Für rund jede vierte Person der unter 25-Jährigen, die im Jahr 2018 eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, war der Hauptauslöser der Überschuldungssituation eine unwirtschaftliche Haushaltsführung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gaben hingegen fast 30 % der älteren Personen (ab 65 Jahren), die sich 2018 in Schuldnerberatung befanden, eine Erkrankung, Sucht oder Unfall beziehungsweise Trennung, Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin als Hauptauslöser der Überschuldung an. Private Überschuldung: starke Unterschiede zwischen jung und alt weiterlesen
Schlagwort-Archive: Schulden
Schlechte Nachrichten für überschuldete Menschen: Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist ein Flopp – in nur 0,78 Prozent der Fälle gab es eine vorzeitige Restschuldbefreiung
Als im Juli 2014 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft trat, hatten viele überschuldete Menschen die Hoffnung, dass ihr Insolvenzverfahren sich auf 3 Jahre verkürzen würde. Sie hatten nun die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes zumindest die Kosten des Verfahrens und 35 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen beglichen haben. Es sollte damit ein Anreizsystem geschaffen werden, schon während des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens eine Tilgung ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen und vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hatte eine Zielmarke von 15 Prozent der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen, vorgegeben. Bei einer Überprüfung dieses Ziels wurde jetzt bekannt, dass nur in 0,78 Prozent der Fälle eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt wurde. Schlechte Nachrichten für überschuldete Menschen: Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist ein Flopp – in nur 0,78 Prozent der Fälle gab es eine vorzeitige Restschuldbefreiung weiterlesen
Die Stadt Dortmund schießt bei der Eintreibung von Schulden der Bürger schnell über das Ziel hinaus
Bei der Eintreibung von Forderungen der Kommunen greifen auch im Ruhrgebiet immer mehr Städte auf die Zusammenarbeit mit privaten Inkasso-Firmen zurück. Im Revier laufen nach Schätzungen bei Bürgern und Firmen Schulden in Höhe von rund 600 Millionen Euro auf. Allein bei der Stadt Dortmund stauten sich im Jahr 2015 rund 144 Millionen Euro Forderungen.
Die Städte erhoffen sich von den privaten Inkasso-Unternehmen, dass sie sich auch den „aussichtslosen“ Fällen, die sonst niedergeschlagen werden müssen kümmern, auch nach Feierabend der städtischen Behörden bei den Schuldnern anklingeln, schon mit ihren martialisch klingenden Firmennamen Angst verbreiten und mit muttersprachlichen Landsleuten Druck machen.
Aber viele öffentliche Forderungen, die bei den Bürgern der Stadt entstanden sind, sind hausgemacht und wären leicht vermeidbar. Die Stadt Dortmund schießt bei der Eintreibung von Schulden der Bürger schnell über das Ziel hinaus weiterlesen
Um ihre Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung suchen
Für viele überschuldete Menschen ist das Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit, die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum zu regeln und am Ende von dem Rest der Schulden befreit zu werden.
Normalerweise kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren gewähren, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher, nach drei oder fünf Jahren. Um die restlichen Schulden erlassen bekommen zu können, muss der Schuldner aber seine „Erwerbsobliegenheit“ erfüllen, konkret heißt das, er muss sich insbesondere um eine angemessene Beschäftigung zur Begleichung der Schulden bemühen.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass nicht nur erfolglos Selbstständige und arbeitslose Schuldner sich um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen, sondern auch teilzeitbeschäftigte Schuldner sich im Rahmen ihrer Erwerbsobliegenheiten um eine Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen. Im dem konkreten Streitfall entschied der BGH, dass sich der Schuldner nicht ausreichend um eine Vollzeitstelle bemüht habe, so dass die Restschuldbefreiung ihm zu Recht versagt wurde. Um ihre Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung suchen weiterlesen
Die Zahl der verschuldeten Menschen steigt, die Zahl der Privatinsolvenzverfahren sinkt – Wie das?
Die Unternehmensgruppe Creditreform gibt jährlich den Schuldenatlas heraus. Aktuell ist die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland seit 2014 zum vierten Mal in Folge angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. Damit sind über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Dies sind rund 65.000 Personen mehr, als noch im letzten Jahr, eine Steigerung von 0,9 Prozent. Die Überschuldungsquote ist leicht gesunken, weil die Bevölkerung 2016 nochmals spürbar zugenommen hat.
Was auf den ersten Blick irritiert, ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2016. Mit 77.238 Fällen ist sie um 3,6 Prozent niedriger als im Jahr 2015. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben, damals hatten 7,6 Prozent mehr Privatpersonen das Insolvenzverfahren beantragt als im Jahr 2009. Die Zeiten der jährlichen Steigerungen von 36 Prozent, wie vor zehn Jahren, sind mittlerweile Geschichte. Die Zahl der verschuldeten Menschen steigt, die Zahl der Privatinsolvenzverfahren sinkt – Wie das? weiterlesen