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Arbeiten lassen für lau: Neuauflage der sogenannten Bürgerarbeit – Ausbau des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Da waren sich Arbeitsministerin Andrea Nahles und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele einig: ihnen war ein ganz toller Wurf gelungen, als sie im Frühjahr ihre neuen Pläne zur Verringerung der Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen der Öffentlichkeit präsentierten.

Doch stellten sie nicht nur alten Wein in neuen Schläuchen vor, sondern haben bei der Neuauflage der sogenannten Bürgerarbeit richtig zugelangt, zulasten der erwerbslosen Menschen.

Neu und besonders  skandalös ist, dass nach den Änderungen die geförderte Beschäftigung ab 2018 nicht mehr „zwingend zusätzlich und wettbewerbsneutral“ sein muss.

Die Menschen sollen als Hilfsarbeiter bei Kommunen und privaten Unternehmen bis zu fünf Jahren eingesetzt werden und das Entgelt wird im ersten Jahr komplett vom Staat übernommen. Im zweiten Jahr muss der Unternehmer nur zehn Prozent beisteuern, im dritten 20 Prozent und die weiteren Jahre jeweils 10 Prozent mehr, ohne dass die Beschäftigten Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben und damit die Möglichkeit verlieren, die Maßnahme vorzeitig verlassen zu können.

Diese menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik wird von Andrea Nahles und Detlef Scheele ganz neutral als Ausbau des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ verkauft, dabei ist es nichts anderes, als dass die Jobcenter erwerbslose Menschen auch Privatfirmen als kostenlose Hilfskräfte anbieten können. Arbeiten lassen für lau: Neuauflage der sogenannten Bürgerarbeit – Ausbau des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ weiterlesen

Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte haben sich mit dem Durchwinken der Bürgerarbeit keinen Gefallen getan

oeffentlicher-dienst-540x304Spätestens als klar war, dass die fast 500 neuen Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Bürgerarbeit im Bereich Servicedienstleistung tariffähige Tätigkeiten übernehmen, müsste es geklingelt haben.

Es konnte sich doch jeder vorstellen, dass durch die neue Bürgerarbeit reguläre Arbeit ersetzt wird, Vertretungen organisiert werden können, Arbeitsspitzen geglättet werden und die chronische Unterbesetzung in den öffentlichen Einrichtungen der verarmten Kommune Dortmund etwas abgeschwächt würde.

Auf jeden Fall würde der Einsatz der Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter die dringend erforderliche Stellenerweiterung verhindern.

Die Mitarbeitervertretungen bei den kirchlichen Arbeitgebern haben das erst gar nicht mitbekommen, haben ihren vorauseilenden Gehorsam gepflegt und sind in ihrer arbeitspolitischen Dauerschockstarre verblieben. Die Betriebsräte der AWO haben Mühe, ihren Kolleginnen und Kollegen zu erklären, wie es kommen konnte, dass bei der AWO Entgeltforderungen in Höhe von 3,5 Prozent erforderlich geworden sind, um einen Anschluss an das Tarifniveau vergleichbarer Beschäftigter in staatlichen Einrichtungen zu behalten.

Die Personalräte der Stadtverwaltung schlagen Alarm, dass der Baum brennt und die Beschäftigte ihren Dienst am Bürger dieser Stadt nicht mehr erfüllen können, Personallücken ins Unermessliche wachsen und sogar Auszubildende als „Löschtrupps“ ausgesendet werden müssen. Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte haben sich mit dem Durchwinken der Bürgerarbeit keinen Gefallen getan weiterlesen

Tarifvertrag (TVöD) gilt auch für Bürgerarbeit

Zoonarwww.BilderBox.com Gerichtshamme4rDas saß. ver.di Mitglieder haben mit Hilfe des Gewerkschaftsrechtschutzes beim Arbeitsgericht Dortmund einen tollen Erfolg erzielt. Es gilt nun, dass ihre Tätigkeit ihm Rahmen der Bürgerarbeit eine normale Beschäftigung ist, die auch tarifgerecht entlohnt werden muss. Die Stadt Dortmund hatte wie schon bei den Arbeitsgelegenheiten/1-Euro-Jobs seit Jahren den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes unterlaufen.

Beiden Klägern wird das höhere Entgelt mit Zinsen nachgezahlt. Tarifvertrag (TVöD) gilt auch für Bürgerarbeit weiterlesen