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Bei den Zwangsräumungen als wohnungspolitische Marktregulierung gibt es eine geringfügige aber wichtige Verbesserung: BVerfG erweitert Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit

Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren und die extremen Steigerungen der Lebenshaltungskosten haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre Mieten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.

Einen Vorstoß der Linksfraktion im Januar 2021 im Bundestag, Zwangsräumungen per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer den Grünen, ab. Wie nötig ein Verbot der Zwangsräumung wäre, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2021, als fast 30.000 Zwangsräumungen durchgeführt wurden. Das waren 82 pro Tag.

Den politischen Akteuren ist die Zahl bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Parallel dazu ist durch rigoroses Sparen der öffentlichen Hand das staatliche Hilfesystem zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit massiv heruntergefahren worden und die hilfesuchenden Menschen sind sich selbst überlassen.

Für viele betroffene Menschen ist die Zwangsräumung eine extrem traumatische Situation, in der es immer wieder zu Gewalt gegenüber Vollstreckungsbeamten oder gegen sich selbst kommt, wenn die Selbsttötung der drohenden Obdachlosigkeit vorgezogen wird.

Da ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März 2023 den Schutz vor Wohnungsräumung etwas erweitert hat und die Erhaltung von Leben und Gesundheit in den Vordergrund stellt. Bei den Zwangsräumungen als wohnungspolitische Marktregulierung gibt es eine geringfügige aber wichtige Verbesserung: BVerfG erweitert Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit weiterlesen