Stetig steigende Energiepreise bei sinkenden Haushaltseinkommen verschärfen das Problem der Energiearmut. Betroffen sind vor allem Geringverdienende, Hartz IV Empfänger, Rentner sowie Studierende. Beim Thema Energie versagen die sozialen Sicherungssysteme völlig.
Der Regelsatz wird nur unzureichend und viel zu langsam an die Energiepreise angepasst. Im Regelsatz (Stand: 2012) in Höhe von 374 Euro sind ca. 30 Euro (knapp 8 %) für Stromzahlungen angesetzt. Hiermit lassen sich die Kosten derzeit von etwa 1.100 bis 1.400 Kilowattstunden Strom finanzieren. Bei einem Durchschnittsverbrauch bedeutet das zzt. eine Unterdeckung im Regelsatz zwischen 25 und 55 Prozent (je nach Familiengröße und je nachdem, ob auch das warme Wasser mit Strom aufbereitet wird).
Energiearmut bedeutet:
– Mehr als drei Millionen Mal – verteilt über unterschiedliche Mahnstufen – hatten die Energieversorger Mahnungen wegen nicht bezahlter Energierechnungen verschickt.
-In Nordrhein-Westfalen wurden 2010 nach Angaben der Energieversorger ca. 120.000 Stromsperren verhängt. Die Bundesnetzagentur hat jetzt in einer deutschlandweiten Erhebung ermittelt, dass im Jahr 2012 rund 312.000 Stromsperren verhängt worden sind.
In der Praxis wird z.B. in Dortmund dann auch noch Strom mit Strom vergolten (bei Energieschulden in der früheren Wohnung wird die Stromsperre in der aktuellen Wohnung verhängt), dies ist laut Bundesgerichtshof nicht rechtens. Eine Stromsperre ist fast immer auch eine doppelte Strafe, da praktisch eine Gassperre einhergeht, denn für welche Heizungsart auch immer, für die Pumpe wird Strom benötigt.
Dringend notwendig sind Zuschüsse für Bezieher von Hartz IV-Leistungen und Empfängern des Wohngeldes.
Der Hebel zur Bekämpfung von Energiearmut liegt ressortübergreifend in der Energie- und in der Sozialpolitik. Quelle: Verbraucherzentrale NRW
erschienen im Info-Brief Januar 2013