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Um ihre Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung suchen

Für viele überschuldete Menschen ist das Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit, die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum zu regeln und am Ende von dem Rest der Schulden befreit zu werden.

Normalerweise kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren gewähren, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher, nach drei oder fünf Jahren. Um die restlichen Schulden erlassen bekommen zu können, muss der Schuldner aber seine „Erwerbsobliegenheit“ erfüllen, konkret heißt das, er muss sich insbesondere um eine angemessene Beschäftigung zur Begleichung der Schulden bemühen.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass nicht nur erfolglos Selbstständige und arbeitslose Schuldner sich um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen, sondern auch teilzeitbeschäftigte Schuldner sich im Rahmen ihrer Erwerbsobliegenheiten um eine Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen. Im dem konkreten Streitfall entschied der  BGH, dass sich der Schuldner nicht ausreichend um eine Vollzeitstelle bemüht habe, so dass die Restschuldbefreiung ihm zu Recht versagt wurde. Um ihre Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung suchen weiterlesen