Schlagwort-Archive: Wohnungspolitik

Pressemeldung des Deutschen Mieterbundes: Bundestag debattiert über Neue Wohngemeinnützigkeit – Verbände fordern großen Wurf zur Lösung der Wohnungskrise

Im Bundestag wird heute(25.09.2024) in erster Lesung über die geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit debattiert. Aus diesem Anlass fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief umfangreiche Änderungen am Konzept der Bundesregierung und Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess: „Die geplanten Steuererleichterungen von ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr sind völlig unzureichend und kaum attraktiv für kommunale Unternehmen, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Akteure. Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen wird es schwer, ein dauerhaft preisgebundenes Segment im überhitzen Mietwohnungsmarkt zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren dramatisch rückläufig und hat sich seit 2007 innerhalb weniger Jahre von 2 Mio. Wohnungen auf nur noch 1,07 Mio. Sozialwohnungen halbiert. Pressemeldung des Deutschen Mieterbundes: Bundestag debattiert über Neue Wohngemeinnützigkeit – Verbände fordern großen Wurf zur Lösung der Wohnungskrise weiterlesen

Wohnwende – Wohnungen müssen raus aus dem Markt

Von Knut Unger

Für Gemeinwirtschaft und die gesellschaftliche Kontrolle des Eigentums
Neben dem globalen Klima, der globalen Sicherheit und der globalen Finanzarchitektur befinden sich auch die Wohnverhältnisse fast überall in einer Dauerkrise. Das Wohnen wird für immer mehr Menschen unerschwinglich. 400000 Wohnungen wollte die Bundesregierung jährlich neu bauen, davon 100000 Sozialwohnungen. Es ist die einzige bedeutend aussehende Antwort der Ampel auf das Wohnungsmarktversagen. Sie ist und bleibt schon im Anlauf gescheitert.

Aus sozialen und aus ökologischen Gründen brauchen wir eine radikal andere Wohnungspolitik. Verteilung, Bewirtschaftung und die Erneuerung des gesamten Wohnungsbestands müssen strikt am Gemeinwohl ausgerichtet werden. Das kann nur gelingen, wenn die Mieten konsequent gedeckelt, Wohnraum sozial umverteilt, nachhaltig bewirtschaftet und demokratisch verwaltet wird.
Die Grundlage dafür bietet das Grundgesetz: Nach Art.14 GG muss der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Allgemeinwohl dienen. Und für die Wirtschaftsbereiche, in denen das nicht gelingt, hat uns das Grundgesetz Artikel 15 an die Hand gegeben. Die Gesetzgeber können Grund und Boden sowie die Produktionsmittel der Immobilienfinanzindustrie in Gemeineigentum oder eine andere Form der Gemeinwirtschaft überführen.

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Rekommunalisierung ist ein Erfolgsmodell

Von Karoline Otte und Konstantin Mallach

Die Privatisierungsagenda der vergangenen Jahrzehnte hat die öffentliche Infrastruktur nicht effizienter gemacht, sondern nur die Versorgung verschlechtert. Wer günstige und verlässliche Energie, Wohnungen und Krankenhäuser will, muss rekommunalisieren.

Von den 1990er Jahren, bis teilweise noch in die Mitte des letzten Jahrzehnts hinein, haben wir in Deutschland eine harte Privatisierungsagenda von lokaler Infrastruktur erlebt. Wohnungen, Stromversorgung, Nahverkehr, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurden in großem Stil an private Akteure verkauft. Gestützt wurde diese von neuen Steuersystemen und vor allem einem: klammen kommunalen Kassen und sogenannten »Sparzwängen« vor Ort.

