenn Konzerne klagen können – internationale Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte hebeln demokratische Rechte und fortschrittliche Politik aus

In den vergangenen Jahren haben die Klagen von so genannten Investoren gegen Staaten vor Investitionsschiedsgerichten sprunghaft zugenommen. Geklagt haben vor allem Rohstoffkonzerne, die Schadensersatz für entgangene Gewinnerwartungen oder die Rücknahme von Lizenzen verlangen. Da wird keine Rücksicht auf nationale Rechtsprechung oder politische Entscheidungen von demokratisch gewählten Regierungen genommen, selbst, wenn die sich für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt aussprechen. Wenn Konzerne klagen können – internationale Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte hebeln demokratische Rechte und fortschrittliche Politik aus weiterlesen