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50 Jahre „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ – 50 Jahre Drecksarbeit

Am 21. Juni 1972 stimmte der Deutsche Bundestag dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einstimmig zu. Bis zu dem Tag war Leiharbeit in Deutschland verboten und seit dem Tag  steht Leiharbeit in der Kritik.

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg sind aktuell von 100 Beschäftigten zwei in der Leiharbeit tätig. Mehr als jeder zweite Leiharbeiter übt eine Helfertätigkeit aus. Im Jahresdurchschnitt waren bei der BA gemeldeten offenen Stellen über 28 Prozent ein Leiharbeitsverhältnis, damit war fast jeder dritte über die BA zu besetzende Arbeitsplatz ein Leiharbeitsplatz. Bei den Vollzeitstellen werden sogar Werte von mehr als 40 Prozent erreicht. Die Beschäftigten in der Leiharbeit sind überdurchschnittlich häufig auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, während von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1,6 Prozent ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II aufstocken, liegt die Quote bei den Leiharbeitskräften bei 5,9 Prozent. Der Leiharbeitsmarkt umfasst offiziell knapp 950.000 Beschäftigte, ihr Entlassungsrisiko ist fast sechsmal so hoch wie im Durchschnitt aller Branchen.

Was diese Arbeitsverhältnisse mit Menschen machen können, sei hier an einem Beispiel aufgezeigt. 50 Jahre „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ – 50 Jahre Drecksarbeit weiterlesen