Schon auf den ersten Blick erscheint die Logik der Privatisierung fragwürdig: Anstatt etablierte Unternehmen mit erfahrenen Mitarbeitern und guten Netzwerken vor Ort zu halten, sollten diese eingestampft werden und andere »effizientere« Firmen tätig werden. In der Regel verwalten Unternehmen in diesem Bereich Monopole: Es gibt vor Ort nur ein Stromnetz, ein Wassernetz oder nur ein Krankenhaus. Ein echter Wettbewerb kann also nicht entstehen oder hat zumindest enorm hohe Einstiegsbarrieren. Schon deshalb ist fraglich, wie durch Privatisierung ohne einen funktionierenden Wettbewerb neue Anreize zur Effizienzsteigerung entstehen sollen. Rekommunalisierung ist ein Erfolgsmodell weiterlesen

Zigtausende Antragsteller warten auf ihre Wohngeldbescheide – Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei, es ist Teil des Problems

Nachdem die Regierungskoalition auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Herbst 2022 den Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte von 595.000 auf zwei Millionen ausgeweitet hat, warten noch immer Zigtausende Antragsteller auf Bescheide der zuständigen Kommune.

Es liegt dabei gar nicht an der eigentlichen Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge, die liegt nur zwischen zwei und acht Wochen, sondern bis ein Antrag überhaupt zur Bearbeitung kommt, dauert es aktuell z.B. in München neunzehn bis zwanzig Monate.

In ihrer Not experimentieren die Kommunen mit Vorschusszahlungen, Personalaufstockung und Beantragung per Internet. Die Städte erwarten von den Ländern Hilfe und die Länder fordert mehr Geld vom Bund, bewegen tut sich nichts und der Zustand wird andauern.

Für die wohngeldberechtigten Menschen ist diese Situation fatal, sie brauchen das Geld dringend bei den explodierenden Mieten und Wohnnebenkosten, gehen aber erstmal leer aus und rutschen die Schuldenspirale herunter.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung orientiert sich weiter an der Subjektförderung und subventioniert damit die überhöhten Mieten an die Vermieter und gleichzeitig wird die Objektförderung, also der Bau von Sozialwohnungen weiterhin stiefmütterlich behandeln.

Das Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems. Zigtausende Antragsteller warten auf ihre Wohngeldbescheide – Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei, es ist Teil des Problems weiterlesen

Zwangsräumung als wohnungspolitische Marktregulierung

Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren und die extremen Steigerungen der Lebenshaltungskosten, haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre steigenden Mieten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.

Im Jahr 2022 haben Gerichtsvollzieher rund 30.000 Zwangsräumungen vollstreckt, weitere 20.000 Aufträge, die Menschen aus ihren vier Wänden zu werfen, wurden nicht exekutiert. Mehr als 600.000 wohnungslose Menschen wurden 2022 statistisch erfasst, ein Anstieg um fast 60 Prozent im Vorjahresvergleich.

Eine Trendwende ist nicht in Sicht, denn die Mietpreise explodieren immer weiter und die Energiekosten bleiben hoch.

Den politischen Akteuren sind diese Zahlen bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Sie kennen auch die Studien, die aussagen, dass dort, wo die Wohnungsnachfrage stark ansteigt, auch die Räumungsneigung der Vermieter zunimmt, weil es immer attraktiver wird, nach der Räumung vom neuen Mieter eine viel höhere Miete zu verlangen.

Parallel dazu ist durch rigoroses Sparen der öffentlichen Hand das staatliche Hilfesystem zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit massiv heruntergefahren worden und die hilfesuchenden Menschen sind sich selbst überlassen.

Einen Vorstoß der Linksfraktion im Bundestag, auch Zwangsräumungen in der Krise per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer die Grünen, im Januar 2021 ab. Zwangsräumung als wohnungspolitische Marktregulierung weiterlesen

17. 10. 2023 „Welttag zur Beseitigung der Armut“ unter dem Motto: „Wohnen ist ein Menschenrecht“ – Vom Leben auf der Straße

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. In den vergangenen 10 Jahren ist die Zahl der Menschen ohne Wohnung stetig angestiegen. Am Stichtag 31.01.2022 waren rund 263.000 Personen wohnungslos, knapp 50.000 davon sind obdachlos. Das ist eine ganze Stadt voller Menschen, denen das Recht auf Wohnen verweigert wird. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, die niemand genau abschätzen kann.

Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen, explodierende Kosten für Miete und Energie, wegbrechender Neubau von Sozialwohnungen und steigende Einkommensarmut sorgen dafür, dass immer mehr Menschen auf der Straße leben müssen.

Hinter den Zahlen verbergen sich Menschen, die in Armut gedrückt wurden, deren Leben irgendwann einmal ins Schlingern kam und die nun dem mörderischen Leben auf der Straße ausgesetzt sind.

Falls sie darüber reden und ihre persönliche Geschichte erzählen wollen, hört ihnen niemand zu. Für ihre Mitmenschen sind sie nur lästig mit ihrer Bettelei, dazu stören sie das Stadtbild und vergraulen die Kunden in den Kaufmeilen.

Für die Politik gibt es sie meistens gar nicht, kommen sie doch angeblich täglich aus anderen Orten in die Stadt und wenn man etwas zu viel für sie tut, werden immer mehr von ihnen angezogen.

Da sie sich nicht wehren oder gar Forderungen stellen, braucht man sich sozialpolitisch erst gar nicht aus dem Fenster zu lehnen. Wird das Problem zu sichtbar, ist es eines für den Einsatz von Polizei und Ordnungskräften.

Im Folgenden wird versucht, sich den obdach- und wohnungslosen Menschen in der Großstadt einmal zu nähern. 17. 10. 2023 „Welttag zur Beseitigung der Armut“ unter dem Motto: „Wohnen ist ein Menschenrecht“ – Vom Leben auf der Straße weiterlesen

Die Party der börsennotierten Wohnungsunternehmen ist vorerst vorbei – Der richtige Zeitpunkt für Enteignungen oder nur für teure öffentliche Rückkäufe?

Trotz steigender Mieten und sinkendem Leerstand steigen bei den größten Wohnungskonzernen die Verluste. Im ersten Halbjahr 2023 musste allein Vonovia einen Immobilienwert von 6,4 Milliarden Euro abschreiben, bei der LEG sah es mit 1,3 Milliarden Euro Abschreibung nicht viel besser aus.

Damit wird deutlich, wie sehr das Geschäftsmodell der börsennotierten Wohnungsriesen von den niedrigen Zinsen abhängig war und auch Wohnungsgiganten vor einem Scherbenhaufen stehen können. Weiter steigende Zinsen und Kosten machen kreditfinanzierte Unternehmensübernahmen und lukrative Bauinvestitionen unmöglich. Die in den letzten Jahrzehnten gepushten bilanziellen Wertzuschreibungen der Immobilien beginnen zu zerbröseln, die Verschuldungsquoten nehmen zu und die Ablösung auslaufender Anleihen wird teuer.

Die angeschlagenen Konzerne wollen im großen Stil Wohnungen verkaufen, aber dafür gibt es derzeit gar keinen Markt. Es bleiben vorerst deftige Mieterhöhungen und knapperer  Wohnraum um die Preise in die Höhe zu treiben. So hat Vonovia alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte gestoppt und Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen, die bis zum Baurecht abgeschlossen sind, in der Schublade verschwinden lassen. Damit will das Unternehmen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal will der Konzern den Neubau so lange auf Eis legen, bis deutlich mehr staatliche Fördergelder fließen und sich so die Mieten weiter nach oben schrauben lassen. Zum anderen rechnen sie damit, dass die öffentliche Hand, Teile ihres Immobilienbestandes zu den in ihren Büchern noch immer sehr hohen Immobilen-Zeitwerten erwirbt.

Während in Berlin die Enteignung der großen Wohnungsunternehmen diskutiert wird, wird an anderen Orten zunehmend der Rückkauf durch die öffentliche Hand ins Spiel gebracht. Die Party der börsennotierten Wohnungsunternehmen ist vorerst vorbei – Der richtige Zeitpunkt für Enteignungen oder nur für teure öffentliche Rückkäufe? weiterlesen

Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt

Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen in Deutschland.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Die Objektförderung wird komplett ausgeblendet, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen wird bewußt verzichtet.

