Bürgerarbeit – keine staatliche Leistungen ohne Gegenleistung

„Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ 2. Brief Paulus an die Thessalonicher

Bürgerarbeit ist ein Modellprojekt des Bundesarbeitsministeriums zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Mitte Januar 2011 startete die Bürgerarbeit.

Dabei wurden bundesweit 34.000 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet, in NRW 4.100. Aus dem Bundesetat werden hierfür jährlich 230 Millionen Euro gezahlt, aus dem Europäischen Sozialfonds 200 Millionen. Bürgerarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig (in die Arbeitslosenversicherung wird nicht eingezahlt). In Dortmund wurden 2011 400 Bürgerarbeitsplätze mit der Laufzeit bis Ende 2014 eingerichtet, so viele Plätze hat keine andere Stadt in NRW bekommen.

Für 2012 wurde ein weiteres Kontingent in Höhe von 115 Plätzen beim Bundesarbeits-ministerum beantragt. Weiter 28 Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen bis Ende 2014 im Rahmen des Programms BIWAQ-Quartiersarbeit zu den Bedingungen der Bürgerarbeit.

Es gibt zwei Arten von Bürgerarbeit. Die Vollzeitvariante umfasst 30 Stunden, Bruttoverdienst: 1.114,35 €. Das Nettogehalt liegt zwischen 865,00 und 900,00 Euro. Die Teilzeitvariante: 20 Stunden. Bruttoverdienst: 742,97 Euro. Voraussichtliches Netto: 595,00 Euro. Damit liegt der Bürgerarbeiter unter dem Hartz-IV-Satz – der Rest wird aufgestockt.

Es macht überhaupt keinen Sinn, mit Steuergeldern subventionierte Arbeitsprogramme aufzulegen, die eine Ablösung aus Hartz IV nicht vorsehen, sondern lediglich „Aufstocker“ produzieren.  Das Modell Bürgerarbeit bedient die Legende vom faulen Arbeitslosen, der auch etwas für sein Geld tun soll und sie verdrängt auch noch reguläre Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst. Wir brauchen eine repressionsfreie, armutsfeste Mindestsicherung. Das Netz der sozialen Sicherung darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, die die Menschen zum Spielball arbeitsmarktpolitischer Experimente macht, die in erster Linie der Schönung der Statistik dienen.

erschienen im Info-Brief März 2012