Deutschland zählt zu den Staaten, die am stärksten vom Zuzug hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus ärmeren Regionen Europas profitieren.
Mit Wirkung zum 28.10.2015 wurden die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gelockert. Seit dem 01.01.2016 können sie befristet bis zum 31.12.2020 in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie nicht aus EU-Staaten kommen. Sie müssen für die Einreise ein Visum beantragen, sie benötigen dafür nur die verbindliche Zusage eines Unternehmens, eine bestimmte Qualifikation oder Deutschkenntnisse brauchen sie nicht. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Leiharbeit.
Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, diese sogenannte Westbalkanregelung bis 2023 zu verlängern. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich. Verlängerung der „Westbalkanregelung“ – Lizenz zur Ausbeutung von Arbeitskräften weiterlesen