Das Wohngeld ist dabei sogar Teil des Problems.

Die personell ausgedünnte Verwaltung in den Kommunen kann die Antragsflut jedoch nicht bewältigen. In einigen Ruhrgebietsstädten liegen nun, fast 10 Monate nach der Wohngeldreform, jeweils rund 10.000 Anträge unbewilligt auf Halde und die Menschen türmen Mietschulden auf, die den Verlust ihrer Wohnung nach sich ziehen können. Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt weiterlesen

Das Berliner Vergesellschaftung-Gutachten

Von Jürgen Leibiger

Es war nur eine Nachricht unter vielen, als die Expertenkommission zum Berliner Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ Ende Juni ihr Gutachten vorlegte. Tatsächlich aber ist der Vorgang von einiger Bedeutung. Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem Enteignungen geregelt sind, kommt ständig zur Anwendung. Allein 2021 gab es 142 laufende Verfahren; die meisten wurden von Regierungen unter Führung von CDU/CSU für den Straßenbau initiiert. Hingegen soll der Artikel 15 über Vergesellschaftung nach 75 Jahren seiner Geltung zum ersten Mal überhaupt praktiziert werden. Zur Erinnerung: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Eigentlich existieren mehr als genug Kommentare des Grundgesetzes und natürlich wurde auch Artikel 15 immer wieder kommentiert. Aber bislang handelte es sich um Trockenübungen, nie lag ein konkreter Anlass vor. Diesmal ist das anders; es geht beim Berliner Wohnungsbestand ans Eingemachte. Das Berliner Vergesellschaftung-Gutachten weiterlesen

Hilfe, unsere Wohnung wird zur Beute – zur konkreten Lebenssituation in „Problemhäusern“

Der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin im Herbst 2021 war die bislang effektivste Aktion von unten gegen die Übereignung von Wohnraum an die Finanzmärkte.

Während der Widerstand gegen die zunehmende Finanzialisierung von Wohnraum wächst, setzt die Politik in den großen Städten nach wie vor auf eine Kooperation mit dem Finanzkapital. Erste Übungen im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP-Deals) in den 1990er Jahren, mit ihren oft tausenden von Vertragsseiten und der Drohung, bei Nichteinhaltung der Verträge vor einem internationalen Schiedsgericht zu landen, haben viele Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker ermutigt, auch einmal am großen Rad zu drehen. Beim Finanzkapital treffen sie mit ihrer Bewältigungsstrategie der Wohnungsnot und den vor sich hin dümpelnden bzw. eingestellten Wohnungsbau auf offene Türen.

Angesichts niedriger Erträge für Staatsanleihen leiten die institutionellen Investoren auf der Suche nach lukrativen Anlagen immer mehr Kapital von den Finanzmärkten weg, hin in die Wohnungs- und Immobilienmärkte, wodurch sie die Miet- und Hauspreise weiter in die Höhe treiben.

Bei der Zahl der Transaktionen, wie auch bei der Summe des investierten Kapitals in die Wohnungs- und Immobilienmärkte liegt Deutschland mittlerweile an der Spitze in Europa. Diese Entwicklung ist zwar derzeit etwas abgebremst, trotz der horrenden Immobilienpreise und hohem Profit der Anleger noch nicht am Ende, die Finanzinvestoren rüsten sich schon für die nächste Offensive in die Wohnungsmärkte, nun europaweit.

Die Zockerei mit Wohnraum, mit den fatalen Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation der Mieter, wird weiter zunehmen.

Am Beispiel der eigenen Mietwohnung wird das Ganze einmal beleuchtet. Hilfe, unsere Wohnung wird zur Beute – zur konkreten Lebenssituation in „Problemhäusern“ weiterlesen

Bei den Zwangsräumungen als wohnungspolitische Marktregulierung gibt es eine geringfügige aber wichtige Verbesserung: BVerfG erweitert Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit

Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren und die extremen Steigerungen der Lebenshaltungskosten haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre Mieten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.

Einen Vorstoß der Linksfraktion im Januar 2021 im Bundestag, Zwangsräumungen per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer den Grünen, ab. Wie nötig ein Verbot der Zwangsräumung wäre, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2021, als fast 30.000 Zwangsräumungen durchgeführt wurden. Das waren 82 pro Tag.

Den politischen Akteuren ist die Zahl bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Parallel dazu ist durch rigoroses Sparen der öffentlichen Hand das staatliche Hilfesystem zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit massiv heruntergefahren worden und die hilfesuchenden Menschen sind sich selbst überlassen.

Für viele betroffene Menschen ist die Zwangsräumung eine extrem traumatische Situation, in der es immer wieder zu Gewalt gegenüber Vollstreckungsbeamten oder gegen sich selbst kommt, wenn die Selbsttötung der drohenden Obdachlosigkeit vorgezogen wird.

Da ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März 2023 den Schutz vor Wohnungsräumung etwas erweitert hat und die Erhaltung von Leben und Gesundheit in den Vordergrund stellt. Bei den Zwangsräumungen als wohnungspolitische Marktregulierung gibt es eine geringfügige aber wichtige Verbesserung: BVerfG erweitert Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit weiterlesen

Zwangsräumung als wohnungspolitische Marktregulierung – das staatliche Hilfesystem funktioniert nicht mehr

Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren und die extremen Steigerungen der Lebenshaltungskosten, haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre steigenden Mieten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.

Einen Vorstoß der Linksfraktion im Bundestag, auch Zwangsräumungen in der Krise per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer den Grünen, im Januar 2021 ab. Wie nötig ein Verbot der Zwangsräumung wäre, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2021, als fast 30.000 Zwangsräumungen durchgeführt wurden. Das waren 82 pro Tag.

Den politischen Akteuren ist die Zahl bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Parallel dazu ist durch rigoroses Sparen der öffentlichen Hand das staatliche Hilfesysteme zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit massiv heruntergefahren worden und die hilfesuchenden Menschen sind sich selbst überlassen. Zwangsräumung als wohnungspolitische Marktregulierung – das staatliche Hilfesystem funktioniert nicht mehr weiterlesen

Zum Jahresanfang 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft: Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Zum Jahresanfang 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro monatlich erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Zum Jahresanfang 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft: Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen

Wohnungsnot kein Thema mehr? – Neben den rund 700.000 wohnungslosen Menschen leben 8,6 Millionen in überbelegten Wohnungen und 178.000 Personen sind wegen Wohnungslosigkeit in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht

Um die Wohnungsnot in Deutschland ist es ruhig geworden. Im Windschatten der stürmischen Krisenatmosphäre hat das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung Mitte November 2022 darauf aufmerksam gemacht, dass die Mieten nach wie vor stark ansteigen, zu wenig gebaut wird, rund 8,6 Millionen Menschen in überbelegten Wohnungen leben und mehr als 178.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.

Dabei sollten nach dem Plan der Bundesregierung jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen, darunter 100.000 Sozialwohnungen, entstehen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken und die Wohnungsnot zu bekämpfen.

Doch weit gefehlt: Im vorigen Jahr wurden lediglich 300.000 Wohnungen gebaut – und in diesem Jahr dürften es noch weniger sein. Für Menschen die auf der Straße oder in überbelegten Wohnungen leben müssen, wird sich somit kaum etwas ändern – sie müssen als Opfer der finanzialisierten Wohnungswirtschaft ausharren und auf bessere Zeiten hoffen. Wohnungsnot kein Thema mehr? – Neben den rund 700.000 wohnungslosen Menschen leben 8,6 Millionen in überbelegten Wohnungen und 178.000 Personen sind wegen Wohnungslosigkeit in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht weiterlesen

Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Im vergangenen Jahr wurde mit großem Eigenlob der Bundesregierung für die staatliche Wohltat das Wohngeld erhöht und dafür die finanziellen Mittel von Bund und Ländern erheblich aufgestockt. Im abgelaufenen Jahr 2020 standen insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Bundesregierung argumentierte für die Erhöhung damals mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems weiterlesen